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Autor Thema: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?  (Gelesen 28903 mal)

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Geringverdiener: 4 Millionen Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Dieses allgemeine Thema interessiert wohl viele. Die Diskussion verteilt sich aber manchmal auf Threads "Aktuelles", beispielsweise nach Verfahren gegen Geringverdiener.

Hier dieser Thread also könnte nun eine Bühne sein für Diskussion über die Härtefall-Befreiung,
damit zusammen findet, was zusammen gehört.

Der Titel dieses Threads ist bereits eine Aussage.
Die Rechtslage und Sachlage ist weitgehend geklärt. Das ist teils nicht-öffentlich, wird hiermit aber nochmals öffentlich klargestellt:
(1) Rund 4 Millionen Geringverdiener-Haushalte, bisher "bebeitragt", dürften Anspruch auf Befreiung haben durch einfachen klarstellend begründenden Härtefallantrag wegen Geringeinkommen.
(2) Die angebliche Pflicht zum "Sozialbescheid" steht eindeutig nirgends im Gesetz. Da es nicht im Gesetz steht, ist die Gestaltung als "Pflicht" im Antragsverfahren eine Erfindung von ARD-Juristen.
(3) Diesbezüglich wird von kundiger Seite vorgetragen, ob diese Pflichtbehauptung nicht vielleicht sogar gravierender Rechtsverstoß sei. Derartiges soll man nicht in einem Forum näher erörtern. Es sei nur informativ berichtet.
(4) Die Zahl 4 Millionen wurde in einer statistischen Kurzanalyse Herbst 2017 beim Bundesverfassungsgericht belegt. Dieser Vorgang ist seit Juni/Oktober auch beim Europäischen Gerichtshof, ferner enthalten in einer Einreichung beim EuGH im Herbst 2018. (Bitte ausnahmsweise den Verzicht auf Quellenangabe tolerieren, da noch anhängig.)
(5) Darin statistisch belegt: Die von ARD-Seite unzulässigerweise verlangten Sozial-"Leer"-Bescheide, wie viele machten es? Bundesweit schätzungsweise 4.000 der 40 Millionen, also 0,1 Prozent. 99,9 Prozent hielten dies für unvereinbar mit ihrer Menschenwürde, gerundet also 100 Prozent.

Die Bedeutung der Geringverdiener-Rechte-Durchsetzung ist eine Hebel- und Kettenwirkung, die das gesamte aktuelle System der Rundfunkabgabe kippen könnte.
Sofern schätzungsweise 5 Milliarden Euro zurückzuzahlen sind für 2013...2018 an Geringverdiener, so gerät das gesamte System finanziell und politisch aus den Fugen. Bei der dann wohl eintretenden fundamentalen Neuordnung würden auch die Nichtzuschauer (mir Normaleinkommen) erwarten können, aus der Zahlungspflicht entlassen zu werden.

Eine Diskussion ist also ziemlich überflüssig, was von den ARD-Anstalten und ihren "Füllhaltern" in Köln von den Geringverdienern verlangt wird.
Dieser Teil der Sache ist auf einer bestimmten Ebene bereits weitgehend "nicht mehr das Thema". Das Thema ist, wie wir mit der hinterher hinkenden Rechtsprechung umgehen und wie die Bürger nun durch Anträge endlich ihre Rechte einfordern - sofortige Freistellung und Rückzahlung ab 2013.

Leicht gesagt, schwer getan. Es soll nur vermieden werden, dass wir uns hier unter Rechtsstaatsverteidigern mit der Manipulation der "Sozialbescheide" ernsthaft auseinandersetzen. Das ist unzulässig, basta. Die "MIEZE Mediensteuer-Inkasso-Zentrale" (aka GEZ aka "Beitrags"-!"Service"! ) darf das ganz einfach nicht.
Allein durch eine Diskussion, wie man solche Sozialbescheide doch vielleicht erreichen könnte oder improvisieren könnte, würden wir zu unfreiwilligen Beihelfern für den Gegner werden. Nochmals, diese Pflicht gibt es nirgends im Gesetz und also nirgends und damit basta.



Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2023, 23:16 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Allein durch eine Diskussion, wie man solche Sozialbescheide doch vielleicht erreichen könnte oder improvisieren könnte, würden wir zu unfreiwilligen Beihelfern für den Gegner werden.
Wenn also ca. 5 Mio SGBII-Leistungsbezieher sich tatsächlich befreien lassen würden (was sie aber überhaupt nicht machen) würde der Zahlungsausfall in Milliardenhöhe eine Unterstützung des ör sein und kein Schaden.

