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Autor Thema: Rundfunkbeitragspflicht für ausländische Staatsbürger oder Arbeitnehmer?  (Gelesen 4395 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man kennt die fragenden Blicke von ausländischen Freunden, Nachbarn oder Kollegen, wenn diese einen Brief vom BS in den Händen halten und oft die deutsche Sprache nicht verstehen.

In einigen Ländern gibt es keine Rundfunkabgabe und oft sind ausländische Arbeitnehmer nur aus beruflichen Gründen in Deutschland, aber in ihrem Heimatland als Hauptwohnsitz gemeldet.

Hierzu aus der Streitschrift von Dr. Hennecke:
Zitat
Im Übrigen müssen jetzt aus der Tatsache, dass Staatsangehörige von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Rundfunkabgabe im erheblichen Maße betroffen sind, auch die Rechtsfolgen gezogen werden.

Wenn die Frage ansteht, ob Arbeitnehmer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Zahlung der Rundfunkabgabe verpflichtet sind, kommt es zur Anwendung der europäischen Regeln über die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Sowohl Art. 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als auch Art. 3 Absatz 1 Satz 1 Buchst. g) der Richtlinie 96171/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (ABI. der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 18/1 vom 21.1.1997) verbieten eine Diskriminierung, teils wegen persönlicher Eigenschaften, teils wegen der Staatsangehörigkeit.

Aus dem Diskriminierungsverbot folgt nicht nur, dass trotz bestimmter tatsächlicher Unterschiede keine Unterschiede gemacht werden dürfen, sondern auch, dass umgekehrt Unterschiede gemacht werden müssen, wenn gravierende tatsächliche Unterschiede bestehen. Nun macht es aber einen erheblichen Unterschied, ob die Rundfunkabgabe deutsche Staatsbürger trifft oder Staatsbürger aus anderen Staaten der Europäischen Union. Die Rundfunkabgabe ist nach ihrer eigenen Begründung für Deutsche geschaffen, um sie als "Demokratieabgabe" für den deutschen demokratischen Willensbildungsprozeß zu qualifizieren und hat daher gerade die Deutschen als Adressaten. Ausländische  Staatsbürger kommen daher von vorneherein als Adressaten nicht in Betracht. Trotzdem legt man auch ihnen gleichermaßen eine Last auf, die für Inländer gedacht ist und nur diesen gegenüber, wenn überhaupt, begründbar ist. Arbeitnehmer aus Staaten der Europäischen Union werden gerade dadurch wegen ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert, dass man auf ihre Staatsangehörigkeit keine Rücksicht nimmt, obwohl dies geboten wäre. Die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit wird durch eine Last behindert, die sich gegenüber  ausländischen Arbeitnehmern nicht begründen lässt.

Damit setzen sich die Gesetze zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in einen Widerspruch zum Europäischen Recht.

Leider vermeiden viele ausländische Arbeitnehmer, auch aus sprachlichen Gründen, die gerichtliche Klärung des Sachverhaltes.

Sind jedoch ausländische Staatsbürger oder Arbeitnehmer möglicherweise gar nicht beitragspflichtig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 15:59 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.250
Mich däucht, es wären alle Bürger, also auch Rundfunk nutzenden Bürger aus EU- und Nicht-EU-Ländern, "beitragspflichtig"?

Kritisch wird das dann und damit auch diskriminierend, wenn eine Härtefallreglung als EU-Bürger nicht wahrgenommen werden kann, denn die Gleichbehandlung der EU-Bürger ist verpflichtend.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

C
  • Beiträge: 70
Man kann das ganze auch umdrehen:
Man fühlt sich als ein in Deutschland lebender EU Bürger diskriminiert durch den ÖRR.

Der ÖRR ist in Europa frei empfangbar, doch nur in Deutschland ist man aufgrund des Wohnens beitragspflichtig.

Das ist doch mal angesichts der Einwohnerzahlen der einzelnen EU Länder eine richtig schöne Diskriminierung...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 23:03 von Bürger«

b
  • Beiträge: 54
Mein unsichtbarer Freund, den ich seit Geburt kenne, ist Ausländer und würde das probieren.  Bis etwa Ende der Woche muss mein unsichtbarer Freund neue Klagebegründungen beim VG abgeben. Er würde den Text von Hennecke übernehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 23:03 von Bürger«

W
  • Beiträge: 57
Zitat
In einigen Ländern gibt es keine Rundfunkabgabe und oft sind ausländische Arbeitnehmer nur aus beruflichen Gründen in Deutschland, aber in ihrem Heimatland als Hauptwohnsitz gemeldet.

