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Ex-Verf.Richter Kirchhof beklagt Zersplitterung der Rechtsprechung durch EuGH

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ChrisLPZ:

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Welt, 10.04.2019

FERDINAND KIRCHHOF
Ex-Verfassungsrichter beklagt Zersplitterung der Rechtsprechung
Ferdinand Kirchhof sieht den Europäischen Gerichtshof überaus kritisch. Der Ex-Verfassungsrichter spricht von „einseitigen Entscheidungen“ und „autoritativen Antworten“ – und macht eine Reihe von Reformvorschlägen.


--- Zitat ---[…]
Kirchhof machte deshalb mehrere Reformvorschläge. So könne ein „Verbund der nationalen Verfassungsgerichte“ geschaffen werden, um „im Konsens auf der horizontalen Ebene Europas“ gemeinsame Werte zu bestimmen – „statt autoritativ in der Vertikalen“.
Auch würde es ausreichen, wenn nur noch die obersten Gerichte den EuGH anrufen könnten; bisher kann dies beispielsweise ein einzelner Amtsrichter. Doch das begünstige die Umgehung der nachfolgenden Instanzen und tendiere zur Zersplitterung der Rechtsprechung.

Sein Gegenvorschlag: In solchen Fällen sollten die nationalen Verfassungsgerichte einbezogen werden. So könne auch verhindert werden, dass untere Gerichte von sich aus nationale Gesetze wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen Europarecht nicht anwenden.

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article191657105/Ferdinand-Kirchhof-Ex-Verfassungsrichter-beklagt-Zersplitterung-der-Rechtsprechung.html

Danke an User "fox" für den Hinweis

FKupp:
"statt autoritativ in der Vertikalen" so weit bekannt, ist die Gerichtssprache vor deutschen Gerichten deutsch (§ 184 GVG) wer soll denen ihre Sprache verstehen...........? aber so ist es gewollt!

lex:

--- Zitat ---Kirchhof kritisiert: Auch wenn nationale Gerichte dem EuGH – wie vorgeschrieben – Rechtsfragen vorlegten, habe das bisher nur „autoritative Antworten“ gebracht, „die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht ließen“. Der Vorwurf: „Das schadet nicht nur dem Gesamtsystem aus europäischen und nationalen Regeln, sondern mindert auch die Akzeptanz für den Bürger.“
--- Ende Zitat ---

Na da spricht einer aus Erfahrung... Subsidiarität? Beim BVerfG sieht das dann so aus, dass man Grundgesetze vorsätzlich missachtet, um den Willen der Politik durchzuprügeln.
Was mindert die Akzeptanz der Bürger nun mehr? Vielleicht sollte man nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt.

Zeitungsbezahler:
Komisch, sind doch die Willkürentscheidungen auch dem Bundesverfassungsgericht zueigen, heute noch so geurteilt, morgen wirds sorum hingebogen, damits paßt.
Wenn EU-Recht nunmal nationales Recht bricht bzw. höherwertig ist, dann ist die EU-Gerichtsebene einfach logisch und notwendig - und zwar für jedes Kommata der deutschen Gesetze.
Das sollte ein ehemaliger Verfassungsrichter verinnerlicht haben.
Und: Wenn ein Amtsrichter bereits den möglichen Verstoß gegen EU-Recht erkennt/vermutet/befürchtet, so ist es doch nur legitim, daß er sich direkt nach Europa wendet, was soll er da noch sämtliche andere Instanzen fragen, genauso wie es einem unteren Gericht nicht zusteht, über die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu urteilen, können das die anderen Gerichte nicht über Europafragen.

Daß einem mal ein Urteil nicht paßt, kommt alle Nase mal vor, das sehen wir ja beim Thema Rundfunk...

pinguin:
Ausnahmen könnten die Regel bestätigen?

Die Rechtsprechung des EuGH ist keinesfalles zersplittert; möglicherweise wurde sich noch nicht genügend mit dem Prinzip der Gewaltenteilung auseinandergesetzt, welches auf EU-Ebene absolut zur Anwendung kommt?

Und da ist es nur folgerichtig, daß die in die EU-Gesetzgebung eingeflossenen EuGH-Entscheidungen zu neuen Fragestellungen vor dem EuGH führen können, deren Lösungen wiederum in die Rechtsetzung eingearbeitet werden.

Die im Eingangsbeitrag erwähnte und als wünschenswert benannte alleinige Vorlagebefugnis seitens der national höchsten Gerichte würde den EU-Binnenmarkt mitsamt dem Gemeinschaftsrecht aushöhlen und vermutlich irreparabel beschädigen.

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