 :o


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Zur Frage "Sozialbescheid" ist Klarstellung nötig:
Beihilfenbezieher im Bereich des Existenzminimums haben automatisch den "Sozialbescheid" und damit die Befreiung (sofern sie ausreichend gut beraten werden, diesen Antrag zu stellen).

Es geht also nur um die rund 4 Millionen Geringverdiener, die ebenso wenig Geld haben, aber ihrer Würde zuliebe nicht "vom Geld anderer Leute haben wollen" und sich "irgendwie durchkämpfen - darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter.  - Diese alle sind laut Gesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Rundfunkabgabe zu befreien.
Dies eindeutige Recht wird durch die ARD-Juristen zerstört durch die angebliche Pflicht, einen Sozial-"Leer"-Bescheid vorzulegen: Beihilfen zu beantragen, sich bewilligen zu lassen, dann aber auf das Geld zu verzichten.

Argument @pjotre in der Diskussion hinter den Kulissen unter anderem:  Seine Meinung:
Die Sozialämter dürfen dies aber gar nicht.
Für 4 Millionen Leute - wäre das Anstiftung zu "400 Millionen Euro faktische Veruntreuung von Sozialamts-Ressourcen"? Anstiftung zur Anstiftung zur Straftat? - (Bitte hier im öffentlichen Forum Strafrechtsfragen nicht näher erörtern. Das ist für Rechtslaien zu heikel, was man bei Formulierungen darüber aus rechtlichen Gründen zu beachten hat.)

Also Klarstellung: Das "Problem Sozialbescheide" meint die Sozial-"Leer"-Bescheide,
die Fake-Anträge, die Pseudo-Anträge: Die von ARD-Juristen erfundene Forderung, sich als "staatlich akkreditierter Armer" registrieren zu müssen (müssen!), outen zu müssen, um das gesetzliche Befreiungsrecht zu erobern, obgleich das Gesetz solche Pflichten nicht kennt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2019, 23:48 von Bürger«
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s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
(2) Die angebliche Pflicht zum "Sozialbescheid" steht eindeutig nirgends im Gesetz. Da es nicht im Gesetz steht, ist die Gestaltung als "Pflicht" im Antragsverfahren eine Erfindung von ARD-Juristen. [...]
Nochmals, diese Pflicht gibt es nirgends im Gesetz und also nirgends und damit basta.

Der Bescheid der zuständigen Behörde wird doch aber im
§ 4 RBStV ausdrücklich als Nachweis verlangt:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-4
Zitat
[...]
(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. [...]

(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2019, 01:10 von Bürger«

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    • Wer suchet, der findet!
Zitat von: RBStV §4 (6)
Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor,…

Heißt, wenn nach RBStV §4 (1) keine Befreiung vorliegt, könnte das einen Härtefall darstellen. Heißt auch: "insbesondere" ist eine Aufzählung. Das ist wiederum ein Verweis auf §4 (1) und stellt einen Sonderfall dar. Aber dieser alleinige Umstand kann keine vollständige Aufzählung aller möglichen Konstellationen sein, die auf einen Menschen zutreffen.

Zitat von: Duden
besonders, hauptsächlich, im Besonderen, in der Hauptsache, in erster Linie, namentlich, speziell, vor allem, vor allen Dingen, vornehmlich, vorzugsweise, zumal; (schweizerisch) im Speziellen, vorab; (veraltend) zuvörderst
https://www.duden.de/rechtschreibung/insbesondere

Was die Juristen der LRAen jedoch wollen, ist eine absolute Abschaffung der Härtefallregelung (zumindest wenn sich deren Argumentationskette anschaut). Dadurch kann der BS alles vollautomatisiert ablaufen lassen (ohne Kenntnisnahme seitens der LRA?). "Bescheid einer Behörde/Jobcenter? -> Befreiung", da ja alles so ziemlich standardisiert ist, was Bescheide anbelangt, ist das auch kein Problem maschinell zu erfassen. Maschinen sind günstiger als Menschen usw...

RBStV §4 (7) ist jedoch diskriminierend und verstößt gegen Art. 1-3 GG, insbesondere aber Art. 2 Satz 1 GG, wonach mind. die verfassungsmäßige Ordnung durch die Erhebung des Rundfunkbeitrages gestört ist. Dass es sittenwidrig ist einem armen Menschen noch tiefer in die Taschen zu greifen, brauchen wir hier nicht weiter zu erörtern (Art. 9 Satz 2 GG).

