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Autor Thema: Ich bin Affiliate-Streamer und benötige eine Rundfunklizenz  (Gelesen 4899 mal)

m
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  • Murks? Nein danke!
Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der in Zusammenhang steht mit dem GEZ-Boykott:

Die Landesmedienanstalten

Zitat von: Wikipedia
Die Landesmedienanstalten werden überwiegend aus den Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert. Derzeit erhalten die Anstalten insgesamt 1,8989 Prozent der durch den Rundfunkbeitrag erzielten Einnahmen.

Der (zur Zeit noch relativ unbekannte) Streamer Der Zinni (mit in der Vergangenheit ca. 30-50 Live-Zuschauern) hat die Aufforderung seiner Landesmedienanstalt erhalten, eine Rundfunklizenz zu beantragen und berichtet darüber in seinem Youtube-Video:

Ich bin Affiliate-Streamer und benötige eine Rundfunklizenz
[Video ~20min, veröffentlicht 21.01.2019]
https://youtu.be/u9ol5P8Enng



Die wenigsten wissen, dass die Landesmedienanstalten (wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk) aus den abgepressten Rundfunkbeiträgen finanziert werden.



Ist es im Informationszeitalter in einem demokratischen Rechtsstaat hin zu nehmen, dass die freie Äußerung und interaktive Kommunikation einer Lizenz bedarf?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Das Video -Ich bin Affiliate-Streamer und benötige eine Rundfunklizenz- von Streamer Der Zinni ist ja > 20 min. lang.

( Deshalb mal die Ultrakurz-Version: )
Der Zinni empfindet die Rundfunklizenzzahlungsforderung als ungerecht.
Denkt aber, dass er das Geld bezahlen wird. Und dass gegen die Ungerechtigkeit aber vorgegangen werden müsste. Die Verantwortlichen wären alle vernünftig und man würde bestimmt gut mit ihnen darüber diskutieren können. Bspw. könnten ja Politiker angeschrieben werden...


Er ist noch am Anfang und wirkt noch recht zuversichtlich.
Ich bin mal gespannt, wann er dann zu bereuen beginnt, der Landesmedienanstalt Geld gegeben zu haben.

Markus


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Ja, der unbescholtene Streamer, der völlig unschuldig seinem Hobby nachgeht und mit anderen in der (Teil-)Öffentlichkeit (mit Hilfe einer Streaming- und Interaktionsplattform) in Interaktion tritt, soll dafür eine Lizenz benötigen, nur weil der Rundfunkbegriff (unzulässig?) ausgedehnt wird/wurde.

Der einzige Grund, weswegen der Streamer ins Raster fällt, ist, dass er wiederkehrend seinem Hobby nachgeht. Er hat nicht einmal einen geregelten Sendeplan, geschweige denn ein Massenpublikum.

Der einzige Aspekt, der hier mit dem neuartigen Rundfunkbegriff überlappt, ist der "lineare" Live-Aspekt. Das Ganze hat mit Rundfunk nichts zu tun: Es hat eine interaktive Komponente, die dem Rundfunkbegriff vollständig abgeht. Es ist eher eine Art Telefonkonferenz.

Wenn das Streamen und Interagieren mit Hilfe des Internets lizenzpflichtig wird, weil der Rundfunkbegriff (unzulässig?) erweitert würde/wird,

Wenn die Rundfunkfreiheit, die mit Lizenzpflicht belegt ist, und die Definition dessen, was Rundfunk ist, sich auf völlig normales Verhalten im Informationszeitalter (basierend auf dem Wandel der Technik) erstrecken soll,

Dann wird der Rundfunkbegriff überdehnt,
Dann wird Rundfunkfreiheit zu allgemeiner Meinungsfreiheit.
Und allgemeine Meinungsfreiheit zu Rundfunkfreiheit.

Hier kollidiert das überdehnte Rundfunkrecht mit Grundrechten, die (noch) allen zustehen bzw. wenn der Rundfunkbegriff ausgedehnt wird auf normales Verhalten in freiheitlich-demokratisch grundgeordnetem Land, dann müssen die Freiheitsrechte siegen.

Es kann nicht sein, dass durch die Überdehnung des Rundfunkbegriffes, normale Freiheitsrechte entzogen werden und Auflagen abseits des Strafrechts auferlegt werden.


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Dorfplatz

Stellen wir uns vor, dieses Dorf hätte einen Dorfplatz. Kraftverkehr ist selten. Einige Bewohner treffen sich regelmäßig auf diesem Platz, um Sprache anzuwenden. Die Gruppe ist offen, es gibt Regulars, seltenere Besucher und auch Fremden wird freundlich der Weg gewiesen. Ja, eigentlich, es ist eine Idylle.



An einem Sonntag, der Polizist Max tritt zur Gruppe hin zu, man kennt sich.

