Archiv > Pressemeldungen April 2019
Urteil OVG Berlin: Bild.de darf weiter Live-Streams anbieten
ChrisLPZ:
Bildquelle:
Horizont, 04.04.2019
Bild.de darf weiter Live-Streams anbieten
--- Zitat ---[…] Die Formate seien als Rundfunk einzustufen und benötigten eine Sendelizenz, hatte die MABB erklärt. Dagegen war Springer vor Gericht gezogen […]
Laut OVG ist die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in der digitalen Welt ungeklärt und höchst umstritten. In der Abwägung gehe die Entscheidung deswegen zugunsten von Bild.de aus. […]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.horizont.net/medien/nachrichten/oberverwaltungsgericht-bild.de-darf-weiter-live-streams-anbieten-174056
zum Thema siehe auch:
Rundfunklizenz:Landesmedienanstalt Bayern untersagt "Drachenlord"-Livestream (03/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30625.0
FKupp:
Ja, es ist offensichtlich, dass die universelle Transaktionsmethode gelungen ist.
Zeitungsbezahler:
Nicht umsonst möcht die Axel Springer AG bei ihrer nächsten Hauptversammlung am 17.04. ihren Geschäftszweck umfassend erweitern, um einem im Internet räubernden ÖRR Paroli bieten zu können.
ChrisLPZ:
Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, 05.04.2019
OVG Berlin Brandenburg: Bild darf vorerst weiter live-streamen
Nach Auffassung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg betreibt die Bild-Zeitung mit ihren Livestream-Formaten Rundfunk ohne Zulassung. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass vorerst weiter Live-Streams im Online-Angebot von www.bild.de verbreitet werden dürfen.
Von Rechtsanwalt Christian Solmecke
--- Zitat ---[…]
Rundfunkordnung noch zeitgemäß?
[…]
Ist das Vorgehen der Bild Rundfunk?
[…]
OVG: Bild darf vorerst weiter streamen
[…]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.wbs-law.de/medienrecht/ovg-berlin-brandenburg-bild-darf-vorerst-weiter-live-streamen-79971/
Bürger:
Siehe zwischenzeitliche Entscheidung des VG Berlin nach Rücküberweisung durch das OVG Berlin:
Urteil des VG Berlin: Streaming-Kanäle von Springer sind Rundfunk (10/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32385.0
...hü ...hott ...hü ...hott ::)
Ob die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene (nochmalige) Berufung eingelegt wurde, ist bislang noch nicht bekannt.
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