Weiter steht RBStV §4 6+7 im krassen Widerspruch zu Art. 12 Satz 1+2 GG. Wenn ich mir eine Arbeit aussuche, die nur geringen Verdienst abwirft, ich aber damit leben kann, ist es meine Entscheidung. Da darf dann auch niemand mit eigenen Gesetzen ankommen und behaupten, ich schulde ihm Geld. Das ist wiederum sittenwidrig.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

M
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Heißt, wenn nach RBStV §4 (1) keine Befreiung vorliegt, könnte das einen Härtefall darstellen. Heißt auch: "insbesondere" ist eine Aufzählung. Das ist wiederum ein Verweis auf §4 (1) und stellt einen Sonderfall dar. Aber dieser alleinige Umstand kann keine vollständige Aufzählung aller möglichen Konstellationen sein, die auf einen Menschen zutreffen.
Richtig. Ein Sonderfall wäre dann zu bejahen,  wenn in den Rundfunkstaatsverträgen, besondere Lebensumstände nicht berücksichtigt worden wären. Es werden aber auch in anderen Bereichen, Studienabbrecher anders behandelt, als Erst-studierende.

Was die Juristen der LRAen jedoch wollen, ist eine absolute Abschaffung der Härtefallregelung (zumindest wenn sich deren Argumentationskette anschaut).
Das ist nicht was sie wollten, sondern das, was die Juristen schon erreicht haben. Wer nämlich seinen Beitragsbescheid nicht aufmerksam liest, erfährt nichts über die Möglichkeit der Befreiung. 


Dadurch kann der BS alles vollautomatisiert ablaufen lassen (ohne Kenntnisnahme seitens der LRA?). "Bescheid einer Behörde/Jobcenter? -> Befreiung", da ja alles so ziemlich standardisiert ist, was Bescheide anbelangt, ist das auch kein Problem maschinell zu erfassen. Maschinen sind günstiger als Menschen usw...
Das ist falsch ! Es wird nichts mehr automatisiert, weil man nämlich nicht befreit wird, wenn man den Antrag gar nicht stellt. Ganz offensichtlich will die Mehrheit sich gar nicht befreien lassen.

RBStV §4 (7) ist jedoch diskriminierend und verstößt gegen Art. 1-3 GG, insbesondere aber Art. 2 Satz 1 GG, wonach mind. die verfassungsmäßige Ordnung durch die Erhebung des Rundfunkbeitrages gestört ist. Dass es sittenwidrig ist einem armen Menschen noch tiefer in die Taschen zu greifen, brauchen wir hier nicht weiter zu erörtern (Art. 9 Satz 2 GG).
Es ist beschämend, dass sich Intendanten Millionengehälter in die Tasche stecken, die Leute von ihren Sozialleistungen abknapsen.
Frech ist auch, dass Befreiungen erteilt werden, obwohl nachweislich kein Härtefall vorliegt.

Weiter steht RBStV §4 6+7 im krassen Widerspruch zu Art. 12 Satz 1+2 GG. Wenn ich mir eine Arbeit aussuche, die nur geringen Verdienst abwirft, ich aber damit leben kann, ist es meine Entscheidung. Da darf dann auch niemand mit eigenen Gesetzen ankommen und behaupten, ich schulde ihm Geld. Das ist wiederum sittenwidrig.
Das solltest du aber nicht so dumm sein und behaupten, dass du trotz Mindestlohn von 8,5€/h und Bezug von Wohngeld, noch unter dem Existenzminimum liegen willst. Das BverfG macht dich automatisch zum Zahlungsschuldner, wenn du dich nicht befreien lässt. Die Massenmedien und inbesondere der ör stigmatisieren doch gerade Leistungsbezug als asozial. Dass Unternehmen und Einkommensmillionäre auf Kosten anderer Leben, ist gesellschaftlich dagegen anerkannt. Nach dem Klischee der ör ist der Leistungsempfänger, der asoziale, Dauerkonsument der Grütze des ör. Sieht man sich in entsprechenden Foren um, wird man feststellen, dass das Gros der Leistungsempfänger, den ör verteidigen und regelmäßig konsumieren.  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2019, 03:23 von Bürger«

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Jura, wenn richtig gemacht, ist eine wunderbar exakte Wissenschaft: Eine "Mathematik der Sprache". Das Gesetz bitte EXAKT lesen!
§ 4 Abs. 6 Satz 1 (RBStV, Anm.Mod. seppl) ist die Horrorbotschaft für die ARD-Juristen.
Die ARD-Juristen waren im Hintergrund die Gesetzestexter. Die Landesparlamente ja wie so oft letztlich nur die bundesweiten Abnicker.

Nun ist die Horrorwirkung von Absatz 6 Satz 1 schon mal tüchtig abgeschwächt für FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristen-Kollegen, indem man es zu 1 einzigen Satz verknüpfte mit dem skurrilen Sonderfall der zweiten Satzhälfte ("Beihilfesatz + maximal 17,50" - kommt so gut wie nie vor).

