Autor Thema: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden  (Gelesen 76371 mal)

Lohengrin

  • Gast
Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« am: 14. Dezember 2011, 00:42 »
Ein Freund bekam letzten Samstag folgenden Brief (Namen und Adressen geändert)
Zitat
AbGEZockt, Nochnicht
Hinter den Hinterhöfen 123(a oder doch nicht a)
37217 Witzenhausen


Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 14. Dezember 2011, 11:00 Uhr
in meinem Büro im Amtsgericht Witzenhausen, Walburger Straße 38, 37213 Witzenhausen

zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung zu erscheinen oder dort den Betrag von 243,15 EUR b a r an mich zu zahlen.

Falls Sie nicht zahlen können ist es wichtig, dass Sie Unterlagen über bestehende Lebensversicherungen, Bausparverträge, Spar- und Girokonten, Sterbekassen, Sparverträge, Kfz-Papiere, Sozialversicherungsausweis sowie evtl. Arbeitslosen- oder Rentenbescheide mitbringen.

Falls Sie zum Termin nicht erscheinen, bin ich gehalten, Sie überraschend zu verhaften und in die Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Ihre Verhaftung kann auch mit polizeilicher Unterstützung erfolgen.


Hochachtungsvoll
<einkopiert>etwas Unleserliches, das einem skizzierten Tannenbaum ähnelt</einkopiert>
SCHREIBTISCHTÄTER
Obergerichtsvollzieher
beim AG Witzenhausen
Mein Freund hat noch nie in einer eigenen Wohnung gewohnt. Er wohnt seit über 30 Jahren in seinem Elternhaus, hat ein eigenes Bett und teilt Küche und Badezimmer mit seinen Eltern. Als er vor Jahren wegen seiner Ausbildung nicht zu Hause war, kam ein GEZ-Mensch und hat seine Oma, die auch in diesem Haus wohnte, ausgefragt. Dann zahlte er ein paar Jahre lang. Irgendwann wurde das Geld knapp, und er versuchte sich abzumelden. Erfolglos. Er bekommt kein Geld von der ARGE, weil er einen Gesellenbrief hat, und die ARGE ihn sofort zu einem unbezahlten Praktikum verknackt, da er ja nicht wieder ins Zeitarbeitslager (seine Wortwahl) verschleppt werden will.
Die Schergen wollen nur, dass er eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Das kann er nicht, obwohl er nichts Pfändbares mehr besitzt, weil man prinzipiell so etwas nicht beweisen kann. Sein Konto wurde ihm neulich gesperrt, weil er keine Schulden hat, und ohne Einkommen die Kontoführungsgebühr (für seit vielen Monaten plus minus Null) nicht bezahlen kann.
Es gibt hier jeden Monat eine Lebensmittelausgabe für Hilfsbedürftige. Leider hat mein Freund dazu keine Berechtigung, weil er ja kein Hartz4 kriegt.

Zum Glück habe ich nur ein Mathe-Diplom und keinen Gesellenbrief. Damit habe ich vor zwei Monaten 364 Euro pro Monat Hartz4 und die Berechtigung zur Lebensmittelausgabe ergattert. Geld für Miete kriege ich nicht, weil ich vorher auch keine Miete bezahlen musste. Jetzt, wo ich Einkommen habe, zahle ich allerdings 100 Euro pro Monat. Würde ich nicht auch noch meinen Freund unterstützen, könnte ich davon innerhalb von gut einem Jahr meine nächste Weltreise ersparen. In ein paar Wochen werde ich des Nachts Zeitungen austragen. Damit verliere ich zwar die Berechtigung zur Lebensmittelausgabe und die Bezahung von Reisekosten für Vorstellungsgespräche, habe aber 200 Euro pro Monat mehr als jetzt. Dann kann ich nächsten Oktober wieder für ein halbes Jahr nach Argentinien.
Mein Freund kann das nicht, denn gegen den läuft nicht nur eine Forderung der GEZ, sondern auch noch eine Forderung der Krakenkasse, die für zwei Monate jeweils über 600 Euro von ihm haben will, und seitdem (angeblich wegen Kulanz) nur 160 Euro, obwohl er zu dieser Zeit weder Einkommen hatte, und die Krakenkasse sowieso nie braucht. Von der Krakenkasse war vor zwei Jahr mal jemand da, der von ihm eine Unterschrift (am Küchentisch seiner Oma) haben wollte. Der Wichtigtuer erzählte etwas von "Werfen Sie doch Ihr Leben nicht weg!" und meinte das voll Ernte. Neulich kam wieder ein Brief von der Krakenkasse. Jetzt wollen sie 1600 Euro erbeuten.

