Archiv > Pressemeldungen März 2019
Hannover: Veruntreuung von Beitragsgeldern - Lizenzentzug für Radio Leinehertz
pinguin:
--- Zitat von: boykott2015 am 13. April 2019, 23:59 ---
--- Zitat ---Die finanzielle Förderung stammt aus Rundfunkbeiträgen.
--- Ende Zitat ---
aber dass Rundfunkbeiträge durch Landesmedienanstalten durchgehen und weiter gereicht werden -
--- Ende Zitat ---
Wäre die Frage, ob das überhaupt sein darf?
Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Die konkrete, zielgerichtete Mittelverwendung ist eine Auflage des europäischen Beihilferechts.
Und, übrigens, eine Landesmedienanstalt ist eine Behörde, die Landesrundfunkanstalt ein Unternehmen wie jeder andere Veranstalter von Rundfunk auch; die Landesmedienanstalt veranstaltet keinen Rundfunk.
Wenn die Landesmedienanstalt, die ja gemäß EuGH eine Behörde ist, staatliche Mittel an ein Rundfunkunternehmen weiterleitet, handelt es sich um eine staatliche Beihilfe, die nur im Rahmen der sog. De-Minimis-Beihilfen nicht genehmigungspflichtig ist.
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