Für FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristenkollegen ist ferner der Irrtum naheliegend, Absatz 7 (Sozialbescheidpflicht) würde sich auch auf Abs. 6 erstrecken. Das steht aber nirgends und ist also nicht. Man hat diese Ergänzung für Absatz 1 also hinter die Horrorbotschaft von Absatz 6 Satz 1 verschoben.

So hatte man die fundamental-rechtlich unvermeidbare Horrorklausal (Pflicht zu rund 4 Millionen mal Härtefall-Befreiung - kostet 1000 Bearbeiter) derart schön umkleidet, dass FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristen wirklich glauben können konnten, es stünde im Gesetz:
Die Sozialbescheidpflicht gelte auch für "beihilfenlos lebende Geringverdiener" - immerhin schätzungsweise 4 Millionen Bürger im Land.

Juristen-Bonmot: "Auch für Juristen ist es kein Fehler, ab und zu noch einmal in das Gesetz zu schauen."

"Niemand hatte die Absicht, eine Mauer gegen den Zugang zur Gerechtigkeit zu bauen!"

All die vorstehenden Förderungshilfen für Irrtumserzeugung "Sozialbescheidpflicht" sind ganz rein versehentlich in das Gesetz gekommen. Und dass es dann gelang, dass 5 Jahre lang (fast) alle Rechtsanwälte und rund 50 Verwaltungsgerichte bundesweit dem Irrtum unterlagen?
Niemand ist schuld, dass das Lernen der Textanalyse beim Jurastudium noch perfekter zu sein hätte, um derartiges zu verhindern.

Also halten wir fest: Die Sozialbescheidpflicht ist eine Erfindung der ARD-Juristen ohne jede Grundlage im Gesetz.
Was hier geschah, ist ein Politik- und Justizskandal mit 4 Millionen Geschädigten: Alle Bemühungen der Rechtewahrnehmung wurden mit der Vollstreckungs-Dampfwalze niedergewalzt, so dass Gerechtigkeit faktisch undurchsetzbar wurde: So konnten keine Präzedenzverfahren entstehen.

Ein Kritiker-Vorwurf lautet: Wenn immer jemand zu siegen drohte, wurde rasch erlassen oder ein "Vergleich" vor Gericht abgeschlossen, um behaupten zu können: "Nie hat jemand gegen uns gewonnen - unsere Rechtsdeutung ist das einzige wahre Recht."
 
Bis dann ein Einzelbürger den
Justizskandal aufdeckte und die Rückzahlpflicht von 5 Milliarden Euro bei allen 9 Intendanten und 16 Landesregierungen unter Fristsetzung für Wiederherstellen des Rechts gegenwärtig einfordert.
(Wer der Einzelbürger ist? Ja, richtig erraten.)
Diese "Schlacht für das Recht" erfolgt nicht-öffentlich zur Erleichterung einer Lösung - kann also hier nicht durch Quellenverweis belegt werden. Sie ist in der akuten Phase. Sie ist so heftig, weil 5 Milliarden Euro gewaltige Rückzahlpflicht gleichbedeutend sein dürfte mit dem Anfang vom Ende des gesamten aktuellen Systems der Finanzierung der verdeckten faktischen Staatsunternehmen ARD, ZDF,... Auch die Zahlungspflicht der inzwischen rund 30 Prozent der Nichtzuschauer dürfte im Fall einer Neuordnung des Systems den Landesparlamenten nicht mehr "zu verkaufen" sein.

Mit der Zähflüssigkeit der Beseitigung des Justizskandals erweitert sich dieser auch zum Politik-Skandal.
Alle etwa 3000 Parlamentarier bundesweit wurden Ende Januar 2019 informiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2019, 03:25 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

M
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  • befreit seit 02/2019, rückwirkend bis 2016
Jura, wenn richtig gemacht, ist eine wunderbar exakte Wissenschaft: Eine "Mathematik der Sprache".
:o
Wer ein wirklich exaktes Fach studieren will, sollte es mit den Naturwissenschaften versuchen, weil Jura
  • ungenau
  • amoralisch
  • unlogisch
ist

Gehen wir dann mal in medias res und stellen fest, dass die schlampigen, amoralischen und unlogischen Rundfunkstaatsverträge, mit den Regelungen des SGB II und XII kollidieren

Im § 155 SGB III sind die anrechnungsfreien Zuverdienste geregelt. Was lesen wir da?
Zitat
(1) Übt die oder der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihr oder ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 138 Absatz 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit, eine Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger, sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, die oder der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/155.html

ist aber noch mehr drin:

