Leitsatz 4:4. Ein Medium ist nur dann journalistisch-redaktionell gestaltet, wenn es nach Inhalt und Verbreitungsart jedenfalls dazu bestimmt und geeignet ist, zur öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung beizutragen.
Urteil vom 21.03.2019 -
BVerwG 7 C 26.17https://www.bverwg.de/de/210319U7C26.17.0Und nun schauen wir mal in
§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.
Bundesmeldegesetzhttps://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html#BJNR108410013BJNG000601116Da es Aufgabe der ÖRR ist, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, sind sie journalistisch-redaktionell, damit publizistisch tätig; die von den Länder durchgeführten wie geplanten Meldedatenabgleiche gehen damit am gesetzten Bundesrecht vorbei.
Interessant sind aber auch weitere Aussagen, wie in
Leitsatz 33. Die in § 4 Abs. 1 LPresseG BW geregelte Funktionsbindung des Auskunftsanspruchs an die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse ist schon im Grundgesetz angelegt; die öffentliche Aufgabe ist gleichbedeutend mit der vom Gewährleistungsauftrag des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfassten Funktion der Presse für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess.
zu lesen.
Da stellt sich doch die Frage, warum sich die Presse am Markt finanzieren muß, wo sie doch genau so eine öffentliche Aufgabe hat, wie der Rundfunk, dem der Staat die Mittel zu garantieren hat?
Korrekterweise müsste doch dann aus Gründen der Gleichbehandlung der Staat auch der Presse die Mittel garantieren, bzw. zur Verfügung stellen?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;