Ich gehöre zur Gruppe der Mitbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten. In vielen Ländern gibt es nicht nur keine Rundfunkabgabe, wie in Deutschland, sondern gibt es in den meisten Ländern keine Meldepflicht, wie die Deutschen kennen. Irland und Großbritannien sind zwei Beispiele von (noch) EU-Ländern, wo der Begriff "Einwohnermeldeamt" fremd ist. Bevor ich nach Deutschland gekommen bin, habe ich vom Begriff "Meldepflicht" nur in Zusammenhang mit sexuellen Straftätern gehört, aber in Deutschland wird dieses fragliche Konstrukt für jeden Bürger als selbstverständlich betrachtet,  obwohl es in der Geschichte Deutschlands so viel missbraucht wurde; z.B. Kirchensteuer,  Menschenverfolgung - und jetzt der Rundfunkbeitrag. In Deutschland lernt man anscheinend nie...


In 2013 sind Briefe und Rechnungen vom Beitragservice in meinen Briefkasten gelandet. Ich wollte wissen, warum das Wohnen ausgerechnet in Deutschland monatlich €17.50 kostet, aber in Irland, Spanien, oder sonst irgendwo in der EU nicht? Ich habe also die Telefonnummer im Brief angerufen, und auf Englisch höflich danach gefragt, was das alles sein soll. Die Person am Telefon war gehässig, und hat sich verweigert, mit mir überhaupt ein Wort auf Englisch zu sprechen, außer "You must pay! It is the law in Germany!".

Seitdem (Jahre später) habe ich wieder angerufen und auf *Deutsch* gefragt, ob sie ihre DSGVO Informationen auf Englisch zur Verfügung stellen würden, weil ich das Deutsch nicht verstehe. Die Antwort war natürlich zu erwarten.  ich hätte aber immer noch gerne gewusst, wie der Beitragservice die DSGVO Gesetzen umgeht, weil In Irland so etwas unvorstellbar wäre. Eventuell herrscht in Deutschland eine andere Realität, weil es da Einwohnermeldeämter gibt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 23:05 von Bürger«

m
  • Beiträge: 241
  • Murks? Nein danke!
Ich gehöre zur Gruppe der Mitbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten. In vielen Ländern gibt es nicht nur keine Rundfunkabgabe, wie in Deutschland, sondern gibt es in den meisten Ländern keine Meldepflicht, wie die Deutschen kennen. Irland und Großbritannien sind zwei Beispiele von (noch) EU-Ländern, wo der Begriff "Einwohnermeldeamt" fremd ist.

Die Meldepflicht ist (wie einiges andere in Deutschland auch) ein Relikt der Nazizeit.
Sie trat mit der Reichsmeldeordnung vom 6. Januar 1938 in Kraft - siehe u.a. unter
Melderegister (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegister


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in eine Vielzahl Nebenthemen abgleiten, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Rundfunkbeitragspflicht für ausländische Staatsbürger oder Arbeitnehmer?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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b
  • Beiträge: 763
Für ausländische Mitbürger hat BS diese Information:
Zitat
In some cases, you may be exempt from the licence fee of €17.50 per month or be eligible for a discount.

Schlägt der ausländische Mitbürger google auf, dann kommt sowas raus:
Zitat
Discounts are reductions to a basic price of goods or services.

Übersetzung: Rabatte sind Ermäßigungen auf einen Grundpreis von Waren oder Dienstleistungen.


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  • Beiträge: 7.250
"licence fee"

Bedeutung von “licence fee” im englischen Wörterbuch
https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch/licence-fee

Sinngemäß, hier in Bezug auf die BBC:

".... Geld, das Leute jedes Jahr dafür bezahlen, um den Gebrauch von BBC bezahlen zu können..."

Und hier gleich noch eine globale Übersicht des engl. Wiki:

https://en.wikipedia.org/wiki/Television_licence

Was hier aber klar ist; es wird zwischen "Tax" und "Fee" unterschieden.


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  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es gibt im Übrigen ja auch ein Problem mit ausländischen Saison-Arbeitskräften... ::)

SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg170413.html#msg170413
[...]
Um ~2h22m54s
https://youtu.be/HrOrUS2XULw?t=2h22m54s
dann zu den ~1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen...
...und interessante Aussagen von Eicher bzgl. darunter z.B. auch befindlicher Saison-Kräfte, die zwar durch Anmeldung aktenkundig und angeschrieben würden - jedoch zum Zeitpunkt der Vollstreckung dann schon wieder über alle Berge seien - und entsprechend auch nicht weiterverfolgt werden - geht dann "komplett ins Leere" (Eicher).
Zitat
Fangen sie bitte an, in Polen den Leuten hinterherzurecherchieren - das ist natürlich völlig unverhältnismäßig - das machen wir nicht.
"Schuldner" werden laufen gelassen?
Also ein offen geduldetes strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit?!?
[...]


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