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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Neue Regelung für Solo-Selbstständige?  (Gelesen 2304 mal)

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handwerk.com, 15.02.2019

Rundfunkbeitrag: Neue Regelung für Solo-Selbstständige?

Von Anna-Maja Leupold

Zitat
[…] Kürzlich haben sich der Zimmermeister und der Handwerksmeister – sie wollen anonym bleiben – bei einem Bier über den Rundfunkbeitrag unterhalten. Mit erstaunlichem Ergebnis: Vom Beitragsservice werden sie ganz unterschiedlich behandelt. Denn nur einer der beiden Solo-Selbstständigen musste bislang den monatlichen Beitrag abdrücken.

Zwei Unternehmer, aber nur einer muss zahlen
Den Zimmerermeister machte diese Ungleichbehandlung stutzig. „Wir sind beide in einer ganz ähnlichen Situation, werden aber ganz unterschiedlich behandelt“, berichtet er. Zunächst zu den Gemeinsamkeiten:

-    Die Geschäftsräume der beiden Unternehmer befinden sich jeweils in deren Privatwohnungen.
-    Die Bauhandwerker haben beide jeweils einen Firmenwagen.
-    Beide zahlen den monatlichen Pflichtbeitrag in Höhe von 17,50 Euro für ihren Privathaushalt. 
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.handwerk.com/rundfunkbeitrag-neue-regelung-fuer-solo-selbststaendige


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Hm, nach Lesen des verlinkten Artikels sieht mir das eher nach einem Handlungsdefizit des Beitragsservices aus als, dass die beiden Sachverhalte dinglich unterschiedlich behandelt worden wären.

Im Grunde geht es um diese zwei Punkte:

- für Kfz muss geblecht werden
- Betriebsstätte in einer Wohnung ist betrugsfrei

(Wer hier Framing findet, sieht Gespenster.  ;D )


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S
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Zitat
Warum der Handwerksunternehmer aus Norddeutschland seit Oktober keine Zahlungsaufforderungen mehr erhält, bleibt unklar.
[...]
Wenn er die Sache für sich klären will, bleibt ihm nur eine Möglichkeit: Er muss sich selbst beim Beitragsservice melden.

Von dieser Möglichkeit ist abzuraten. Es sein denn, der Handwerksunternehmer hat dringenden Bedarf an einem vollautomatisierten Schriftwechsel mit der BS-Maschinerie.
Sollte jedoch Bedarf bestehen, empfiehlt es sich die Zahlung für den Privathaushalt ebenfalls einzustellen. Evtl. bleiben selbst dann weitere Zahlungsaufforderungen aus.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

Z
  • Beiträge: 1.525
Unternehmer U mußte erst einen Prozeß führen, um dies auch für andere Rechtsformen als für Einzelunternehmen feststellen zu lassen, jedoch bleibt es bei den Zwangsbeiträgen für die Vorhaltung des Fahrzeugs, welches dem Unternehmer laut Bundesverfassungsgerichtsurteil einen geldwerten Vorteil bringt (hat U in seiner Bilanz noch nicht gesehen...).
U überlegt, das Fahrzeug als Zugmaschine für den Anhänger umzumelden, dann wäre das Fahrzeug Zwangsfunkbeitragsfrei, selbst wenn ein Radio eingebaut wäre...


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