§ 11 SGB II
Zitat
Wer als leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind (Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit), kann einen Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich von der Hartz 4 Leistung absetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus dem Ehrenamt mehr als 200 Euro gilt das nicht, wenn der oder die ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach § 11 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II den Betrag von 200 Euro übersteigt. Bei konkretem Nachweis eines höheren Aufwandes können also höhere Summen anrechnungsfrei bleiben.
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html

Der Beitragsservice ist dreist, weil er schon bei fiktiven Einnahmen von >17,50 € von keiner Bedürftigkeit mehr ausgeht, obwohl die Sozialbehörde die Bedürftigkeit selbst bestätigt. Ein Paradebeispiel für die Unlogik von juristischen Sachverhalten, wenn Leute entscheiden, die gar keine Ahnung haben und zwar von überhaupt nichts !

Die Sozialbescheidpflicht gelte auch für "beihilfenlos lebende Geringverdiener" - immerhin schätzungsweise 4 Millionen Bürger im Land.
Die Geringverdiener und prekäre Arbeitsverhältnisse wurden von den Medien noch gefördert und gefordert
Das Heer der Massenarbeitslosigkeit gibt es in Wirklichkeit doch gar nicht. Wenn Leute eben sich nicht befreien lassen, sind sie voll beitragspflichtig. Erst hat man den Arbeitslosen alle Rechte genommen und jetzt greift man in die Autonomie und Selbstbestimmung der Rundfunkzahler ein. Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. Aus 2 Unrechtsregimen hat man in Deutschland eben nichts gelernt.

Und dass es dann gelang, dass 5 Jahre lang (fast) alle Rechtsanwälte und rund 50 Verwaltungsgerichte bundesweit dem Irrtum unterlagen?
Das ist Juristen-PingPong: Die Anwälte nehmen das Mandat an, obwohl es Schwachsinn ist, die Richter überprüfen die Bescheide auf Konformität mit dem Gesetz. Das BverfG höchst-selbst hat die Bürger vollkommen entmündigt.

Alle Bemühungen der Rechtewahrnehmung wurden mit der Vollstreckungs-Dampfwalze niedergewalzt, so dass Gerechtigkeit faktisch undurchsetzbar wurde: So konnten keine Präzedenzverfahren entstehen.
Gerechtigkeit gibt es nicht, sondern Urteil/Beschluss. Dem geht eine Rechtsgüterabwägung voraus, bei der die Individualrechte gegen die Kollektivrechte abgewogen werden.


Edit "Bürger":
Beitrag gekürzt. Bitte nicht jede/n Satz/ Nebenbemerkung einzeln kommentieren, sondern auf das Wesentliche zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads konzentrieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2019, 03:45 von Bürger«

  • Beiträge: 7.250
Auf der einen Seite steht die Theorie; auf der anderen die Praxis.
Es fühlt sich von denen, die auf der Seite der Praxis stehen, offensichtlich niemand pro Bürger verantwortlich.
Es ist erst recht nicht zu verstehen, wenn jene, die auf der Seite der Praxis stehen, selbst "Zahlschafe" sein sollten, die sie außerhalb des beruflichen Umfeldes ja ebenso wären?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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 @Mr.Orange :
Das Sozialgesetzbuch ist das ziemliche schlimmste Beispiel des deutschen Rechts,
wie Juristen die juristische Logik aus ihrem Denken verbannten, um für hohes Honorar der Politik den hochdotierten Wunsch-Text-Irrsinn zu schenken. Eine Unqualitäts-Schande einer Kulturnation. Aus dieser Missgeburt herzuleiten, dass Jura keine Wissenschaft sei, ist ungerecht gegenüber Jura. 
Bitte die Diskussion hierüber aber jetzt nicht ausweiten - ist nicht das Thema dieses Threads.

Die rechtsphilosophische Frage, ob es Gerechtigkeit geben kann:
Die Justiz (inklusive Rechtsanwaltschaft) ist nicht dafür da, den unmöglichen Traum von generalisierter Gerechtigkeit zu gewährleisten, sondern nur den "Rechtsfrieden". - Google liefert den Interessierten Näheres.

Kann es Gerechtigkeit überhaupt geben?
Google-Suchthema: "Positivismus usw.". Problem-Beispiel: Die NS-Zeit. Deshalb die Folgewirkung zeitlich gleich danach: 
Die Grundrechte werden als "absolutes Recht" weltweit halbwegs verankert - und untersagen möglichst weitgehend das Recht zum Töten. Das Todesstrafe-Verbot ist stellvertretend für eine gemeinte Barriere-Wirkung gegen das eigentliche Ziel der Sache: Genocid-Verbot etc..
 