- "Was willst Du denn hier?"

- "Der Banker schläft gerade, Ihr könntet loslegen."

 - "Laß gut sein, uns beschäftigt im Moment das Rundfunkregal. Das ist noch von IKEA."

- "Nun, ich bin zu Euch gekommen, um den Debattenraum einzuschränken."

Max grinst, er hat hier einen leichten Job. Blöd daherreden ist eine Spezialität dieses Dorfes. Wenn das, was da gerade passiert, ein Twitch-Stream wäre, wäre er in der Kategorie "Live-Kanäle".

Man gibt Max einen Glühwein und das Gezwitscher setzt sich fort.



Die Anwesenden holen ihre Headsets heraus und schalten ihre Bodycams ein. Die Technik funktioniert hervorragend und die Gruppe verteilt sich auf einem größeren Radius.

Max schlägt vor, Counter-Strike im Real-Life zu spielen, aber setzt sich damit nicht durch. Das wäre nur was für die Russen und überhaupt, was soll das Derailing.

Als die Gruppe wieder am Hauptgebäude der Firma Kraft zusammen trifft, schlägt ein Blitz in das Hauptstadtstudio des ZDF. Ein Zusammenhang besteht nicht, zumindest nicht auf den ersten Blick. Auch Max könnte nichts zur Aufklärung beitragen. Und, was heißt hier überhaupt Aufklärung?

- "Habt Ihr dafür eine Lizenz?" fragt Max besorgt in die Runde?

Welche Lizenz?


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g
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Der (zur Zeit noch relativ unbekannte) Streamer Der Zinni (mit in der Vergangenheit ca. 30-50 Live-Zuschauern) ...
Mir war so, wie wenn die Zahl der Live-Zuschauer bei 500 liegen müsste? Ich will mich da aber nicht festlegen, Bitte selbst ergründen.
Nur, wer stellt das fest?


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Mir war so, wie wenn die Zahl der Live-Zuschauer bei 500 liegen müsste? Ich will mich da aber nicht festlegen, Bitte selbst ergründen.
Nur, wer stellt das fest?

Es geht wohl um die Zahl der potentiellen Akteure. Ich würde nicht von Zuschauern sprechen, sondern von Teilnehmern.

Und eben, wer soll das feststellen? Sollen Millionen Menschen in ihrem Kommunikationsverhalten überwacht werden mit Hilfe eines überdehnten Rundfunkbegriffs?


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Wenn es überhaupt Rundfunk wäre, also angenommen es wäre Rundfunk, dann bestünde unabhängig von der Anzahl die Möglichkeit, das Angebot nicht öffentlich zu machen.


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Wenn es überhaupt Rundfunk wäre, also angenommen es wäre Rundfunk, dann bestünde unabhängig von der Anzahl die Möglichkeit, das Angebot nicht öffentlich zu machen.

Das wäre dann so, als würde sich das Treffen auf dem Dorfplatz abschotten oder sich ins private zurück ziehen.


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N
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Immerhin wäre er als lizenzierter Sender von der Beitragspflicht befreit. Also Leute: Massenhaft regelmäßig (z.B. jedes Quartal, mit Sendeplan) Blogs auf Youtube stellen, z.B. über die Pflege von Gänseblümchen, Lizenz für 100 EUR oder ein bisschen mehr (verhandelt) bezahlen und befreien lassen. Die Kohle ist nach kurzer Zeit wegen der Beitragsbefreiung wieder drin.
DAS ist ziviler Ungehorsam.

https://www.urheberrecht.de/rundfunklizenz/


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Mir war so, wie wenn die Zahl der Live-Zuschauer bei 500 liegen müsste?

Siehe u.a. unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28744.0.html
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv
§ 2 Begriffsbestimmungen
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv#2
Zitat
[...]
(3) Kein Rundfunk sind Angebote, die
  • jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,
  • zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,
  • ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,
  • nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder
  • aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden.

Aber auch ein Blick auf die aktualisierte
Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste
ist für Nutzer und Kleinanbieter hilfreich:
Zitat
(28)
Elektronische Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Zitat
(21)
 Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff der audiovisuellen Mediendienste lediglich die entweder als Fernsehprogramm oder auf Abruf bereitgestellten audiovisuellen Mediendienste erfassen, bei denen es sich um Massenmedien handelt, das heißt, die für den Empfang durch einen wesentlichen Teil der Allgemeinheit bestimmt sind und bei dieser eine deutliche Wirkung entfalten könnten. Er sollte nur Dienstleistungen im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfassen, also alle Arten wirtschaftlicher Tätigkeiten, auch die öffentlich-rechtlicher Unternehmen, sich jedoch nicht auf vorwiegend nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erstrecken, die nicht mit Fernsehsendungen im Wettbewerb stehen, wie z.B. private Internetseiten und Dienste zur Bereitstellung oder Verbreitung audiovisueller Inhalte, die von privaten Nutzern für Zwecke der gemeinsamen Nutzung und des Austauschs innerhalb von Interessengemeinschaften erstellt werden.
werden von dieser Richtlinie nicht erfasst, weil keine Massenmedien. Der private Youtuber ist also weder Rundfunker noch Rundfunkähnlicher.
Zitat
(58)
Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf unterscheiden sich von Fernsehprogrammen darin, welche Auswahl- und Steuerungsmöglichkeiten der Nutzer hat und welche Auswirkungen sie auf die Gesellschaft haben ( 23 ). Deshalb ist es gerechtfertigt, für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf weniger strenge Vorschriften zu erlassen, so dass sie nur den Grundvorschriften dieser Richtlinie unterliegen sollten.