Nun meine Frage an euch. Wie geht es weiter? Kommt mein Freund in den Knast? Darf er dort fernsehn? Muss er dort arbeiten?
Mir würde das die Unterstützung für ihn ersparen, aber ich hätte einen weniger, der mich beim Zeitungen Austragen vertreten könnte.

Und noch eine Bitte an alle. Erzählt das weiter!
Man glaubt es nicht, wenn man es nicht selbst erlebt hat.


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« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 00:47 von Lohengrin »

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2011, 01:03 »
Hier ist noch ein Email, das mein Freund am Samstag dem Obergerichtsvollzieher geschickt hat
Zitat
Subject: Eine Frage hätte ich noch:

Wie heißt der Richter, der mich verhaften lässt, wenn ich meine
Unschuld nicht beweise?
Sollten Sie mir keine Antwort geben, dann gehe ich wohl recht in der
Annahme, dass Sie ihn erfunden haben!
Das kann für Sie, für den Herrn $Name_des_Gerichtsvollziehers_den_er_nicht_rein_liess, und für die GEZ als
Auftraggeber verflucht teuer werden!

Mit letztem Gruß!
Nochnicht AbGEZockt


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Offline Zasz

  • Beiträge: 1.494
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2011, 02:01 »
Gibt es details über geräte im haushalt, hatte er eigene geräte, welches einkommen hatte er ungefähr, warum war die abmeldung erfolglos usw.
Zitat
Er bekommt kein Geld von der ARGE, weil er einen Gesellenbrief hat, und die ARGE ihn sofort zu einem unbezahlten Praktikum verknackt, da er ja nicht wieder ins Zeitarbeitslager (seine Wortwahl) verschleppt werden will.
Möglich dass der sachbearbeiter ein paar schlechte tage hatte als dein freund das zu hören bekam. Hartz4 bekommt man auch wenn man arbeitet und das geld nicht reicht. Wer keine arbeit hat und sonst keine möglichkeit hat um seine wohnung zu halten oder lebensmittel zu kaufen, hat das recht auf leistungen von der arge. Der genaue wortlaut bzw verweis auf das sozialgesetzbuch wäre hier sehr hilfreich. War das praktikum denn auf ihn zugeschnitten bzw hat es zu seinem gesellenbrief gepasst? Hatte er dort eine möglichkeit gehabt unterzukommen oder wollte der sachbearbeiter ihn nur einfach irgendwo reinstecken?
Grundsätzlich zeitarbeit abzulehnen ist schon mal schlecht. Vorallem vor einem sachbearbeiter. Man kann auch sagen dass man nie von denen was angeboten bekam weil z.b. kein führerschein oder nicht genügen kenntnisse oder ähnliches für eine zuweisung.

Vielleicht hilft folgener link um eine ähnliche geschichte: http://www.gez-abschaffen.de/Gefaengnis.htm


