Die Selbstverwaltung folgt hier jedoch aus Artikel 5 GG und nicht wegen der Form "Anstalt".
Der
Artikel 5 GG besagt lediglich, dass Rundfunk und Film veranstaltet werden dürfen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
Hervorhebung nicht im Original.
Ich sehe das als ein Jedermann-Recht.
Jedes Unternehmen hat nach Gründung das Recht, sich selbst zu verwalten.
Nach außen wirkt das nicht.
Will das Unternehmen nach außen wirken, hat es die allgemeinen Gesetze zu achten.
Auch die Schranken im Punkt 2 ermöglichen keine Zahlpflicht für das (sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten) - Um eine Zahlpflicht auszulösen, bedarf es eines förmlichen Gesetzes, womit wir dann beim Staatspropagandafunk wären.