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Autor Thema: Keine Auskunft über die "Second Level Data Base" beim Beitragsservice  (Gelesen 2951 mal)

  • Moderator
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Fordert ein Zwangsmitglied seine beim Beitragsservice gespeicherten Daten an, so bekommt er das weitbekannte Dokument mit den "harmlosen" Daten zugesendet.

Laut Auskunft des NDR ist auf diese Daten "leicht zugreifbar". Sie scheinen in einer "Arbeitsdatenbank" zu liegen, um die "normale" Datenpflege zu handeln.

Es existiert jedoch noch ein "Second level": Diese Daten können alles Mögliche enthalten, was sich auf die Zwangsabgabe und den Betroffenen bezieht. Auch Schriftverkehr mit anderen Institutionen. Auf dieses Level kann laut NDR "nur unter Schwierigkeiten" zugegriffen werden. Man soll daher die Anfrage spezialisieren, um aus diesem Datenbestand einen Datenauszug zu bekommen.

Die DSGVO sieht jedoch solch ein zweistufiges System nicht vor. Zudem weiß man ja bei der Anfrage gar nicht, welche Art Daten gespeichert werden. Der NDR verwendet den Ausdruck "Erstauskunft" falsch (Erstauskunft i.s.d. DSGVO ist die Auskunft, die das datenspeichernde Unternehmen dem Betroffenen bei Datenerhebung automatisch zusenden muss, um ihn darüber zu informieren, dass gespeichert wird. Es hat nichts mit dem Art. 15 DSGVO zu tun!) und erfindet die abgestufte "weitere Auskunft",  (In diesem Falle über die "tieferliegenden"Daten, von denen man meist gar nicht weiß, welcher Art sie sind und von wem sie stammen und deshalb nicht "spezialisiert" angefragt werden können.)
Verwaltungsvereinfachung á la Beitragsservice zur Verhinderung einer vollständigen Datenauskunft auf einer Ebene.

Briefverkehr beispielsweise, der ohne Angabe der Beitragsnummer ohne Kenntnis des Betroffenen über andere Institutionen an den Beitragsservice weitergeleitet wurde, wird über Name und Adresse der Beitragsnummer des Betroffenen (soweit sie existiert) zugeordnet. Dieser Vorgang ist bei mir mehrfach dokumentiert.

Die Anfrage über "fragdenstaat" an den NDR

Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO
https://fragdenstaat.de/anfrage/unvollstandige-auskunft-nach-art-15-dsgvo/#-

wurde nach nicht zufriedenstellender Antwort des NDR zur Vermittlung an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Vermittlung übersendet. Dieser prüft nun den Sachverhalt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

M
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@seppl: Ich kann deine Aussage mit (m)einem Beispiel bestätigen:

Ich hatte ebenfalls eine Anfrage an den Beitragsservice gem. Art. 15 DSGVO gerichtet und einen 5-Seiter erhalten: 4 Seiten Standardtext und 1 DIN-A4-Seite mit einem normalen Beitragskonto-Ausdruck.

Allerdings hatte ich in derselben Anfrage ebenfalls ein Schriftstück aus dem Schriftwechsel zwischen dem Beitragsservice und einer Vollstreckungsbehörde gem. Art. 15 DSGVO angefordert.
Mir wurde die Kopie dieses Schriftstücks verweigert mit dem Argument
Zitat
Bitte beachten Sie, dass Art. 15 DSGVO keinen Anspruch auf Kopie des im Beitragskonto gespeicherten Schriftwechsels umfasst.


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@Mataya: Dazu ein Tip:

Kopien von Schriftstücken müssen die datenverarbeitenden Stellen nicht versenden. Eine Information über relevante Inhalte jedoch schon.

"Wann? Wer an wen? In welcher Sache? Wie sind sie in den Besitz den Dokuments gekommen?"

Fordert man die Daten so an, wird es für die Stelle einfacher sein, eine Kopie zu schicken.
Außer, sie möchten etwas verschweigen...

