Autor Thema: Wie wird die Gebühr bei den Wohnungsbau-Firmen berechnet?  (Gelesen 3292 mal)

hannelore9

  • Gast

Ich stelle mal folgende Fragen in den Raum.

Wie behandelt die GEZ die großen Wohnungsbaugesellschaften z.B. GagfaH und andere, die Tausende Wohnungen besitzen und vermieten?

Hierbei können ja viele Wohnungen leer stehen.

Eigentlich sind doch leere Mietwohnungen bei Wohnungsbaugesellschaften jeweils eine Betriebsstätte? Die haben als Unternehmen kein anderes Produkt anzubieten als z.B. eine leerstehnde Wohnung.

Ist eine nicht bewohnte Mietwohnung nun eine Betriebsstätte? Ja/Nein?
(Interessenten könnten die leere Wohnung ja besichtigt wollen! Der Vermieter bekommt Miete vom Mieter)??

Wenn die Mietwohnung bewohnt ist bezahlt der Mieter! Und wenn Sie nicht bewohnt ist?

Ist ein Eigenheimbesitzer der in einem Zweifamilienhaus eine Mietwohnung vermietet auch ein Unternehmer?

Kennt sich damit jemand aus ?


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six2seven

  • Gast
Re: Wie wird die Gebühr bei den Wohnungsbau-Firmen berechnet?
« Antwort #1 am: 15. März 2013, 08:50 »
Hallo,
solltest Du von der Beantwortung Deiner Fragen betroffen sein, kann ich Deinen Aufwand verstehen, ansonsten sollte man sich auf die Aufgabe konzentrieren, den Zwangbeitrag
zu unterlaufen – nicht zahlen – Widerspruch einlegen – also zumindest den Zahltermin verzögern, wenn man nicht den Weg der Klage geht.
Wenn alle hier im Forum diesen Weg gehen, verspricht es zum Signal zu werden.
Widerstand ist Pflicht bei dem allmächtigen Gegner.


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Offline Taj

  • Beiträge: 167
Re: Wie wird die Gebühr bei den Wohnungsbau-Firmen berechnet?
« Antwort #2 am: 15. März 2013, 10:27 »
[...]
Wenn alle hier im Forum diesen Weg gehen, verspricht es zum Signal zu werden.
Widerstand ist Pflicht bei dem allmächtigen Gegner.

Genau: Widerstand leisten - Einfach. Für Alle !


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Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

Offline seppl

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Re: Wie wird die Gebühr bei den Wohnungsbau-Firmen berechnet?
« Antwort #3 am: 15. März 2013, 11:59 »

Ich stelle mal folgende Fragen in den Raum.

...

Wenn die Mietwohnung bewohnt ist bezahlt der Mieter! Und wenn Sie nicht bewohnt ist?

Ist ein Eigenheimbesitzer der in einem Zweifamilienhaus eine Mietwohnung vermietet auch ein Unternehmer?

Kennt sich damit jemand aus ?

Laut folgendem Dokument sind Wohnungen, für die kein Mietvertrag besteht und auf deren Adresse niemand beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, beitragsfrei (Seite9):

http://www.rbb-online.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/antworten_auf_ihre.file.pdf


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

hannelore9

  • Gast
Re: Wie wird die Gebühr bei den Wohnungsbau-Firmen berechnet?
« Antwort #4 am: 16. März 2013, 12:29 »

Beitragsfrei sind zudem Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind oder in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, wie Lager, Baustellencontainer, Heuschober oder Trafohäuschen.

Ich glaube ich Deklariere meine Wohnung als Buddistischen Tempel um.


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