Autor Thema: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden  (Gelesen 76370 mal)

Offline Zasz

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #15 am: 15. Dezember 2011, 02:52 »
Zitat
Volltreffer! Mein Freund hat seit Januar 2008 kein Einkommen mehr. Er hat das auch der GEZ geschrieben.
Was genau hat die gez denn darauf geantwortet? Wenn er ja bei den eltern wohnt, kein einkommen bzw nicht mal leistungen bezieht, müssen die ihn freistellen wenn er geräte hat.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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<Sekalthan> Deutschland: Politiker

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #16 am: 15. Dezember 2011, 03:40 »
Zitat
Volltreffer! Mein Freund hat seit Januar 2008 kein Einkommen mehr. Er hat das auch der GEZ geschrieben.
Was genau hat die gez denn darauf geantwortet? Wenn er ja bei den eltern wohnt, kein einkommen bzw nicht mal leistungen bezieht, müssen die ihn freistellen wenn er geräte hat.
Ihr Konto bei uns weist einen Rückstand von blablabla auf ... gleichen Sie das bis zum blablabla aus ... der Überweisungsträger liegt bei.

Die GEZ ist der Meinung, dass mein Freund einen eigenen Haushalt in Hinter den Hinterhöfen 123a neben der Wohnung seiner Eltern in Hinter den Hinterhöfen 123 habe.
Offensichtlich sind auch die Gerichtsvollzieher dieser Meinung. Dabei lebt mein Freund seit seiner Geburt in seinem Elternhaus und ist nie umgezogen. Warum fragt von denen eigentlich keiner beim Einwohnermeldeamt?
Als im Jahre des Herrn 2003 die GEZ-Frau aus seiner Oma die Information herausgeholt hat, dass mein Freund einen Fernseher habe, und danach in dem Zimmer mit seinem Bett war, und notiert hat, dass es sich um einen Fernseher von Grundig handelt, und die Kontonummer meines Freundes  und sein Einkommen als Lehrling von 350 Euro (Oha! Nach Abzug von Kostgeld an seine Eltern hätte er auch nach den GEZ-Regeln schon damals nichts zahlen müssen.) pro Monat erfragt hat, war die GEZ noch der Meinung, dass es sich um Hinter den Hinterhöfen 123 handele. Wie das a hinter die Hausnummer gelangt ist, kann er sich nur durch geldgierige Absicht erklären.


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« Letzte Änderung: 15. Dezember 2011, 04:50 von Lohengrin »

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #17 am: 15. Dezember 2011, 04:00 »
Lies Dir mal den in mehrere Threads (ond Foren) gesplitteten Fall genauer durch.
Wird jetzt offtopic, aber das muss ich jetzt mal loswerden.
Warum ist das Web nicht mehr so, wie es 1991 gaplant war? Da hätte ich sämtliche meiner Beiträge auf meinem Webserver, und die Threads in verschiedenen Foren hätten Links darauf. Zusammengestellt würde das im Webbrowser, der die Sachen aus dem nächstgelegenen Cache holt.
So wäre außerdem völlig klar, wer die Verantwortung für welchen Inhalt hat, und die Juristen könnten den Forum-Betreibern nicht mehr belästigen.


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Offline Speedy

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #18 am: 15. Dezember 2011, 09:29 »

Durch das Verbot, Rechtsberatung durchzuführen, wird besonders deutlich, was man von Juristerei zu halten hat.


Du hast keine Ahnung. Wer vorgeblich ein Mathematik-Diplom besitzt (eigenes oder Kopie eines fremden?) sollte zumindest ergoogeln können dass Rechtsberatung u.A. auch eine gewisse Haftung für den Schmonzes beinhaltet den man Ratsuchenden erzählt.

Kannst Dich ja mal zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz querlesen.

Da Euch (Dich und Problemfreund) die Rechtslage in D weniger interessiert solltet Ihr beide Euch (wie im Debian-Forum geraten, ich bin übrigens auch Debianer) nach Somalia begeben.
Wenn Ihr die Rechtslage in D ändern wollt empfehle ich Euch politisch aktiv zu werden.
Aber nicht mit Hartzer-Parolen (sorry für den Ausdruck), sondern mit fundierten Programmen.



