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NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr

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drboe:

--- Zitat von: Flagstaff am 26. Februar 2019, 12:18 ---Vor allem dürfen die überhaupt auch für die Zukunft fordern? Wie kann der Beitrag für Mai denn bitte schon im März fällig gewesen sein? Fragen über Fragen... mal sehen was der Rechtsanwalt dazu zu sagen hat.
--- Ende Zitat ---

Die LRAn kassieren gern jeweils für 3 Monate und zwar jeweils in der Mitte eines Dreimonatszeitraums. Steht so § 7 des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Bei dir sieht das so aus. {09/18 + 10/18 + 11/18} fällig 10/18; {12/17 + 01/19 + 02/19} fällig 01/19; {03/18 + 04/18 + 05/18} fällig 04/18. Da man den sogn. Rundfunkbeitrag jeweils monatlich schuldet spricht allerdings eigentlich nichts dagegen monatlich 17,50 € zu zahlen. Damit wird die Beitragsschuld ebenso beglichen wie bei Zahlungen im 3-Monatsabstand.

M. Boettcher

Flagstaff:
Moin Leute,

es gibt Neuigkeiten. Die Stadt will Person F nun endlich die Akteneinsicht gewähren (dass die Gebühren dafür zu unrecht erhoben werden, lassen wir einfach mal außen vor).


--- Zitat ---Sehr geehrter Herr...,

bezugnehmend auf ihr erneutes Schreiben vom 2.4.2019, welches hier am 7.5.2019 einging (hab das Schreiben erst nen Monat nach Druck verschickt, da ich private Probleme hatte), teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen beantragte Akteneinsicht am Dienstag.... oder am Dienstag  im Stadthaus Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin in Zimmer ... erfolgen kann.

Nach dem Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Schwerin entsteht jedoch für die Bereitstellung der Akte zur Einsichtnahme eine Grundgebühr von 8 Euro zuzüglich weiterer Gebühren für die Durchführung der Aktemeinsicht in Höhe von 18 Euro je weiterer angefangener halber Stunde.

Ich bitte den Betrag in Höhe von 26 Euro vorab auf das Konto der Stadtverwaltung Schwerin.... unter dem Verwendungszweck... zu überweisen oder diesen an dem vorgegebenen Tag in bar Zug um Zug gegen Übergabe des entsprechenden Kostenbescheides vor Einsichtnahme zu entrichten.

Nach Zahlung des Betrages kann die Akteneinsicht erfolgen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.......
--- Ende Zitat ---

Markus KA:
Im vorliegenden Dokument weist die Stadtkasse auf Gebühren für die Akteneinsicht gemäß der Verwaltungsgebührensatzung hin:
Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis
https://www.schwerin.de/export/sites/default/.galleries/Dokumente/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-2013/Satzung-der-Landeshauptstadt-Schwerin-ueber-die-Erhebung-von-Verwaltungsgebuehren-im-eigenen-Wirkungskreis-Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf

Darin heißt es:

--- Zitat ---1.6
Heraussuchen und Bereitstellen je Akte zur Einsichtnahme oder zum Anfertigen von Kopien/Einscannen durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung (zzgl. Gebühr nach Tarifstelle 1.1 oder 1.2)
8,00 €
--- Ende Zitat ---

Von weiteren Gebühren ist in der Satzung möglicherweise nichts zu finden.


Ebenso wird in dem Schreiben Vorkasse verlangt, heisst es aber in der Satzung:


--- Zitat ---"§ 7 Entstehung der Gebührenpflicht
(1)  Die Gebührenpflicht entsteht mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages."
--- Ende Zitat ---

Ein Schreiben an den Behördenleiter über das Schreiben des Mitarbeiters könnte hier möglicherweise einige Fragen beanworten.
"Zug um Zug"...man könnte auch sagen "Auge um Auge" oder "Zahn um Zahn"

PersonX:
Sehr wahrscheinlich müssen dazu viele Urteile gelesen werden.
z.B. solche oder weitere um mögliche Fehler oder Probleme zu erkennen

Bemessung der Akteneinsichtsgebühr
https://www.rechtslupe.de/allgmeines/bemessung-der-akteneinsichtsgebuehr-334149

@Markus KA Mit Beendigung wird hier doch gemeint, dass der Mitarbeiter die Akte "besorgt" -Heraussuchen und Bereitstellen-, also wenn er damit fertig ist, dann fällt die Gebühr an. -> Somit könnte es sein, dass dem Antrag statt gegeben wurde und der Mitarbeiter mit dieser Tätigkeit bereits fertig ist.

Flagstaff:
Guten Abend liebe Freunde des solidarischen Rundfunkbeitrages  :P ,

mittlerweile ist es soweit. Person Z steht fiktiv vor der fiktiven Pfändungs- und Überweisungsverfügung. Nur leider hat sich die fiktive Stadtkasse selber hiermit ein Bein gestellt, da Sie diese für ein längst fiktives nicht mehr existierendes Konto ausgestellt hat, und das aktuelle Konto von Person Z ein fiktives P-Konto mit Geldeingang unter dem Freibetrag ist, darf sich die fiktive Stadtkasse nun doppelte Mühe machen, eine erneute fiktive Pfändungsverfügung aufstellen und an Person Z zustellen, welche ebenfalls fiktiv erfolglos sein wird. Die arme fiktive Rundfunkanstalt muss wohl bald Insolvenz anmelden, wenn das so weitergeht.  :'(

Spaß beiseite: Über die nächsten Schritte von Person Z gegen die fiktive Pfändungsverfügung werdet ihr auf dem laufenden gehalten, wenn es nennenswerte Neuigkeiten gibt.

mfG. Flagstaff

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