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Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?

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pjotre:
Geringverdiener: 4 Millionen Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Dieses allgemeine Thema interessiert wohl viele. Die Diskussion verteilt sich aber manchmal auf Threads "Aktuelles", beispielsweise nach Verfahren gegen Geringverdiener.

Hier dieser Thread also könnte nun eine Bühne sein für Diskussion über die Härtefall-Befreiung,
damit zusammen findet, was zusammen gehört.

Der Titel dieses Threads ist bereits eine Aussage.
Die Rechtslage und Sachlage ist weitgehend geklärt. Das ist teils nicht-öffentlich, wird hiermit aber nochmals öffentlich klargestellt:
(1) Rund 4 Millionen Geringverdiener-Haushalte, bisher "bebeitragt", dürften Anspruch auf Befreiung haben durch einfachen klarstellend begründenden Härtefallantrag wegen Geringeinkommen.
(2) Die angebliche Pflicht zum "Sozialbescheid" steht eindeutig nirgends im Gesetz. Da es nicht im Gesetz steht, ist die Gestaltung als "Pflicht" im Antragsverfahren eine Erfindung von ARD-Juristen.
(3) Diesbezüglich wird von kundiger Seite vorgetragen, ob diese Pflichtbehauptung nicht vielleicht sogar gravierender Rechtsverstoß sei. Derartiges soll man nicht in einem Forum näher erörtern. Es sei nur informativ berichtet.
(4) Die Zahl 4 Millionen wurde in einer statistischen Kurzanalyse Herbst 2017 beim Bundesverfassungsgericht belegt. Dieser Vorgang ist seit Juni/Oktober auch beim Europäischen Gerichtshof, ferner enthalten in einer Einreichung beim EuGH im Herbst 2018. (Bitte ausnahmsweise den Verzicht auf Quellenangabe tolerieren, da noch anhängig.)
(5) Darin statistisch belegt: Die von ARD-Seite unzulässigerweise verlangten Sozial-"Leer"-Bescheide, wie viele machten es? Bundesweit schätzungsweise 4.000 der 40 Millionen, also 0,1 Prozent. 99,9 Prozent hielten dies für unvereinbar mit ihrer Menschenwürde, gerundet also 100 Prozent.

Die Bedeutung der Geringverdiener-Rechte-Durchsetzung ist eine Hebel- und Kettenwirkung, die das gesamte aktuelle System der Rundfunkabgabe kippen könnte.
Sofern schätzungsweise 5 Milliarden Euro zurückzuzahlen sind für 2013...2018 an Geringverdiener, so gerät das gesamte System finanziell und politisch aus den Fugen. Bei der dann wohl eintretenden fundamentalen Neuordnung würden auch die Nichtzuschauer (mir Normaleinkommen) erwarten können, aus der Zahlungspflicht entlassen zu werden.

Eine Diskussion ist also ziemlich überflüssig, was von den ARD-Anstalten und ihren "Füllhaltern" in Köln von den Geringverdienern verlangt wird.
Dieser Teil der Sache ist auf einer bestimmten Ebene bereits weitgehend "nicht mehr das Thema". Das Thema ist, wie wir mit der hinterher hinkenden Rechtsprechung umgehen und wie die Bürger nun durch Anträge endlich ihre Rechte einfordern - sofortige Freistellung und Rückzahlung ab 2013.

Leicht gesagt, schwer getan. Es soll nur vermieden werden, dass wir uns hier unter Rechtsstaatsverteidigern mit der Manipulation der "Sozialbescheide" ernsthaft auseinandersetzen. Das ist unzulässig, basta. Die "MIEZE Mediensteuer-Inkasso-Zentrale" (aka GEZ aka "Beitrags"-!"Service"! ) darf das ganz einfach nicht.
Allein durch eine Diskussion, wie man solche Sozialbescheide doch vielleicht erreichen könnte oder improvisieren könnte, würden wir zu unfreiwilligen Beihelfern für den Gegner werden. Nochmals, diese Pflicht gibt es nirgends im Gesetz und also nirgends und damit basta.



Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979

Mr. Orange:

--- Zitat von: pjotre am 01. Februar 2019, 21:48 ---Allein durch eine Diskussion, wie man solche Sozialbescheide doch vielleicht erreichen könnte oder improvisieren könnte, würden wir zu unfreiwilligen Beihelfern für den Gegner werden.

--- Ende Zitat ---
Wenn also ca. 5 Mio SGBII-Leistungsbezieher sich tatsächlich befreien lassen würden (was sie aber überhaupt nicht machen) würde der Zahlungsausfall in Milliardenhöhe eine Unterstützung des ör sein und kein Schaden.

 :o

pjotre:
Zur Frage "Sozialbescheid" ist Klarstellung nötig:
Beihilfenbezieher im Bereich des Existenzminimums haben automatisch den "Sozialbescheid" und damit die Befreiung (sofern sie ausreichend gut beraten werden, diesen Antrag zu stellen).