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Offline Speedy

  • Beiträge: 2.139
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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #19 am: 15. Dezember 2011, 09:31 »

Als im Jahre des Herrn 2003 die GEZ-Frau aus seiner Oma die Information herausgeholt hat, dass mein Freund einen Fernseher habe, und danach in dem Zimmer mit seinem Bett war, und notiert hat, dass es sich um einen Fernseher von Grundig handelt, und die Kontonummer meines Freundes  und sein Einkommen als Lehrling von 350 Euro (Oha! Nach Abzug von Kostgeld an seine Eltern hätte er auch nach den GEZ-Regeln schon damals nichts zahlen müssen.) pro Monat erfragt hat, war die GEZ noch der Meinung, dass es sich um Hinter den Hinterhöfen 123 handele. Wie das a hinter die Hausnummer gelangt ist, kann er sich nur durch geldgierige Absicht erklären.

Das Gehalt muss NETTO lediglich über den 291 Euro einfachen Sozialhilfesatz liegen, da wird nichts abgezogen.



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Offline Viktor7

  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #20 am: 15. Dezember 2011, 10:05 »
Hallo Lohengrin,

ich alleine, habe in diesem Thread an die 20 bis 30 Clicks verursacht. Du kannst Dir ausmalen was das bedeutet.

Mit Erreichen der Menschen meine ich, dass derjenige Dein Beitrag komplett durchgelesen hat und bereit wäre Dich, sei es mit einer Unterschrift, zu unterstützen.
 
In Deutschland regiert der Papiertiger, hier bewahrt man seine wichtigen Papiere Jahrelang und wirft es nicht weg. Sonst steht man ohne Beweise da und gerät in ausweglose Situationen.

Haltet uns auf dem Laufenden und wenn ihr irgendwelche Schriftstücke bezüglich des Falles habt, stellt sie bitte, z.B. unter http://www.bilder-hochladen.net ab und verlinkt es hier in diesem Thread.

Grüße
V.


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« Letzte Änderung: 15. Dezember 2011, 10:11 von Viktor7 »

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #21 am: 15. Dezember 2011, 13:37 »
Du hast keine Ahnung. Wer vorgeblich ein Mathematik-Diplom besitzt (eigenes oder Kopie eines fremden?) sollte zumindest ergoogeln können dass Rechtsberatung u.A. auch eine gewisse Haftung für den Schmonzes beinhaltet den man Ratsuchenden erzählt.

Kannst Dich ja mal zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz querlesen.
Ich darf im Web Kochrezepte angeben, die etwas Gesundheitschädiches ergeben. Ich darf Anleitungen zum Basteln mit elektrischen Geräten geben, bei denen sich die Durchführenden einen elektrischen Schlag holen. Ich darf Leuten erzählen, wie man durch einen vereisten Weiher taucht. Alles kein Problem. Wenn es Probleme gibt, ist derjenige, der sich davon hat verleiten lassen, alleine schuld.
Bei Juristerei ist es anders. Da kriegt man sogar einen drüber, wenn man etwas erzählt, das zu günstigen Urteilen führt. Juristerei scheint etwas ganz Besonderes zu sein.
Wenn Ihr die Rechtslage in D ändern wollt empfehle ich Euch politisch aktiv zu werden.
Aber nicht mit Hartzer-Parolen (sorry für den Ausdruck), sondern mit fundierten Programmen.
Die Piraten führen gerade wieder einmal vor, wie es nicht geht.


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« Letzte Änderung: 15. Dezember 2011, 14:22 von Lohengrin »

Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #22 am: 15. Dezember 2011, 13:46 »
Mit Erreichen der Menschen meine ich, dass derjenige Dein Beitrag komplett durchgelesen hat und bereit wäre Dich, sei es mit einer Unterschrift, zu unterstützen.
Ok. Dann liegst auch du mit 300 schon zu hoch.
In Deutschland regiert der Papiertiger, hier bewahrt man seine wichtigen Papiere Jahrelang und wirft es nicht weg. Sonst steht man ohne Beweise da und gerät in ausweglose Situationen.
Ich hätte diesen gelben Brief nicht weggeworfen. Ich wäre auch nicht in diese Situation geraten. Ich habe vor Jahren mich erfolgreich bei der GEZ abgemeldet.
Es gibt viele Leute, die solche Briefe wegwerfen. Und ich kann verstehen, warum sie es tun.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #23 am: 15. Dezember 2011, 14:18 »
Da Euch (Dich und Problemfreund) die Rechtslage in D weniger interessiert solltet Ihr beide Euch (wie im Debian-Forum geraten, ich bin übrigens auch Debianer) nach Somalia begeben.
Was soll ich denn in Somalia? Da ist es mir zu heiß. Da spricht kaum einer Deutsch. Und da gibt es kein Bier. Wie kommst du überhaupt dazu, Deutschen zu empfehlen Deutschland zu verlassen?
Meinetwegen kannst du nach Somalia auswandern und deine Gesetzbücher mitnehmen. Vorher solltest du aber die Einwohner von Somalia fragen, ob du da willkommen bist.


