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NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung

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d-angel2001:
Moin,
Es ist mal wieder soweit...  die Schergen wollen Ihre Zwangsvergütung bei Person A abpressen. Diesmal fällt bei dem Drohbrief "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" aber was besonderes auf.

Person A wird genötigt den Betrag von 766 Euro zahlen. Was mich ein wenig verwundert ist die merkwürdige Form der Aufschlüsselung. Es werden 3 Bescheide aufgeführt - insgesamt über den Zeitraum 02/2016 bis 01/2017 (Sume 241,00 Euro) sowie ein Posten mit Mahngebühren über 7 Euro für den Erhalt des aktuellen Schriftstück. Am Ende wird lapidar (ohne Bescheid oder Zeitraum!) dann ein weiterer Zahlungswunsch über 525,00 Euro aufgeführt mit dem Vermerk "ab 02/2017". Alles unter einer Beitragsnummer (früher war ein gewerblich dort bekanntes Kfz ebenfalls abkassiert worden - wo angeblich trotz Befreiung damals noch etwas offen ist - wird hier aber nicht konkret aufgeführt).

Wie kann das bei 17 Euro und ein paar gequetschte logisch hinkommen? Das würde bei 11+7 Monaten (ausgehend vom Beitragsstand bis jetzt) einen "Beitrag" von fast 50 Euro entsprechen. Selbst bei Mahngebühren über 3x Bescheide + den aktuellen versteht Person A nicht wie man auf so einen Betrag kommen kann für einen Zwangsbeitrag der eigentlich im Haushalt nur 1x abgepresst werden dürfte. Falls die das im Vollstreckungsersuchen genau so dämlich aufführen eventuell sogar doch eine Chance sich das rechtlich zu Nutze zu machen?

Mahnschreiben erhält Person A im übrigen so gut wie keine mehr - außer 1-2 Androhungen zur Vollstreckung, bevor das Kasperle Theater wieder los geht (meist 1x im Jahr).

Ich freue mich auf sinnvolle Tipps, Kommentare und einen angeregten Austausch.

d-angel2001:
Person A hat sich heute das Schreiben noch einmal nüchtern angeschaut. Kann es sein dass es sich hier um einen Person A noch nicht bekannte Form eines Drohbrief handelt? Bisher ist Person A nach der philosophie vorgegangen, dass alle Schreiben ohne Briefkopf der Anstalt reine "Werbung" sind und keinerlei Beachtung benötigen.

Im konkreten Schriftstück ist der Briefkopf des BS aber zum vorgaukeln der hoheitlichen Rechte eingefügt (wie im übrigen auch bei allen "echten" Verwaltungsakten die vom BS aus Köln versendet werden!).

Nichts desto trotz macht die Aufsummierung ohne Nennung eines Bescheid eher den Eindruck eines Einschüchterungsversuch ohne dass hier konkrete Fakten vorgetragen werden (Bescheid? konkreter Leistungszeitraum).

Hinsichtlich der ersten Betrachtung der Forderung über 525 Euro ist Person A ein kleiner Denkfehler unterlaufen. Im Eifer des Gefechts hatte Person A wohl für einen Moment gedacht dort hätte ab "02/2019" gestanden. Heute bei erneuter Betrachtung viel dieser Fehler dann aber auf. Es handelt sich somit auch nicht um einen 7 Monatszeitraum wie ursprünglich gedacht, sondern 31 (2017 bis 2018 + 7 Monate bis heute). Dies entspricht dann auch logisch betrachtet einem logisch nachvollziehbaren Zwangs-Beitrag den der Verfasser im Schreiben zugrunde zu legen versucht.

Nichts desto trotz würde Person A interessieren, ob diese Art von Drohbrief schon andere erhalten haben oder es sich um eine neue Art der Einschüchterung/Täuschung handelt? Denn fakt ist das nur per Festsetzungsbescheid angedrohte Zwangsgelder auch vollstreckt werden können und dürfen und nicht wie im Schreiben arglistig ausgelegt gar eine Summe über 766 Euro (von denen für immerhin 525 Euro gar keine Bescheide vorgetragen wurden).

observer:
Person B hat gestern ein ähnliches Schreiben erhalten. Auch hier werden zwei offene Summen genannt. Vollstreckt werden kann aber nur der angemahnte Betrag. Mit dem Hinweis der insgesamt noch offenen Forderungen will man dem angeblichen Schuldner wohl in der Tat ein wenig Angst machen. Einige werden sicher komplett alles bezahlen.

Bei Person B ist noch ganz interessant das ein Festsetztungsbescheid mit angemahnt wird, bei welchem die Frist für eine Klageerhebung beim VG noch nicht abgelaufen ist.

Man scheint beim den LRA dringend Geld zu benötigen. Mal sehen wie so eine Vollstreckung genau aussieht...

d-angel2001:
Danke für deine Antwort @observer.  Selbst Person A ist trotz Boykott vom ersten Tag an und entsprechender Sachkenntnis beinahe auf diese arglistige Täuschung hereingefallen. Wie sagt man so schön? Angst ist nicht dein Freund - es kann nie schaden so etwas noch ein zweites oder drittes mal mit Abstand zu betrachten ;-)

drboe:

--- Zitat von: d-angel2001 am 23. Juli 2019, 18:30 --- Am Ende wird lapidar (ohne Bescheid oder Zeitraum!) dann ein weiterer Zahlungswunsch über 525,00 Euro aufgeführt mit dem Vermerk "ab 02/2017". Alles unter einer Beitragsnummer (früher war ein gewerblich dort bekanntes Kfz ebenfalls abkassiert worden - wo angeblich trotz Befreiung damals noch etwas offen ist - wird hier aber nicht konkret aufgeführt).

Wie kann das bei 17 Euro und ein paar gequetschte logisch hinkommen? Das würde bei 11+7 Monaten (ausgehend vom Beitragsstand bis jetzt) einen "Beitrag" von fast 50 Euro entsprechen.
--- Ende Zitat ---

Wie kommst du darauf, dass für den Betrag von 525,00 kein Zeitraum angegeben ist? Du schreibt doch selbst "ab 02/2017" und diese Angabe hast du dem Schreiben entnommen. Wir schreiben inzwischen ja das Jahr 2019. Oder hast du angenommen, die würden nach der ersten Zahlung der "Beiträge" bis Januar 2017 noch vor deinem Ableben/Auswandern etc. auf weitere Forderungen verzichten? Und wenn du das berücksichtigst, dann verpufft auch die Annahme, man würde fast 50 € je Monat kassieren wollen.

Für 2017 will man natürlich neben dem Betrag für Januar noch für 11 weitere Monate je 17,50 €, macht schon 192,50 €. Dazu dann 210,00 € für 2018 und für 7 Monate des Jahres 2019 immer fein 17,50 € je Monat. Macht zusammen exakt 525,00 €. So einfach ist das.

M. Boettcher

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