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Autor Thema: Das fehlende Puzzle-Stück bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1649 mal)

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  • Beiträge: 130
Edit "Bürger":
Betreff nicht aussagekräftig - muss präzisiert werden, um das konkrete Anliegen des Threads erkennbar zu machen und eine zielgerichtete Diskussion am Kern-Thema zu ermöglichen.
Auch werden mehrere Themen gleichzeitig angesprochen bzw. auch die Frage des Status des sog. "Beitragsservice" - welcher im Übrigen sowohl seitens der Rundfunkanstalten als auch seitens der Gerichte (zumindest bislang) gerade nicht als "Beliehener", sondern als "Teil der Rundfunkanstalt" betrachtet wird. Ein elementares Problem des Ausweichens auf fragwürdige Rechtspositionen, um den Konsequenzen zu entgehen, welche sich bei anderer Betrachtungsweise ergäben.
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Liebe Mitstreiter,

Person X ist bei seinen Recherchen, wieso Klagen gegen den Rundfunkbeitrag nahezu immer ins Leere Laufen und mit z.T. grotesken Begründungen postuliert werden, auf eine äußerst interessante Quelle gestoßen. In dem beigefügten Artikel findet sich ein Interview des Richters Schulte-Kellinghaus (am OLG Karlsruhe), welcher sich dagegen zur Wehr setzt, dass ihm "zu gründliches" Arbeiten und damit verbunden eine zu "ineffiziente" Quote beendeter Gerichtsverfahren zur Last gelegt wird. Dies heißt im Endeffekt nichts anderes, als dass Richter die viele Verfahren in kurzer Zeit "beenden" von Bund und Land gelobt und getätschelt werden, während andere Richter, die sich u.U. einfach mehr Zeit für eine gewissenhafte Entscheidung unter Berücksichtigung und Sichtung aller Aussagen und Beweise nehmen, vom Staat "geächtet" werden.

Äußerst interessant ist jedoch, dass eben dieser Richter in einem Interview folgendes Preis gibt:

LTO, 21.07.2015
Interview mit RiOLG Thomas Schulte-Kellinghaus
"Die Fi­xie­rung auf Zahlen ist von ge­rin­gem in­tel­lek­tu­el­lem Wert"
Interview von Constantin Baron van Lijnden
Zitat
[...]
Schulte-Kellinghaus: Der DGH hat entschieden, dass Justizverwaltungen in Deutschland berechtigt sind, Richter unter Druck zu setzen, damit sie ihre Rechtsanwendung ändern. Richter können nach dem Urteil des Dienstgerichtshofs gezwungen werden, die Anwendung von Gesetzen den Interessen und Wünschen der Landespolitik anzupassen. Dazu möchte ich nicht mehr schweigen. [...]
weiterlesen unter
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kellinghaus-interview-erledigungsquote-richter/

Zu "Dienstgerichtshof" siehe auch web-Suche
https://www.google.com/search?q=dienstgerichtshof
Dienstgericht für Richter (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgericht_f%C3%BCr_Richter
Dienstgerichtshof für Richter (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgerichtshof_f%C3%BCr_Richter
Zitat
Ein Dienstgerichtshof für Richter ist das oberste Gericht eines deutschen Landes für disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen von Richtern der Landesgerichte. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 77 bis 79 des Deutschen Richtergesetzes und die Richtergesetze der Länder. Für Bundesrichter ist ausschließlich ein besonderer Senat des Bundesgerichtshofs als Dienstgericht des Bundes zuständig.
[...]
Die Mitglieder eines Dienstgerichtshofes für Richter setzen sich aus verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit zusammen, wobei immer Richter aus der ordentlichen und aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten sind. Das Gericht entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei ständigen Beisitzern und zwei nichtständigen Beisitzern. Die nichtständigen Beisitzer gehören dabei dem Gerichtszweig des vom Verfahren betroffenen Richters an.

Organisatorisch sind die Dienstgerichtshöfe jeweils an ein anderes Gericht, meist ein Oberlandesgericht, angebunden. Derzeit bestehen Dienstgerichtshöfe bei folgenden Gerichten:
[...]


Die obige Aussage
Zitat
[...] Richter können nach dem Urteil des Dienstgerichtshofs gezwungen werden, die Anwendung von Gesetzen den Interessen und Wünschen der Landespolitik anzupassen. [...]
ist im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag natürlich besonders interessant und brisant, da die (Bundes-)Länder ja eben diesen absolut grotesken Rundfunkvertrag abschließen und uns als Drittschuldner die Finanzierung aufbürden!


Aus diesem Grund denkt Person X, dass es wesentlich effizienter ist, die Rundfunkanstalten bei den Verwaltungs-/Vollstreckungsakten anzugreifen. Unter anderem in der Thematik:

  • Rundfunkanstalt erlässt selbst keine Bescheide und Verwaltungsakte
  • Beitragsservice "erlässt" Bescheide, Verwaltungsakte und sogar Vollstreckungsbescheide im Namen der Rundfunkanstalt.
    Jedoch stets mit anderem Briefkopf als der "echten" Rundfunkanstalt, die mit hoheitlichen Rechten ausgestattet ist!
  • "Verwaltungsakte" des Beitragsservice laufen über ein Postfach in Köln, dem die Anschrift der Rundfunkanstalt (inkl. Stadt!) vorgesetzt wird,
    z.B. "Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öff. Rechts, (Hauptsitz Hamburg)", Postfach 50565 Köln
  • Es gibt kein den Rundfunkbeitrag betreffendes Gesetz, welches die Übertragung oder Übereignung hoheitlicher Rechte an den
    ohnehin nicht-rechtsfähigen Beitragsservice übereignet!