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« Letzte Änderung: 15. Dezember 2011, 14:20 von Lohengrin »

Offline Viktor7

  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #24 am: 15. Dezember 2011, 14:37 »
Leute!

bitte bleibt bei sachlicher Unterhaltung - OK?

Danke


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Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #25 am: 17. Dezember 2011, 00:35 »
In Deutschland regiert der Papiertiger, hier bewahrt man seine wichtigen Papiere Jahrelang und wirft es nicht weg. Sonst steht man ohne Beweise da und gerät in ausweglose Situationen.
Ich habe gerade nochmal mit meinem Freund darüber gesprochen. Er argumentiert wie folgt.
In diesem Brief hat ein Gerichtsvollzieher nur erzählt, wo sein Büro im Gericht ist, und er hat geschrieben, was er gerne hätte. Dieser Brief war so wichtig wie Weihnachtsgrüße von Ives Rocher.


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Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #26 am: 17. Dezember 2011, 00:48 »
Wer vorgeblich ein Mathematik-Diplom besitzt (eigenes oder Kopie eines fremden?)...
Ich bin Wissenschaftler und kein Jurist. So ein Diplom kriegt man nicht mit Formulierungen wie
Zitat
Europa als Gedanken, Gewissheit und Realität könnte, am Ende dieser Stufenleiter angelangt und auf dem Wege zur Tradition, zum Scheitelpunkt zwischen Konservativismus und Moderne werden, der weder die Option der Gratwanderung noch die Gelegenheit der Verbindung jener Elemente auszuschließen vermag.
womit Guttenberg sogar vorübergehend Doktor geworden ist.
Man kann schon als mathematisch Unfähiger ein Mathematik-Diplom kriegen, aber dazu muss man viel mehr Geld investieren. Das einzige, auf das man sich verlassen kann, ist, den Menschen persönlich kennenzulernen, oder sich auf Empfehlung von Vertrauenswürdigen zu verlassen.
Ob du oder ich der Idiot ist, überlasse ich den Lesern dieses Forums. Jeder blamiert sich so gut wie er kann.


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« Letzte Änderung: 17. Dezember 2011, 00:49 von Lohengrin »

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #27 am: 23. Dezember 2011, 14:19 »
Der Spaß geht weiter. Heute kam fondgender Brief.
Zitat
AbGEZockt, Nochnicht
Hinter den Hinterhöfen 123(a oder doch nicht a)
37217 Witzenhausen


Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 29. Dezember 2011, 11:00 Uhr
im Amtsgericht Witzenhausen, Spaßstraße 3, Zimmer 13

zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung zu erscheinen oder dort den Betrag von 243,15 EUR b a r an mich zu zahlen.

Falls Sie nicht zahlen können ist es wichtig, dass Sie Unterlagen über bestehende Lebensversicherungen, Bausparverträge, Spar- und Girokonten, Sterbekassen, Sparverträge, Kfz-Papiere, Sozialversicherungsausweis sowie evtl. Arbeitslosen- oder Rentenbescheide mitbringen.

Falls Sie zum Termin nicht erscheinen, bin ich gehalten, Sie überraschend zu verhaften und in die Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Ihre Verhaftung kann auch mit polizeilicher Unterstützung erfolgen.

Die Polizei habe ich vom Termin mit anliegendem Schreiben benachrichtigt. Wegen einer evtl. zwangsweisen Wohnungsöffnung werde ich einen Schlosser bestellen.



Hochachtungsvoll
<einkopiert>etwas Unleserliches, das einem skizzierten Tannenbaum ähnelt</einkopiert>
SCHREIBTISCHTÄTER
Obergerichtsvollzieher
beim AG Witzenhausen


zweite Seite

Polizeistation Witzenhausen
Amtsweg 7
37213 Witzenhausen


Sehr geehrter Empfänger!

