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Autor Thema: Direktor der Medienanstalt HH/SH: Medienanstalt als „Trusted Flagger“  (Gelesen 2207 mal)

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Medienpolitik.net, 26.06.2019

Die Strafverfolgung nicht vergessen
Die MA HSH als „Trusted Flagger“ – ein Erfahrungsbericht

Die MA HSH ist ein institutionalisierter Melder, ein sogenannter Trusted Flagger. Seit dem Sommer 2018 hat die MA HSH einen priorisierten Meldestatus: als sogenannter Trusted Flagger bei YouTube und als Teilnehmer am Government Reporting Channel bei Facebook beziehungsweise Instagram. Mit diesem Status werden die von der MA HSH gemeldeten Inhalte von den Plattformen priorisiert geprüft. Rechtliche Grundlage für unsere Meldungen sind Community-Standards oder das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Dieses  verpflichtet große soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube und Twitter dazu, gemeldete rechtswidrige Inhalte innerhalb festgelegter Fristen zu sperren oder zu löschen. Dazu gehören Hetze und Hassrede wie etwa volksverhetzende, beleidigende oder verleumderische Äußerungen.

Von Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)

Zitat
[…] Lassen Sie uns jetzt über Zahlen reden: Bei Meldungen nach dem NetzDG erreichte die MA HSH im Zeitraum Juli bis Dezember 2018 bei YouTube eine Löschquote von 87 Prozent – gegenüber einer deutlich geringeren Gesamtquote von nur 22 Prozent. Bei Facebook wurden 65 Prozent der von der MA HSH gemeldeten Inhalte gelöscht, insgesamt betrug die Löschquote hier nur 32 Prozent.  […]

Insgesamt lassen sich die Erfahrungen der MA HSH folgendermaßen zusammenfassen: Die Meldungen von Inhalten nach NetzDG und deren Prüfung werden von den Sozialen Plattformen ernst genommen und schnell bearbeitet. Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat sich die Löschgeschwindigkeit von gemeldeten rechtswidrigen Inhalten erhöht: YouTube löscht berechtigt gemeldete Inhalte in der Regel innerhalb von 24 Stunden, Facebook – bei unseren Fällen – innerhalb von fünf Tagen.
Hinsichtlich der Löschgeschwindigkeit gibt es Fälle, in denen die rechtliche Abwägung schwierig und zeitaufwändig ist. In all den von der MA HSH gemeldeten Fällen, in denen eine Prüfung länger gedauert hat, war dies nach unserer Ansicht angemessen. […]

Das im Vorwege des NetzDG vielfach befürchtete Overblocking konnten wir nicht feststellen. Unser Eindruck ist, dass sorgfältig gearbeitet wird, auch Einzelfälle geprüft werden und es insofern nicht zu einem systematischen Overblocking kommt.  […]

Hinsichtlich der Transparenzberichte, die die Sozialen Plattformen nach NetzDG halbjährlich öffentlich vorlegen müssen, möchte ich an dieser Stelle auf die MA HSH-Auswertung der bisher veröffentlichten Berichte von YouTube, Facebook, Twitter und Instagram verweisen. Sie steht online unter https://www.ma-hsh.de/infothek/publikationen/ma-hsh-auswertung-der-transparenzberichte-nach-netzdg.html zum Download bereit. Wer vertieft an diesem Thema interessiert ist, der findet darin eine ausführliche Auswertung.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/06/die-strafverfolgung-nicht-vergessen/

Anmerkung
Die Medienanstalten werden aus dem Rundfunkbeitrag finanziert.



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Tobias Rechtmann
... Edelnstadt...

An Herrn Intendanten
Oliver Millionmaker
- persönliches Büro -
Ideologenweg 77
12346 Manipulatstadt

Annullierung Ihrer angeblichen "Mediensteuer"-Forderung - Frist 1 Monat (siehe Abschnitt 6.)
---------------------------------------------------------------------
und Gutschriften-Anweisung auf sogenanntes "Beitragskonto" Nr. ...............................

(Ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunk"-"Beitrag" durch die gemeinsame interne Verwaltungsstelle der Landesfinanzämter, Tarnbezeichnung "Beitrags-Service", Köln, mangels Rechtsperson nicht berechtigt zu Forderungsmitteilungen an Bürger. Wer mangels Rechtsperson für nichts haften kann, darf im Geschäftsverkehr gegenüber Dritten nicht und für nichts auftreten.)


Sehr geehrter Herr Intendant,
aus den Informationen gemäß Anlage entnehme ich:

1. Die Landesmedienanstalten subventionieren ausländische Medienunternehmen
-------------------------------------------------
mit bundesweit beträchtlichen Summen, um diese beim Entfernen von illegalen Inhalten ohne Inrechnungstellen zu bereichern.

Finanziert werden diese Anstalten nämlich und bekanntlich aus der "Rundfunk"-Abgabe, gemäß EU-Definition eine "Mediensteuer" (so auch auf Bundesebene, siehe Statistisches Bundesamt.
(Ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunk"-"Beitrag".)

Diese Subventionierung ist meines Erachtens eine illegale Verwendung der "Mediensteuer". Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht für die Kostenlosigkeit .


2. Ich erlaube mir hiermit - mit allem Respekt, den ich Ihnen schulde, und gleichwohl - die folgenden Aufforderungen: 
----------------------------------------------------------------
(1) Sofort zu bewirken, dass die Landesmedienanstalten wie auch sonstige aus der Rundfunkabgabe finanzierte Träger im Verbreitungsbereich Ihres Senders dies nicht mehr aus der Rundfunkabgabe finanzieren dürfen.
(2) Sofort darauf hinzuwirken, dass dies auch in den anderen Bundesländern so praktiziert wird.


3. Unbenommen bleibt dem deutschen Gesetzgeber, die Verbreitungsrechte
--------------------------------------------------------
von wesentlichen Plattformen damit zu verknüpfen, dass diese den gesamten volkswirtschaftlich entstehenden Aufwand für die Durchsetzung deutschen Rechts selber tragen, also auch den Aufwand von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ob diese dann mangels Ertrag ihre Tätigkeit einstellen müssten, da wird bei manchen Plattformen niemand eine Träne weinen.

So lange dies nicht der Fall ist, genügen die Regeln von Strafrecht, Bußgeldrecht und Abmahnrecht für das Inkasso. 


4. Für diese Mitteilung - Geschäftsführung ohne Auftrag (BGB) berechne ich 200 Euro.
---------------------------------------------------------------
Diese 200 Euro bitte ich meinem "Mediensteuer"-Konto gutzuschreiben.
(Ihre Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Konto.)


5. Ihre gesamte angebliche Forderung von inzwischen angeblich mehr als 1000 Euro bitte ich im übrigen zu annullieren:
----------------------------------------------------------
Das Staatsfernsehen ARD, ZDF ist mit seiner politischen Manipulationsarbeit eine Wahlkampfmaschine für eine einzige Partei geworden, die "Grünen".
Hier handelt es sich meines Erachtens um eine im Parteienrecht nicht vorgesehene Parteienfinanzierung von etwa 8 Milliarden Euro pro Jahr. Diesen Verstoß gegen geltendes Recht lehne ich in engagierter Weise ab.
Ich kann nicht verpflichtet werden, eine Partei zu subventionieren, der ich meine Stimme nicht geben will. Dadurch werde ich im demokratischen Wahlrecht verletzt - ein übergeordnetes Recht. 

Ich kann nicht landesrechtlich verpflichtet werden, eine meines Erachtens vorliegenden bundesrechtliche Illegalität zu subventionieren. Meines Erachtens soll ich über die Rundfunkabgabe zu "Beihilfe" und "Begünstigung" im Sinn des Strafgesetzbuches gedrängt werden. Dieser meines Erachtens vorliegenden Druckausübung widersetze ich mich hiermit.

Ich bitte entsprechend bei Ihnen zu verbuchen.


