hervorgehoben und die Gebührenfinanzierung verteidigt.
Wieso ist noch immer von Gebühren die Rede?
Dazu gehörten [...] auch von Regelungen zur Nutzung des Internets,
Nur für Unternehmen, denn etwas anderes sieht Art. 10 EMRK nicht vor.
Darüberhinaus darf es auf den Inhalt der Information seitens staatlicher Stelle keine Einflußnahme geben, auch nicht in MV.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;