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszeintrale Köln gegen Nochnicht AbGEZockt,  hinter den Hinterhöfen 123, 37217 Witzenhausen


liegt mir ein Haftbefehl gegen den o.g. Schuldner vor.

Meinen Vorladungen zur Abgabe der eidesstadtlichen Versicherung hat er bisher keine Folge geleistet.

Ich beabsichtige, den Schuldner unter Ihrer Mithilfe nach dem 29.12.1011 zu verhaften und in die Justizvollzugsanstalt Kassel einzuliefern.

die Verhaftung muss evtl. nachts oder an einem Sonntag (Neujahr) erfolgen.

Ich bitte, zwei Beamte und ein Fahrzeug zur Verhaftung und Überführung nach Kassel bereitzustellen.
Einen genauen Termin werde ich Ihnen kurzfristig telefonisch mitteilen.

Falls der Schuldner im Termin am 29.12.2011 die eidesstattliche Versicherung abgibt oder Zahlung leistet, ist die Sache erledigt.


Mit freundlichen Grüßen
<einkopiert>etwas Unleserliches, das einem skizzierten Tannenbaum ähnelt</einkopiert>
SCHREIBTISCHTÄTER
Obergerichtsvollzieher
beim AG Witzenhausen
Selbstverständlich hat der Obergerichtsvollzieher auf die Frage meines Freundes, welcher Richter meinen Freund verhaften lassen will, nicht geantwortet. Diesen erneut erwähnten Haftbefehl hat mein Freund immer noch nicht gesehen. Es gibt auch keine Unterschrift eines Richters.
Ich habe meinem Freund vorgeschlagen, das Schreiben zu kopieren, und der Polizei zu schicken, mit dem Bitte um Hilfe wegen dieser Drohung. Das will er nicht, weil er nicht in der Irrenanstalt landen will. Außerdem sagt er, dass man Quengelkindern keine Beachtung schenken darf, weil es sonst immer schlimmer wird. Wenn sie vorbeikommen sollten, wird er die Polizei rufen.
Ich finde es beeindruckend, dass der Obergerichtsvollzieher schon zum zweiten mal von einer letztmaligen Gelegenheit spricht. Den kann ich nicht ernst nehmen.

Mein Freund und ich wünschen allen hier schöne Feiertage!


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« Letzte Änderung: 23. Dezember 2011, 14:22 von Lohengrin »

Offline Zasz

  • Beiträge: 1.494
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #28 am: 23. Dezember 2011, 19:53 »
Also ganz untätig sollte dein freund nicht sein. Auf jedenfall muss das geprüft werden. Denn wenn das echt sein sollte und dein freund besuch bekommt inklusive polizistenanhang, wen will er dann rufen? Nochmal die polizei?


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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #29 am: 24. Dezember 2011, 03:39 »
Mein Freund hat drei Emails an den Obergerichtsvollzieher geschrieben.
Zitat
Subject: Zum aller letzten mal!!

Ich habe Sie nicht gefragt wen Sie noch alles gegen mich aufwiegeln
wollen, sondern wer den von Ihnen erneut erwähnten H A F T B E F E H L
gegen meine Person ausgestellt hat!!
Wie heißt der Richter??
Wer gibt ihnen das Recht mich zu bedrängen??
Weder Ihre Unterschrift, noch die Ihrer Komplizen, macht mir Angst!!
Sie, sind mir egal!!
N. A.
Zitat
Subject: Vielleicht verstehen Sie mich nicht!!

Vielleicht sind sie ja nur ein verständnisresistenter Henker!!
Ob Ober-, Haupt-, oder Stabsgerichtsvollzieher, ob Ober-, Haupt-,
oder Stabskommissar, das sind alles keine Richter, nur Vollstrecker!!
Ich verlange die Depeche des befehlshabenden Offiziers zu sehen, bevor
ich mich mit irgend einem Gefreiten auseinandersetzen muss!!

Ist das soweit angekommen??
N. A.
Zitat
Ich will mich nicht wiederholen

aber was mir derzeit massiv missfällt, sind diese mir angedrohten Nacht
und Nebel Aktionen, welche man auch als G E S T A P O M E T H O D E N
bezeichnen kann. Das deutsche Wesen hat darunter schon genug gelitten!!

Es wird Zeit für eine echte Wende!!
N. A.


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