Demnach wäre Gerechtigkeit im fundamentalen weltweiten Wertesystem des Menschseins verankert und mindestens insoweit ließe sich "Gerechtigkeit" deduzieren und nicht "positivistisch relativieren".

Damit ist die Brücke zum Kern dieses Threads hergestellt
- sofern @pinguin als Mitdenker solcher Sachen es nicht anders sieht? -

Unzulässig ist Entwürdigung der Geringverdiener als Menschen-"Kaste" von minderer Werte-Qualität. Wenn man das monatliche Geldeinkommen als Wertranking für Menschen anwendet - leider zunehmende Einstellung vieler - , so ist dies mit den Grundvorstellungen aller Zivilisation unvereinbar.

Und unzulässig ist das Antasten des Existenzminimums - so das Wertesystem aller Zivilisationen weltweit, soweit die verfügbaren Ressourcen es decken können. 

Im Gesetz über die Rundfunkabgabe sind die vorstehenden Werte korrekt verankert (und an sich auch die der Nichtzuschauer).
Wir haben also einen Justizskandal der koordinierten Falschanwendung.
Da die Politik trotz mehrfacher Info hierüber seit Mitte 2017 bisher nicht eingeschritten ist, liegt nun ein kombinierter Politik- und Justizskandal vor. Insoweit wird ja gekämpft und es dürfte dank Strafrecht auch gesiegt werden. 

Gerichtliche Fehler:
a) Gerichte können nicht intelligenter entscheiden als die Klageschriften der Anwälte.
b) Wie viel habt ihr geleistet, intelligentere Schriftsätze selber zu texten u.a.m.? Wie viel habt ihr aus dem Thread "Waffenkiste" dieses Forums selber angewandt? Dort stand und steht vieles und fast alles, was getan werden könnte. Aber ja, dafür müsste man lesen, verarbeiten, arbeiten...

Rückzahlpflicht:
Da normen-korrelierte Fehlerstruktur bezüglich der Zweitwohnungen vorlag, konnte das BVerfG die Einkassierer von der Rückzahlpflicht entlasten für Protestfaule. Alle Bürger, die ihrer Bürgerpflicht des Protests gegen irrenden Staat entsprochen hatten, wurden ja vom BVerfG entlastet. Wer sich ein Unrecht ganz ohne Widerspruch gefallen lässt, wie viel Mitleid verdient das?
 
Hätte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Nichtzuschauer entschieden, so wäre Rückzahlpflicht entstanden mit ARD-ZDF-(Fortführungs-)Insolvenz. Also hat das Gericht als diplomatische Alternative geurteilt wie bekannt, nämlich in sein Urteil eine listige Lösung für die Nichtzuschauer eingebaut.

Man erinnere sich an den Satz von Richter Ferdinand Kirchhof: "Es musste ein Betrag sein, weil es keine Steuer sein durfte." Hier ist der Schlüssel, den er den Rechtsanwälten und uns allen zwischen den Zeilen lieferte.

Hierfür müssten neue Schriftsatzkonzepte finanziert werden. Da Rechtsanwälte diese pluridisziplinären Sachen nicht im Studium gelehrt bekommen, müssen Volkswirte an die Arbeit. Da Bürger gar nicht so richtig wissen, wofür diese ständigen Antipoden gegen zu viel Jura-Arrroganz im Staat eigentlich da sind, werden die Bürger deren Arbeit aber nie durch Spenden finanzieren. 

Und dann gibt es E-Bücher irgendwo mit Anleitungen und Mustertexten.
Warum haben die, die davon wussten, die Quellen nicht intensiver verbreitet und die Verbreitung der Information darüber sogar gehemmt?

Sich immer nur zu beklagen ist zu einfach. Wenn ein Politik- und Jusitzskandal ist, müssen eben alle mal über ihre diversen Schatten springen - insbesondere über den letztgenannten.


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Damit ist die Brücke zum Kern dieses Threads hergestellt
- sofern @pinguin als Mitdenker solcher Sachen es nicht anders sieht? -
Nö, da wird nix anders gesehen.

Auch das Bundesverfassungsgericht entschied ja bereits in mehreren hier im Forum schon eingebrachten Urteilen:

Schutzbereich des Art. 2 GG eröffnet, wenn Art. 10 EMRK missachtet wird?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29764.msg187485.html#msg187485
Rn. 40 - BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv141001.html
Zitat
(2) Nach Art.  25 Satz 2 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts den Gesetzen vor. Er räumt diesen Regeln damit Vorrang vor den Gesetzen ein. Ein Gesetz, das mit einer allgemeinen Regel des Völkerrechts kollidiert, verstößt daher gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art.  2 Abs.  1 GG (vgl. BVerfGE 6, 309 [363]; 23, 288 [300]; 31, 145 [177]; 112, 1 [21 f.]).
Schutzbereich des Art. 2 GG eröffnet, wenn Art. 10 EMRK missachtet wird?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29764.msg187434.html#msg187434
BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung
Beschluß des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 -
***
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html
Zitat
Daneben weist die Informationsfreiheit eine individualrechtliche, aus Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Komponente auf.

