Archiv > Pressemeldungen April 2019
Steuervorteile - Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öff.-Rechtliche
faust:
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SPIEGEL online, 10.04.2019
Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öffentlich-Rechtliche
Von David Böcking und Katharina Koerth
--- Zitat ---Steuern zahlen ARD, ZDF und Deutschlandradio nur begrenzt. Der Bundesrechnungshof fordert die Einschränkung der millionenschweren Vorteile. Auch Materialkäufe der Bundeswehr und Managergehälter werden gerügt.
Aufgrund von Steuervorteilen haben Deutschlands öffentlich-rechtliche Sender in den vergangenen zehn Jahren ungerechtfertigte Subventionen von rund 55 Millionen Euro erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in seinen "Bemerkungen 2018", die am Mittwoch vorgestellt werden und dem SPIEGEL vorab vorlagen. Für ihre allgemeine Sendetätigkeit müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio keine Steuern zahlen. Wenn die Sender aber Werbeplätze oder Sendungen verkaufen, müssen sie die Einnahmen versteuern. Im Gegensatz zur privaten Konkurrenz können sie dabei allerdings Pauschalen nutzen. So unterliegen der Körperschaftsteuer pauschal 16 Prozent der Werbeeinnahmen und 25 Prozent der Einnahmen aus der Programmverwertung. Auch Einkünfte bei der Kapitalertragsteuer dürfen die Öffentlich-Rechtlichen pauschalieren.
Jährliche Vorteile von rund 5,5 Millionen Euro
Nach Ansicht des Rechnungshofes müssten die Pauschalen deutlich angehoben werden, insgesamt gehe es um jährliche Vorteile von rund 5,5 Millionen Euro. Für die Pauschale bei der Programmverwertung fehle außerdem eine gesetzliche Grundlage, weil sie nur auf einer Verwaltungsanweisung beruht.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ard-zdf-bundesrechnungshof-kritisiert-steuervorteile-fuer-oeffentlich-rechtliche-a-1262147.html
Anmerkung
... schau mal einer an, sie haben noch mehr :police: Dreck am Stecken!
Und so schleichen sie von Grauzone zu Grauzone, öffentlich und rechtlich halt.
lex:
Heißt Steuerhinterziehung jetzt auf neudeutsch "ungerechtfertigte Subvention"? :o
Hako:
Es ist keine Steuerhinterziehung, sondern eine gesetzliche Festlegung (§ 8 Abs. 1 S. 3 KStG).
Der Bundesrechnungshof hinterfragt diesen Sinn der gesetzlichen Regelung, da sie anscheinend zu einer Subvention führt.
pinguin:
--- Zitat von: Hako am 11. April 2019, 06:38 ---Der Bundesrechnungshof hinterfragt diesen Sinn der gesetzlichen Regelung, da sie anscheinend zu einer Subvention führt.
--- Ende Zitat ---
, die wiederum gemäß EU-Recht eine staatliche Beihilfe darstellt/darstellen könnte, weil alles eine Beihilfe ist, welches geeignet ist, ein Unternehmen von überlicherweise selbst zu tragenden Lasten zu befreien; also nicht nur der konkrete Mittelzufluß durch den Staat, sondern auch der an den Staat nicht zu leistende Mittelabfluß, wenn Wettbewerber diesen leisten müssen.
Frühlingserwachen:
bild.de
11.04.2019
Unfaire Steuer-Vorteile
Rechnungshof rüffelt ARD und ZDF
--- Zitat ---Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht ungerechtfertigte Steuervorteile für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angeprangert – es geht um Millionen-Vorteile!
[...]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen unter:
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundesrechnungshof-klagt-an-unfaire-steuervorteile-fuer-ard-und-zdf-61177292.bild.html
Bericht des Bundesrechnungshofs:
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018-ergaenzungsband/langfassungen/2018-bemerkungen-ergaenzungsband-nr-07-ungerechtfertigte-steuervorteile-fuer-oeffentlich-rechtliche-rundfunkanstalten-pdf
--- Zitat ---[...]
Besteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten Mit ihrer allgemeinen Sendetätigkeit (hoheitlicher Bereich) unterliegen die Rundfunkanstalten keiner Besteuerung. Der Rundfunkbeitrag bleibt daher steuerfrei. Soweit sich die Rundfunkanstalten wirtschaftlich betätigen, sind die erzielten Einnahmen dagegen – wie bei anderen Wirtschaftsteilnehmenden – zu besteuern. Hierbei fallen u. a. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Die Gewinne aus den wirtschaftlichen Betätigungen führen bei den Rundfunkanstalten zusätzlich zu Einkünften, die der Kapitalertragsteuer unterliegen.
[...]
--- Ende Zitat ---
Nicht nur Schwindel im sogenannten (hoheitlichen Bereich), sondern auch im wirtschaftlichen. Kurz gesagt, Schwindel auf der ganzen Linie. >:( :police:
Siehe auch:
welt.de, 10.04.2019
Rechnungshof kritisiert Steuervorteile für ARD & ZDF
https://www.welt.de/politik/deutschland/video191697933/Umstrittene-Pauschalen-Rechnungshof-kritisiert-Steuervorteile-fuer-ARD-ZDF.html
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