Ist off topic, klar, aber interessant ist, dass Radio von dieser Richtlinie gar nicht erfasst werden soll!
Zitat
(23)
Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte sich der Begriff „audiovisuell“ auf bewegte Bilder mit oder ohne Ton beziehen; er sollte somit Stummfilme erfassen, nicht aber Tonübertragungen oder Hörfunkdienste. Der Hauptzweck eines audiovisuellen Mediendienstes ist zwar die Bereitstellung von Sendungen, die Definition eines solchen Dienstes sollte aber auch textgestützte Inhalte umfassen, die diese Sendungen begleiten, wie z.B. Untertitel oder elektronische Programmführer. Eigenständige textgestützte Dienste sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen; die Freiheit der Mitgliedstaaten, solche Dienste auf einzelstaatlicher Ebene in Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu regeln, sollte unberührt bleiben.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine vertiefende/ allgemeine (Mehrfach-)Diskussion der Definition "Rundfunk", für welche bereits der Thread existiert unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28744.0.html
Hier im Thread bitte ausschließlich mit konkretem Bezug zum Kern-Thema
Ich bin Affiliate-Streamer und benötige eine Rundfunklizenz
und damit zum im Einstiegsbeitrag verlinkten Beitrag/ Problemfall.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
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Ich weiß nicht, ob es Narzissmus ist. Aber ein ausgeprägter Hang zur Egozentrik ist vorhanden, was soziale Medien noch herausfordern. Der Tunnelblick des Affiliate-Streamers ist deutlich, Zusammenhänge bleiben ihm verborgen.

Strukturell gibt es im Internetzeitalter viel mehr Möglichkeiten, den staatlichen Vorgaben zu entgehen, und sein eigenes Ding zu machen.

- Interaktive Unterhaltung
- Journalismus
- Aktion

Ein weiterer Streamer berichtet von der Kontaktaufnahme durch die Landesmedienanstalt und seinem Wunsch, dass die Affiliate-Streamer zusammen halten müssen. Er hält den Entwurf des Medienstaatsvertrages für einen Fortschritt und versteht nicht, warum sich die Politiker damit so lange Zeit lassen.


Rundfunklizenzen für Affiliate-Streamer? Ich brauche eine!
#StreamerGegenRundfunk
[Video ~18min, veröffentlicht 22.01.2019 von "Fienon"]
https://youtu.be/acJXBQHQPqA


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2019, 18:33 von Bürger«

l

lex

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@marx: Dein Beispiel mit dem Dorf spielt eigentlich noch ein viel wichtigeres Thema an.
Nämlich die Kollision mit dem Versammlungsrecht. Eine Gemeinschaft, die sich regelmäßig am Dorfplatz zusammenfindet, wird meist nicht drumherum kommen Organisatoren und Sprecher zu haben, die das ganze irgendwie führen und nicht ausschweifen lassen. Daher kann man zurecht behaupten, dass das ganze moderiert (oder im Rundfunksprech journalistisch-redaktionell aufgearbeitet) ist. Mehr als 500 Zuschauer hat man auch, da auch die Leute von zu Hause aus dem Fenster gucken können (immerhin gilt ja die Wohnung neuerdings als Rundfunkempfänger). Linear läuft das Ganze auch ab.
Das bedeutet, dass für die regelmäßige Versammlung am Dorfplatz eine Rundfunklizenz notwendig ist. Was aber bedeuten würde, dass hier die Versammlungsfreiheit durch Lizenzen reglementiert werden können, was im Widerspruch zum GG steht.

Vielleicht sollte man genau so ein Konstrukt konstruieren und sich dann selbst anzeigen, um so etwas vor Gericht zu bringen.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich weiß nicht, ob es Narzissmus ist. Aber ein ausgeprägter Hang zur Egozentrik ist vorhanden, was soziale Medien noch herausfordern. Der Tunnelblick des Affiliate-Streamers ist deutlich, Zusammenhänge bleiben ihm verborgen.
Das mag alles sein, spielt aber überhaupt keine Rolle bei der Frage, ob die LMA überhaupt berechtigt eine Rundfunklizenz verlangt.