Und unzulässig ist das Antasten des Existenzminimums -
Eben, aber nicht nur das, denn die völkerrechtlichen Verträge a la EMRK und EUV mit der Einbindung der Charta als gleichrangig greifen hier erheblich weiter.

Man erinnere sich an den Satz von Richter Ferdinand Kirchhof: "Es musste ein Betrag sein, weil es keine Steuer sein durfte." Hier ist der Schlüssel, den er den Rechtsanwälten und uns allen zwischen den Zeilen lieferte.
Nur, daß es eben kein Beitrag ist, (nur so benannt wurde), sondern mglw. eine nicht-steuerliche Sonderabgabe, weil nur diese nicht an den Staatshaushalt geleistet wird - siehe
Ist der Rundfunkbeitrag in Echt eine nicht-steuerliche Sonderabgabe?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30030.0

Und dem Wesen einer Sonderabgabe wohnt inne, daß sie nach den steuerlichen Kriterien erhoben wird; zwar also voraussetzungslos, aber dafür eben auch von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängig. Und gerade jene Bürger, die kraft Steuerfreibeträgen, bzw. steuerfreiem Existenzminimum nicht zur Steuerzahlung herangezogen werden, dürften nicht zum Rundfunkbeitrag herangezogen werden und darüberhinaus müsste der Rundfunkbeitrag steuergleich "gestückelt" sein.

Aber, ehrlich, es ist streßfreier, sich hier mit Wänden zu unterhalten, als dieses einem Menschen beizubringen.


Edit "Bürger" @alle:
Beitrag gekürzt. Bitte nicht jede/n Satz/ Nebenbemerkung einzeln kommentieren, sondern auf das Wesentliche zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads konzentrieren.
Bitte hier wie überall im Forum nicht wortklauberisch alle Sätze und Nebenbemerkungen der Vorkommentare einzeln wieder kommentieren. Das ist ermüdend - und auch nicht zielführend... ::) und schadet der Übersicht sowie der effektiven und konstruktiven Diskussion.
Aber hier bitte konsequent eng und zielgerichtet nur noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Geringverdiener: 4 Millionen Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Die Moderation dieses Threads einschl. weitere Kürzung einzelner Beiträge bleibt ebenso vorbehalten wie die kommentarlose Löschung weiterer abschweifender Beiträge.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.



***Edit "Bürger": Der Wichtigkeit und mehrfachen Erwähnung im Forum wegen, wurde zur Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung des BVerfG ein eigenständiger Thread eröffnet - siehe und diskutiere unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2022, 23:37 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

F
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Aus
Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30004.msg187855.html#msg187855
Diese Sache wird nach hier bestehender Rechtsmeinung als längst entschieden angesehen zugunsten der Geringverdiener: Härtefall-Anerkennung auch ohne Sozalbescheid.

Von weiter oben
Die Sozialbescheidpflicht ist eine Erfindung der ARD-Juristen ohne jede Grundlage im Gesetz.

Frage:
Ist das irgendwo rechtlich bestätigt, durch ein Urteil oder zumindest ein Gutachten, um daraus eine Klage zu zimmern?

Person A kämpft seit Ende 2012 gegen die Zwangszahlungen weil sie als Rentner und 100% Schwerbehinderter unter dem Existenzminimum lebt, aber ein Antrag u.a. als würdelos empfindet. Ihr wurden alle Anträge auf Befreiung mit der Begründung abgelehnt, dass A einen Sozialantrag stellen muss - und wenn A das nicht tue, müsste A trotz Existenzminimum zahlen. Person A hat geklagt, Petitionen eingereicht, gegen alle Bescheide Widersprüche eingelegt - und alles wurde genau mit dieser Begründung der Sozialbescheidpflicht abgelehnt.

Zur Zeit sitzt Person A wieder vor zwei Ablehnungsbescheiden und sucht Wege, eine weitere Klage zu begründen und wenn man diesen Thread - besonders die Beiträge von "pjotre" - liest, hätte A gerne gewusst, ob die Ausführungen bezüglich der ungesetzlichen Sozialbescheidpflicht, die nirgends im Gesetz, aber in allen Person A bekannten Urteilen steht, irgendwo bereits von einem Gericht bestätigt wurde, worauf sich Person A in einer erneuten Klage beziehen könnte?