Aber hier weißt Du ja auch schon, dass das Schriftstück existiert.
Was ist mit denen, die hinter Deinem Rücken dorthin gekommen sind?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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@seppl: Hm, sie müssen also keine Kopien versenden... Aber theoretisch doch Akteneinsicht gewähren, wenn man persönlich dorthin fahren würde? Ich weiß aus einem anderen Zusammenhang im Freundeskreis, dass man auf formlosen Antrag bei öffentlichen Stellen Akteneinsicht - zumindest in die digitale Dokumentation - gewährt bekommen muss...

Gut, persönliche Akteneinsicht beim Beitragsservice in Köln ist nicht unbedingt mal so eben für jemanden machbar, der z.B. in Berlin wohnt...


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Es geht dabei wohl nur um die Verwaltungsarbeitsvereinfachung des Kopierens und Verschickens von "Materie". Das kann sehr arbeits- und kostenaufwendig sein. Ob es möglich ist, direkt vor Ort Einsicht zu bekommen, ist eine Frage wert...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

c
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Wird denn auch Auskunft verlangt / gegeben, wo die Daten liegen, wer Zugriff hat und wie die Daten erlangt wurden?

NDR ist nicht BS in Köln. Kann jeder im ARD Verbund an die Kölner Daten? Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage? Besteht eine Auftragsvereinbarung? Etc. pp.

Schwierigkeiten des Datenzugriffs oder der Übermittlung dürften keine Rechtfertigung der Auskunftsverweigerung sein.

Der Staatsfunk hält sich nicht an staatliche Spielregeln und kommt immer wieder damit durch. Ein Skandal.


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g
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Moin Moin,
gibt es zu diesem Thema schon etwas neues?
 
Ich hatte den NDR vor einigen Tagen aufgefordert mir Auskunft zu meinen Daten insbesondere zur Weiterleitung meiner Daten an Dritte zu geben. Auskunft wird verweigert! Das Antwortschreiben des Beitragsservice (den hatte ich aber gar nicht kontaktiert) hänge ich an.
Gruß galaxy0905

Edit "Bürger": PDF nicht ausreichend anonymisiert. Die Markierungen können entfernt werden!
Siehe Hinweise unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
Einseitige PDFs sind ohnehin nicht sehr hilfreich (und mit 4,5MB hoffnungslos überladen), da diese erst extern geöffnet werden müssen, um gelesen werden zu können. Schwarz-weiß-Bild/JPG/GIF mit 50-500kB ist da schneller/besser - jedenfalls als optisches Abbild (siehe Anhang). Für den Inhalt und dessen Diskussion ist wiederum eine wörtliche Abschrift als kopierfähiges Zitat besser - diese hier aus der PDF hereinkopiert, ohne Anpassungen:


Zitat
Zum Thema "Datenschutz, Weitergabe an Dritte":
Bitte beachten Sie. dass es sich bei der Übertragung einzelner Tätigkeiten an externe Dienstleister nicht um Datenübermittlungen an Dritte im datenschutzrechtlichen Sinne handelt. Vielmehr liegt eine privilegierte, technische Weitergabe im Rahmen der sogenannten Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Europäische Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) vor.

Im Rahmen einer Auftragsverarbeitung bleibt die volle Verantwortung und Haftung für die Datenverarbeitung bei den Rundfunkanstalten (Auftraggeber). Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage in rundfunkrechtlicher Hinsicht ist § 10 Abs. 7 Satz 2 Rundfunkbeitragsslaatsvertrag. Einer gesonderten Einwilligung des Betroffenen bedarf es nicht.

Der Auftragsverarbeiter ist lediglich ausführendes Organ nach den strengen und exakten Weisungen des Auftraggebers. Er ist jederzeit dessen Kontrolle unterworfen und handelt ausschließlich den vertraglichen Vorgaben entsprechend, ohne dabei eigene Zwecke zu verfolgen.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst, e Europäische Datenschutz-Grundverordnung {EU-DSGVO) eine Aulgabe, die im öffentlichen Interesse liegt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe nimmt der Beitragsservice als Gemeinschaftseinrichtung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio die Erhebung der Rundfunkbeiträge auf der Grundlage des Rundfunkbei- tragsstaatsvertrages (RBStV) und der auf Basis von § 9 Abs. 2 RBStV erlassenen Satzungen der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge wahr.

