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Autor Thema: Anspruch auf Einsicht in Original-Akte/ materielle Akte wie durchsetzen?  (Gelesen 1669 mal)

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Am zuvor genannten Link "....Akteneinsicht...." wurde soeben nachgetragen:

Als Zitat der Text von Beitrag @Bürger ,hier Beitrag vom 23. Dez. 2023, 14:44:xx
mit Quellen-Link zum Forum - zu diesem Beitrag.

Da soll auch zukünftige Hauptinfo in Sachen Akteneinsicht übersichtlich hinein gelistet werden als dauerhafte Sammelfundstelle von wichtigen Quellen. 


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Moin,
der Richter hat per Gerichtsbescheid geurteilt, ohne auf  A´s Anträge einzugehen. A hatte sich gegen einen Gerichtsbescheid entschieden. In der Rechtshelfbelehrung steht nun das Oberverwaltungsgericht. Dazu steht im Urteil die falsche Adresse,wie könnte A das fiktiv angehen?


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Das Gericht täuscht einen Entscheid formal vor, den es inhaltlich gar nicht vorgenommen hat.

Man kann dann einwenden: Es handelt sich um einen nichtigen Scheinbescheid.
Hier ist mal, wie jemand mit Nichtbearbeitung umging:
---------------------------------------------------
Keine Empfehlung!

Da eine Anhörungsrüge gegen etwas gar nicht Existierendes ausscheidet, kann diese nicht erfolgen.
Der Antrag auf Entscheid bleibt aufrechterhalten.

Naja, das Gericht wird die Klägermeinung nicht teilen.

Also, nach etwas Korrespondenz, beschwert man sich abschließend, klagt sofort erneut (weshalb voraussichtlich keine Vollstreckung erfolg)
und beantragt Übertragung der Gerichtskosten des Scheinverfahrens auf das Neue, weil der Dienstleister Justzi seinen gesetzlichen Service-Vertrag verletzt hat.

Man zitiert darin einige Urteile, wonach auch Nichtbearbeitung eine Straftat der Rechtsbeugung sein kann,  und fordert auf, zukünftig ein derartiges Unterlassen zu unterlassen.
Und dann X Y Z Schriftsatzseiten, die fundiert sein müssen, mit vielen Antragen, die alle durch die ARD-Juristen und das Gericht Nummer für Nummer abzuarbeiten sind. Das fordert man.

Der zirkulierende "NEIN-BRIEF" mit 60 Seiten wird bereits von einigen verwendet und da tut sich dann erstmal meist nicht viel.


Das Gericht wird das zwar alles anders sehen. Aber das geht dann sehr schleppend, wenn der Bürgerrechtler Zähne zeigt.

 Perpetuum mobilie. Wird trotzdem vielleicht einige Jahre später entschieden: Fortsetzung folgt.

Keine Empfehlung. Nur mal so berichtet.
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Seriöser ist natürlich die Strategie, das OVG-Verfarhren anzupeilen, ohne es auslösen zu können.
Man kann ja beides zugleich betreiben.
Die paar wenigen ARD-Mitarbeiter dafür sind begeistert über jede weitere Arbeit. :angel:
Wer an Intendanten adressiert, landet gewöhnlich nie mehr in Köln bei den Callcentern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2024, 18:29 von pjotre«
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Achtung: Eine "Anhörungsrüge" gibt es nicht gegen Entscheidungen, gegen welche noch Rechtsmittel möglich sind.
Rechtsmittel = siehe Rechtsmittelbelehrung.

In der Rechtshelfbelehrung steht nun das Oberverwaltungsgericht. [...] wie könnte A das fiktiv angehen?
Siehe u.a. unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0
bzw. darauf basierendem
Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten
für ein noch durchzuführendes
Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671

Dazu steht im Urteil die falsche Adresse [...]
Das wäre nur zu prüfen anhand des konkreten Wortlauts der Rechtsmittelbelehrung.
Üblicherweise ist der Antrag auf Zulassung der Berufung bzw. diesbezüglicher Antrag auf Beiordnung wohl beim VG fristgerecht einzureichen und nicht beim OVG. Das VG schnürt dann ein Päckchen mit den ganzen Verfahrensunterlagen und übergibt diese samt Antrag ans OVG.

Wenn einem etwas unklar ist, kann (sollte?) man als (noch) nicht anwaltlich vertretener Kläger wohl auch mal einen Termin bei der Rechtsantragsstelle des VG vereinbaren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Dies hier im Thread aber bitte nicht weiter erörtern, sondern hier im Thread nur zu dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
Anspruch auf Einsicht in Original-Akte/ materielle Akte wie durchsetzen?
Danke. Moderation der vorangegangenen Beiträge bleibt vorbehalten. Thread wird dazu vorerst vorsorglich geschlossen.


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