Zitat
Strukturell gibt es im Internetzeitalter viel mehr Möglichkeiten, den staatlichen Vorgaben zu entgehen, und sein eigenes Ding zu machen.
Warum soll man sich die Mühe machen, staatlichen Vorgaben zu entgehen, die keine Wirkung entfalten? Man muss keine Baugenehmigung beantragen, wenn man nicht bauen will und man braucht keinen Führerschein, wenn man nicht beabsichtigt ein Kfz auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Ich würde also zunächst die Kernfrage hinter den Forderungen der LMA klären, bevor ich darüber nachdenke, ob ich ggf. anders vorgehen kann/muss.

Hier fordert die LMA eine Lizensierung, weil sie wohl davon ausgeht, dass der Betreffende Rundfunk anbietet. Ist dies nicht der Fall - man prüfe die Liste der Kriterien und das Gesetz - so sollte der Betreffende die Forderung zurückweisen. Dann müsste die LMA belegen, dass die Forderung nach einer Lizensierung berechtigt ist. Es hat ja schon 2017 entsprechende Fälle gegeben. Es gab nach meiner Erinnerung schon damals Zweifel, ob die LMA in NRW die Lage richtig eingeschätzt hat. Unter Umständen hat man bei den LMA den Eindruck, dass man angesichts der erhaltenen Finanzmittel verpflichtet wäre, ein wenig Aktivität zu simulieren. Schon 2017 wurde aber deutlich, dass sich die LMA nach den bekanntesten Anbietern auch kleinere Fische vornehmen würden. Bei denen ist es in vielen Fällen vermutlich fraglich, ob die Kriterien für eine Lizenzpflicht überhaupt erfüllt sind.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2019, 19:25 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

c
  • Beiträge: 873
M. Boettcher: glaubst du wirklich, die LMA hätte sich nicht die Frage gestellt? Sie wäre nur aktiv, weil sie sich langweilt.

Nein, es ist ein weiterer Baustein im großen Plan, die Meinungs- und Deutungshoheit dort zu lassen, wo sie ist.
  • Der Rundfunkbeitrag war nur der erste Schritt. Man hat ausgetestet, wie stramm die Gerichte hinter dem Staat stehen, wenn es um die Zementierung der Meinungsmacht geht. Jetzt ist garantiert, dass dem ÖRR die Geldmittel nicht ausgehen, mit denen er massiv alle anderen Medienerzeugnisse verdrängen kann, die nicht auf dem Mainstream mitschwimmen. (Erfolg)
  • Netzwerkdurchfallgesetz war ein weiterer Baustein (kam kurz danach). Löschtiraden ohne Rechtsmittel in sozialen Medien sind die Folge. (Erfolg)
  • LMAs legen mit absurden Begründungen kleinen Youtuber Steine in den Weg: Ausschalten der alternativen Meinungen (läuft).
  • Demnächst muss jeder Webseitenbetreiber eine Lizenz beantragen (Vorlage Führungszeugnis, Gebühr 1000 EUR, Datenschutzbeauftragten, etc pp). Kommentare dürfen nur von Leuten geschrieben werden, die sich vorher per Lichtbildausweis identifiziert haben. (Liegt schon in der Schublade; vorher muss aber die AfD weg, damit nicht noch die letzten Stimmen von CDUSPD abwandern; ist in Arbeit).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2019, 00:15 von DumbTV«

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In Berlin, Hauptstadt der Republik, findet am 13. und 14. April unter dem Funkturm im CityCube die TwitchCon19 statt. Der Ticketvorverkauf startete am Donnerstag. Es handelt sich um eine wesentliche Konferenz im Streaming-Bereich, da Twitch - 2011 gegründet - das finanzielle Backing der Amazon Corporation hat.

TwitchCon Europe: Ticketvorverkauf gestartet
computerbase.de/2019-02/twitchcon-europe-ticketvorverkauf


TwitchCon Europe
europe.twitchcon.com/en/activities


Auf der Expo und in der Partner Lounge treffen Streamer und solche, die es werden wollen, unter anderem auf Vertreter der deutschen Landesmedienanstalten aus Berlin-Brandenburg, Randland-Pfalz und Hamburg/Schleswig-Holstein.

Es ist zu vermuten, dass Marc Jan Eumann den Auftritt leitet und auch offen für Fragen zur Verfügung steht. Seit 1. April 2018 ist Eumann Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz ist für Rundfunklizenzfragen, die durch Sendergründungen in Rheinland-Pfalz verursacht werden, zuständig. Eumann ist durch sein Engagement zum Thema "Rundfunk" aufgefallen. Er berichtet auf seiner Homepage im Unterpunkt Projekte.

Marc Jan Eumann -  Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz
www.eumann.de/Projekte/




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