6. Frist: 1 Monat für Ihre Bestätigung der Annullierung von behaupteter Forderung,
----------------------------------------------------
Rücknahme aller Maßnahmen, auch Unterbindung aller etwaigen Absichten von Vollstreckung.
Allen etwaigen Inkassobemühungen wird dies heutige Schreiben entgegengehalten werden.


Mit freundlichem Gruß
Tobias Rechtmann 


Anlage:
----------------
Publizierte Nachweise, wie die Landesmedienanstalten dies zur Zeit handhaben dürften, belegt durch die Verlautbarung einer dieser Anstalten:




Disclaimer: Dies war Satire und Parodie und ohne Empfehlung, es so zu machen.

Was jemand tut oder nicht tut, ist verantwortlicher Eigenentscheid. Selbstverständlich gibt es immer mal Leute im Land, die derartiges wirklich versenden und so frech sind, dies mit der Widerstandspflcht der Bürger gegen einen in Sachen Rundfunkabgabe rechtbrechenden Staat zu rechtfertigen. Sachen gibt's...
Das Imperium reagiert auf derartige Dinge übrigens angeblich sehr verlegen; denn: Was auch immer man antwortet, es ist streitstrategisch verkehrt und politisch gefährlich. Textbausteine dafür gibt es denn auch gewöhnlich nicht.

Im schlimmsten Fall bekommt ihr von dort dann überhaupt keine Post mehr. Derartiger lebenslanger Liebesentzug wird den Betroffenen sicherlich unendliches Leid erzeugen. Aber man kann ja lernen, damit zu leben, versichert @pjotre .
Weiteres in diesem Sinn gibt es nicht im öffentlichen Forum. PM beziehungsweise E-Mail ist für Sachen, die nicht ins Forum sollen.

Aber dennoch keine Nachmach-Empfehlung. - Journalistenformel: "Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. - Gibt es Anwälte, die Vertrauen verdienen? Ja, Ihrer zum Beispiel.§" 


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Der Artikel folgt einem Vortrag auf dem 10. Hamburger Mediensymposium am 6. Juni 2019 mit dem Titel
"Die Grenzen des Sagbaren. Wer bestimmt die Regeln des öffentlichen Diskurses im Netz?"

Die Antwort auf diese Frage ist wenigstens zum Teil recht einfach, macht allerdings fassungslos. Wenn die Landesmedienanstalt sich nämlich damit brüstet, dass sie selbst dann die Löschung eines Kommentars verlangt und erreicht, bei dem die Staatsanwaltschaft zuvor keine Straftat feststellen konnte, so wird zumindest der Versuch der LMA erkennbar, die Regeln des Diskurses allein zu bestimmen. Bisher galt, dass gesagt werden darf, was strafrechtlich nicht relevant ist, mag es ansonsten auch geschmacklos, abseitig, ekelhaft oder sonstiger Müll sein. Die Landesmedienanstalt will das offenbar nicht hinnehmen und die Schwelle dessen, was sagbar ist, in ihrem Sinne, bzw. dem ihrer Auftraggeber, verschieben. Das ist inakzeptabel! Wir haben bereits etablierte Institutionen, nämlich Staatsanwaltschaften und Gerichte, die darüber entscheiden, ob strafbare Handlungen vorliegen oder nicht. Es steht niemandem sonst zu solche Entscheidungen zu treffen. Schon dem Versuch diese Regeln eines Rechtsstaates zu unterlaufen ist mit aller Entschiedenheit entgegen zu treten. Und das hat rein gar nichts damit zu tun, ob man die Staatsanwaltschaft bezüglich der fraglichen Entscheidung kritisiert oder nicht. Was käme denn als nächstes? Dass die LMA Gerichtsentscheidungen ignoriert und man die Freiheit der Rede gegen die LMA verteidigen muss, in dem man sich durch den Instanzenweg, womöglich bis zum BVerfG klagt?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
@drboe
Genau an diesem Punkt wird deutlich, was eigentlich schon immer erkennbar war: das NetzDG wurde zu Zensurzwecken geschaffen.

Und es wird genau das erforderlich sein: Rechtsweg bis BVerfG, damit das gestoppt wird.


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
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