Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Landesverfassung und Datenabgleich?

Begonnen von Beitragsverzocker, 27. Januar 2019, 13:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Beitragsverzocker

Hallo!

mir ist zu Ohren gekommen, dass das Urteil des BVerfG zum Rundfunkbeitrag die Frage offen lässt, inwieweit die Weitergabe von Daten (an die GEZ) mit der Landesverfassung vereinbar ist — das ist wohl Ländersache.

Angenommen, der Senat eines Oberlandesgericht möchte das für sein Bundesland entscheiden, und würde das Verfahren einer fiktiven Person A aus Sachsen dazu nutzen wollen. Würde es sich für Person A oder für die Allgemeinheit lohnen, da weiter zu machen? Nach BVerfG und EuGH wären die Erfolgschancen in der Sache ja eher gering, d.h. Person A käme sowieso kaum um die Zahlung herum.


Beste Grüße,
Beitragsverzocker

Philosoph

Widerstand gegen Unrecht lohnt sich immer.

Ich habe noch etwas im Hinterkopf, daß zum Thema Meldedatenabgleich Verfassungsbeschwerde eingereicht werden sollte. Ob vor dem BVerfG oder einem LandesVerfG weiß ich jetzt allerdings nicht mehr...

Die Frage der Meldedatenübermittlung betrifft möglicherweise
Art. 2 Abs. 1 GG (Informationelles Selbstbestimmungsrecht, vgl. "Volkszählungsurteil" (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv065001.html)).

Obwohl von den Beschwerdeführern eindeutig und explizit gerügt, kam dieser Punkt im Urteil vom 18.07.2018 leider nicht zur Sprache.
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

Beitragsverzocker

> Widerstand gegen Unrecht lohnt sich immer.

Schon, schon, aber Person A müsste gute Sachargumente vortragen können. Ansonsten fällt eine Entscheidung in Abwesenheit frei nach dem Motto "stimmt alles so".

> Ich habe noch etwas im Hinterkopf, daß zum Thema Meldedatenabgleich Verfassungsbeschwerde eingereicht werden sollte. Ob vor dem BVerfG oder einem LandesVerfG weiß ich jetzt allerdings nicht mehr...

Ich hatte den Eindruck, dass das in der Tat Ländersache ist, und dass das Verfahren von Person A zu einer Entscheidung der Verfassungsmäßigkeit diene.

Philosoph

Da der Meldedatenabgleich
müßte das durchaus in einer Verfassungsbeschwerde möglich sein.
-> BundesVerfassungsGerichtsGesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/

vgl.: Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.msg161943.html#msg161943

Vielleicht die Sachlage doch noch mal ein wenig übersichtlicher formulieren?
A hat ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof?
Wofür genau könnte der Senat das Verfahren nutzen wollen? Hat A vielleicht einen Anwalt, der ihr das genauer erklären könnte?
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.