Es geht also nur um die rund 4 Millionen Geringverdiener, die ebenso wenig Geld haben, aber ihrer Würde zuliebe nicht "vom Geld anderer Leute haben wollen" und sich "irgendwie durchkämpfen - darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter.  - Diese alle sind laut Gesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Rundfunkabgabe zu befreien.
Dies eindeutige Recht wird durch die ARD-Juristen zerstört durch die angebliche Pflicht, einen Sozial-"Leer"-Bescheid vorzulegen: Beihilfen zu beantragen, sich bewilligen zu lassen, dann aber auf das Geld zu verzichten.

Argument @pjotre in der Diskussion hinter den Kulissen unter anderem:  Seine Meinung:
Die Sozialämter dürfen dies aber gar nicht.
Für 4 Millionen Leute - wäre das Anstiftung zu "400 Millionen Euro faktische Veruntreuung von Sozialamts-Ressourcen"? Anstiftung zur Anstiftung zur Straftat? - (Bitte hier im öffentlichen Forum Strafrechtsfragen nicht näher erörtern. Das ist für Rechtslaien zu heikel, was man bei Formulierungen darüber aus rechtlichen Gründen zu beachten hat.)

Also Klarstellung: Das "Problem Sozialbescheide" meint die Sozial-"Leer"-Bescheide,
die Fake-Anträge, die Pseudo-Anträge: Die von ARD-Juristen erfundene Forderung, sich als "staatlich akkreditierter Armer" registrieren zu müssen (müssen!), outen zu müssen, um das gesetzliche Befreiungsrecht zu erobern, obgleich das Gesetz solche Pflichten nicht kennt.

sparks:

--- Zitat von: pjotre am 01. Februar 2019, 21:48 ---(2) Die angebliche Pflicht zum "Sozialbescheid" steht eindeutig nirgends im Gesetz. Da es nicht im Gesetz steht, ist die Gestaltung als "Pflicht" im Antragsverfahren eine Erfindung von ARD-Juristen. [...]
Nochmals, diese Pflicht gibt es nirgends im Gesetz und also nirgends und damit basta.

--- Ende Zitat ---

Der Bescheid der zuständigen Behörde wird doch aber im
§ 4 RBStV ausdrücklich als Nachweis verlangt:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-4

--- Zitat ---[...]
(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. [...]

(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen [...]
--- Ende Zitat ---

tigga:

--- Zitat von: RBStV §4 (6) ---Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor,…
--- Ende Zitat ---

Heißt, wenn nach RBStV §4 (1) keine Befreiung vorliegt, könnte das einen Härtefall darstellen. Heißt auch: "insbesondere" ist eine Aufzählung. Das ist wiederum ein Verweis auf §4 (1) und stellt einen Sonderfall dar. Aber dieser alleinige Umstand kann keine vollständige Aufzählung aller möglichen Konstellationen sein, die auf einen Menschen zutreffen.


--- Zitat von: Duden ---besonders, hauptsächlich, im Besonderen, in der Hauptsache, in erster Linie, namentlich, speziell, vor allem, vor allen Dingen, vornehmlich, vorzugsweise, zumal; (schweizerisch) im Speziellen, vorab; (veraltend) zuvörderst
--- Ende Zitat ---
https://www.duden.de/rechtschreibung/insbesondere

Was die Juristen der LRAen jedoch wollen, ist eine absolute Abschaffung der Härtefallregelung (zumindest wenn sich deren Argumentationskette anschaut). Dadurch kann der BS alles vollautomatisiert ablaufen lassen (ohne Kenntnisnahme seitens der LRA?). "Bescheid einer Behörde/Jobcenter? -> Befreiung", da ja alles so ziemlich standardisiert ist, was Bescheide anbelangt, ist das auch kein Problem maschinell zu erfassen. Maschinen sind günstiger als Menschen usw...

RBStV §4 (7) ist jedoch diskriminierend und verstößt gegen Art. 1-3 GG, insbesondere aber Art. 2 Satz 1 GG, wonach mind. die verfassungsmäßige Ordnung durch die Erhebung des Rundfunkbeitrages gestört ist. Dass es sittenwidrig ist einem armen Menschen noch tiefer in die Taschen zu greifen, brauchen wir hier nicht weiter zu erörtern (Art. 9 Satz 2 GG).

Weiter steht RBStV §4 6+7 im krassen Widerspruch zu Art. 12 Satz 1+2 GG. Wenn ich mir eine Arbeit aussuche, die nur geringen Verdienst abwirft, ich aber damit leben kann, ist es meine Entscheidung. Da darf dann auch niemand mit eigenen Gesetzen ankommen und behaupten, ich schulde ihm Geld. Das ist wiederum sittenwidrig.

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