Die Ausführungen hier im Thread machen auf mich den Eindruck, als gebe es da rechtlich Verwertbares.
Recht haben und es bekommen sind bekanntlich zwei paar Stiefel. Für eine Antwort wäre Person A sehr dankbar!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2019, 21:39 von Bürger«

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 @FreiheitskampfGEZ :
"Denkgesetze" / Logik: Die Existenz eines Nichts kann man nicht beweisen.
Heidegger lässt grüßen? "Das Nichts hat Sein im Nichtsein?"... Aber nein, das Nichts hat kein Sein.
Also muss der Bürger nicht beweisen, dass die Sozialbescheidpflicht nicht bestehe. Sie ist ein "Nichts", steht nirgends im Gesetz.-

Beweislast für Behauptungen trifft im Recht immer denjenigen, der etwas behauptet. Also muss die ARD-Anstalt den Beweis führen, dass "Sozialbeschweidpflicht" im Gesetz steht. Da sie dort sicherlich nicht steht, ist im Fall eines richtigen Schriftsatzes der Prozess für den Bürger gewonnen.

So die juristische Theorie, sofern Richter Besorgnis haben müssen, anderenfalls wegen Rechtsbeugung § 339 StGB zur Verantwortung gezogen zu werden. Es kann aber keinem Rechtslaien empfohlen werden, dies einzubringen, weil es zum Bumerang wird, sofern man dabei nicht komplexe Spielregeln beachtet.

"Richtige Schriftsätze" hierüber habe ich bisher nur 2 gesehen, 2 von hier begleitete Pilotverfahren.
Fall 1 ist beim EGMR und 0 Euro bezahlt / vollstreckt. Geführt als Pilotverfahren für alle 4 Millionen Fälle.
Fall 2: Es ist rückwirkend alles "für ab 2013" erlassen worden.

Weitere Einzelfälle können leider nicht begleitet werden. Die 2 Verfahren genügen als stellvertretend für Rückzahlpflicht ab 2013 für alle Geringverdiener (in Kettenwirkung auch für Nichtzuschauer, sofern diese für geeignete Verfahren einen kleinen Beitrag leisten würden).
Die nötigen Musterschriftsätze gibt es irgendwo. Ob dies irgendwie mehr kommuniziert werden sollte, ist zur Zeit gerade in Erörterung.

Alle nötigen Kernargumente sind aber bereits in diesem Thread enthalten.
Psalm 23 / Luther, leicht adaptiert: "Das Wissen ist euer Hirte, euch wird nichts mangeln."


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k
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So wie ich es sehe, ist, zur Zeit, die Sozialbescheidpflicht immer noch die gefestigte Rechtsprechung.
Sieht nach einer Rechtsbeugung aus, aber es wird einfach so gemacht.

Die Möchtegernjuristen sagen: § 4 Abs. 7 RBStV (nrw)" .....Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie oder durch den entsprechenden Bescheid in Kopie nachzuweisen;..." steht am Ende und gilt für den ganzen § 4.

Und die Tatsache, dass der Härtefallantrag ein "gesonderter" Antrag ist ( § 4 Abs. 6 RBStV (nrw)" Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien....." interessiert die nicht. Auch begrifflich, ein Härtefall ist eine Ausnahme von dem Gesetz und ist nur von den tatsächlichen Voraussetzungen abhängig und somit kann nicht vorher begrenzt werden.

Es ist wohl so, dass solange wir ein Urteil von dem BVerfG oder EGMR nicht haben, wird es sich nicht viel ändern.

Es ist offensichtlich, dass durch die Ablehnung der Härtefallantragen (wenn es um das Existenzminimum geht) auch die unantastbare Würde des Menschen aus Art.1 I GG eindeutig verletzt ist. Und es geht nicht um irgendwelchen Anspruch, den man beantragen sollte, die zu schützen ist die Pflicht des Staates. Seit 2013 werden die Menschen von dem Staat erniedrigt und das zu akzeptieren wird vermutlich schwer sein. Dem Ansehen aller Staatsgewalten wird das richtig schaden. Deswegen, einfach weiter so und alles schön reden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2019, 17:19 von Bürger«

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Es ist offensichtlich, dass durch die Ablehnung der Härtefallantragen (wenn es um das Existenzminimum geht) auch die unantastbare Würde des Menschen aus Art.1 I GG eindeutig verletzt ist.
Die ist nicht nur dann verletzt, wenn jemand einen derartigen Antrag stellt, dem nicht stattgegeben wird, die ist auch dann mißachtet, wenn jemand überhaupt zu einem derartigen Antrag genötigt wird, um sich überhaupt befreien lassen zu können.


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