Siehe hierzu:
Hoheitliche Aufgabe - Institutionell (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe#Institutionell
Zitat
Auch privatrechtliche Unternehmen können hoheitliche Aufgaben nach Art. 33 Abs. 4 GG wahrnehmen. Erforderlich ist, dass durch Gesetz die erforderlichen hoheitlichen Befugnisse dem Unternehmen verliehen werden („Beleihung“). Eine Beleihung darf nur durch oder aufgrund Gesetzes erfolgen. Auch ein Beliehener handelt im Sinne dieser Vorschrift als „jemand“ „in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes“, nämlich in Wahrnehmung der ihm übertragenen öffentlichen Aufgaben unter Einsatz hoheitlicher Befugnisse.

sowie:
Beleihung (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung
Zitat
Eine Beleihung darf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Der Gesetzesvorbehalt betrifft nicht nur das „Ob“ einer Beleihung, sondern umfasst auch deren wesentliche Modalitäten. So muss der Gesetzgeber die Befugnisse und Pflichten des Beliehenen ebenso benennen wie eventuelle Mitwirkungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten der Dritten gegenüber dem Beliehenen.

Daraus folgt:
  • Somit beleiht der NDR rechtswidrig den Beitragsservice mit diesen Rechten. Unter der Prämisse, dass dies rechtens wäre, wäre dies ohnehin in Frage zu stellen, da der Beitragsservice selbst ja nicht rechts-fähig ist.
  • Der Beitragsservice nimmt rechtswidrig hoheitliche Rechte des NDR in Anspruch. Dass der NDR (wie auch bei Person X) gegenüber den Vollstreckungsorganen mündlich beteuert hat, dass dies im Sinne des NDR wäre, spielt aus meiner Sicht keine Rolle; da der ursprüngliche Verwaltungsakt nicht schriftlich vom NDR, sondern rechtswidrig mit Briefkopf und Absender des Beitragsservice "erlassen" wurde und somit ein unheilbarer Verwaltungs- und Vollstreckungsakt entstanden ist.


Im Fall von Person X hat sich im übrigen weder die Stadtkasse (Vollstreckung) noch das Verwaltungsgericht darum geschert. Letztendlich wurde meine Klage dadurch unwirksam, dass man das ganze auf das neueste Urteil des BVerg abgestellt hat, wonach der Rundfunkbeitrag rechtens sei. Die Klage von Person X hat sich unmissverständlich gegen die Vollstreckungspraxis der Stadtkasse und des NDR gerichtet und nicht gegen den Rundfunkbeitrag!


Und nochmals zum Nachdenken:
Wären diese Fragen nicht so wesentlich und essentiell "sensibel", so wäre es kaum zu vertreten dass der NDR und/oder Richter diese nicht simpel und einfach zu widerlegen mögen um der Klage einfach die Substanz zu entziehen! Dies ist aber nicht erfolgt!!!

Person X hegt den Verdacht, dass Rundfunkanstalten und Gerichte diese Tatsachen unter den Teppich kehren und dies ggf. sogar von Landesebene den Gerichten/Richtern auferlegt wird (vgl. des einleitenden Zitat o.g. Richter per Durchgriff der Länder in die Judikative).


Ich hoffe, jemand kann dies für sich verwenden!

Im übrigen kann Person X den Tipp
gerichtliche Aufforderung zur Weiterbetreibung der Klage gem. §92 (2) VwGO
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28266.0.html
zum hinauszögern eines Verfahren nur dringlichst empfehlen!

Person X hat selbst schon Klagen ohne formelle Begründung eingereicht mit Verweis, dass diese nachgereicht werden.
Ebenso kann Person X nur dringlichst empfehlen, bei Vollstreckungsangelegenheiten und einer Vollstreckungsabwehrklage kein Eilverfahren anzustreben.

Bei einem Eilverfahren entstehen nicht nur doppelte Kosten(!), sondern das Verfahren zur Abwehr ist schneller vorbei, als man mit dem Auge zwinkern kann. Blöderweise interessiert das die Stadtkasse zuweilen kaum, da - bis dieses Verfahren anhängig ist - ein Konto schon unlängst gepfändet wurde!!!

Tipp von Person X ist daher, darauf zu verzichten und die Klage soweit wie möglich hinauszuzögern, da die Gerichte/Richter ohnehin tendenziell (bzw. praktisch) so gut wie immer den Rundfunkanstalten/Vollstreckungsorganen "recht geben" - selbst wenn dies unter Missachtung des gerichtlichen Gehörs und vorgebrachter Begründungen geschieht.


Edit "Bürger":
Betreff nicht aussagekräftig - muss präzisiert werden, um das konkrete Anliegen des Threads erkennbar zu machen und eine zielgerichtete Diskussion am Kern-Thema zu ermöglichen.
Auch werden mehrere Themen gleichzeitig angesprochen bzw. auch die Frage des Status des sog. "Beitragsservice" - welcher im Übrigen sowohl seitens der Rundfunkanstalten als auch seitens der Gerichte (zumindest bislang) gerade nicht als "Beliehener", sondern als "Teil der Rundfunkanstalt" betrachtet wird. Ein elementares Problem des Ausweichens auf fragwürdige Rechtspositionen, um den Konsequenzen zu entgehen, welche sich bei anderer Betrachtungsweise ergäben.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2019, 18:28 von Bürger«
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rundfunk-frei.de     https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html

gewaltenteilung.de https://www.gewaltenteilung.de
Wer denkt GEZ und Rundfunk-Zwang wären die größten Probleme unseres Landes kennt gewaltenteilung.de noch nicht!

 
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