Neben der EU-DSGVO ist für den Datenschutz bei der Rundfunkbeitragserhebung jeweils das Datenschutzgesetz des Bundeslandes maßgebend, in dem die zuständige Landesrundfunkanstalt ihren Sitz hat. Das hiernach maßgebliche Datenschutzgesetz ist auch anzuwenden auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Personen des jeweiligen Rundfunkanstaltsbereichs.

Die jeweilige Vorschrift stellt für die Datenverarbeitung die Erlaubnis durch das Datenschutzgesetz bzw. die EU-DSGVO selbst oder eine andere Rechtsvorschrift als Zulässigkeitsvoraussetzung gleichrangig neben die Einwilligung der betroffenen Person. Wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben ist, bedarf es also für die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung und -Verarbeitung keiner Einwilligung.

Für die Rundfunkbeitragserhebung ist der RBStV eine solche bereichsspezifische Rechtsvorschrift. In § 8 RBStV sind die Meldepflichten des Beitragszahlers geregelt und die Daten aufgeführt, die der Beitragszahler im Rahmen seiner Meldepflichten mitzuteilen hat. Aus § 11 Abs. 7 RBStV ergibt sich die Berechtigung, diese Daten für die im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung obliegenden Aufgaben zu verarbeiten und zu nutzen.

Die Daten, zu deren Speicherung und Verarbeitung wir gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst, e EU-DSGVO i. V. m. § 11 Abs. 6 RBStV befugt sind, unterliegen jedoch einer strengen Zweckbindung. Die Daten dürfen nur zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufgaben im Rahmen der Rundfunkbertragserhebung verwendet werden.

Die von Ihnen gewünschte Angabe der Auftragsverarbeiter erfolgt nicht. Bei der Mitteilung der Kategorien von Empfängern wurde von der durch Art. 15 Abs. 1 Buchst, c) EU-DSGVO eingeräumten Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die Auftragsverarbeiter werden daher von uns nicht konkret benannt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Edit "ChrisLPZ":
erneute OCR des Dokuments eingefügt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2021, 20:13 von DumbTV«

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Das PDF war offenbar so kodiert, dass eine korrekte Kopie des Textes nicht möglich ist. Der hier als "Zitat" eingestellte Text sollte manuell berichtigt werden, so dass richtig lesbar wird und Buchstaben und Zahlen nicht verdreht bzw. willkürlich ersetzt werden.
Edit "Bürger": Danke für den Hinweis. Das erste OCR und dessen Zitierung waren ein Notbehelf - mittlerweile korrigiert dank ChrisLPZ ;)


Inhaltlich wäre zu überlegen, sich an Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Bundesländer zu wenden mit der Bitte, um eine rechtliche Einschätzung, ob der "Beitragsservice" die Auftragsverarbeiter tatsächlich anonym halten darf. Dadurch ist eine Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei den Auftragsverarbeitern unmöglich gemacht, z.B. ob sie sich tatsächlich an die Vorgaben halten und die Daten nicht auch zu eigenen Zwecken verwenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2021, 20:10 von DumbTV«

g
  • Beiträge: 10
Ich habe heute eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen gesendet. Wird aber wahrscheinlich nichts bringen, da der NDR einen eigenen Datenschutzbeauftragten hat. Eine Beschwerde an diesen zu schicken, dürfte wohl völlig sinnfrei sein. Bin gespannt, was da kommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2021, 16:07 von Bürger«

  • Beiträge: 7.255
Wenn dieser Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen seinen Job ernst nimmt, bringt seine Tätigkeit das von Dir gewünschte Resultat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2021, 16:06 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 384
Mir kommt da der Gedanke, die LRA auf Löschung aller nicht mitgeteilter Daten zu verklagen....


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

 
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