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2011, 02:35 »
Gibt es details über geräte im haushalt, hatte er eigene geräte, welches einkommen hatte er ungefähr, warum war die abmeldung erfolglos usw.
Er hat in der Wohnung seiner Eltern ein Bett. Das Zimmer ist nicht nur für ihn. Im Schrank hängt Gedöns von seiner Mutter, und in dem Zimmer halten sich öfter Verwandte auf.
Er hätte einfach behaupten sollen, seinen Fernseher zerstört zu haben. Aber das wollte er nicht, weil das Empfangen von Nachrichten in Farbe und bunt zu den Grundrechten gehört.
Zitat
Er bekommt kein Geld von der ARGE, weil er einen Gesellenbrief hat, und die ARGE ihn sofort zu einem unbezahlten Praktikum verknackt, da er ja nicht wieder ins Zeitarbeitslager (seine Wortwahl) verschleppt werden will.
Möglich dass der sachbearbeiter ein paar schlechte tage hatte als dein freund das zu hören bekam. Hartz4 bekommt man auch wenn man arbeitet und das geld nicht reicht. Wer keine arbeit hat und sonst keine möglichkeit hat um seine wohnung zu halten oder lebensmittel zu kaufen, hat das recht auf leistungen von der arge.
Er wohnt in seinem Elternhaus mietfrei (weil er während der Zeit, als er Einkommen hatte, seine Eltern mit 6000 Euro, seinem Auto und handwerklichen Arbeiten beim Ausbau des Hauses unterstützt hat). Daher bekommt er schon mal kein Geld von der ARGE für Miete. Er könnte beim Nachbarn zur Miete wohnen. Dann würde die ARGE zahlen, aber was hätten er und seine Eltern davon? Würde durch sein Nichtbewohnen für seine Eltern eine Möglichkeit entstehen, zusätzliche Mieteinnahmen zu haben, würde es sich für meinen Freund und seine Eltern lohnen - auf Kosten der Allgemeinheit.
Das ARGE Problem ist, dass die nur das zahlen, was verbraucht wird. Es gibt keinen Anreiz zu sparen. Wer sich selbst helfen kann, und damit gegenüber anderen Verpflichtungen eingeht, bekommt nichts. Wer sich gegenüber anderen zu nichts verpflichten will, bekommt seinen Unterhalt von der ARGE. So wird rücksichtsloses und verschwenderisches Verhalten gefördert. Jeder kann sich ausrechnen, wie das enden wird. Und die Krönung ist, dass sich so etwas Sozialstaat schimpft.
Bei der Zeitarbeitsfirma bekam er um die 1000 Euro pro Monat für Überstunden, Abrufbereitschaft und Montage. Es ist kein Problem für ihn, bei einer Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt zu werden. Aber es geht ihm ums Prinzip. Er will sich nicht verarschen lassen. Der Arbeitgeber soll verdammtnochmal den Tariflohn bezahlen.
1000 Euro pro Monat minus Verbrauch und Unterhalt eines Autos ergibt bei einer Arbeitszeit von 10 Stunden täglich inclusive Fahrt nach Lohnsteuer-Jahresausgleich einen Stundenlohn von 3.50 Euro.
War das praktikum denn auf ihn zugeschnitten bzw hat es zu seinem gesellenbrief gepasst?
Aber sicher doch. Er musste dort genau das tun, wofür ihm der Tariflohn eines Gesellen zusteht, aber er bekam nichts. Man sagte ihm sogar, dass er doch die Fahrtkosten erstattet bekäme. Er antwortete "Die hätte ich nicht, wenn ich nicht für Sie arbeiten würde."
Ironie war bei dem Verwalter nicht zu erkennen. Der war wohl der Meinung, dass er meinem Freund etwas Gutes täte, wenn er ihm Arbeit gibt.
Hatte er dort eine möglichkeit gehabt unterzukommen oder wollte der sachbearbeiter ihn nur einfach irgendwo reinstecken?
Der Sachbearbeiter war wohl der Meinung, dass mein Freund nach mehreren Jahren ohne Arbeit wieder sich an Arbeit gewöhnen müsse. So etwas Blödes kann nur jemandem einfallen, der nie selbst gearbeitet hat.
Möglicherweise wollte ihn der Sachbearbeiter aber auch nur dazu drängen, wieder ins Zeitarbeitslager zu gehen.
Grundsätzlich zeitarbeit abzulehnen ist schon mal schlecht. Vorallem vor einem sachbearbeiter. Man kann auch sagen dass man nie von denen was angeboten bekam weil z.b. kein führerschein oder nicht genügen kenntnisse oder ähnliches für eine zuweisung.
Das Beste, was mein Freund machen könnte, wäre, den Eindruck zu erwecken, dass er unbrauchbar sei. Leider ist er verdammt stolz auf seinen Gesellenbrief, und will so etwas nicht in seinen Papieren haben.


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« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 03:53 von Lohengrin »

Offline Viktor7

  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2011, 10:07 »
Hallo Lohengrin,

Zitat
Und noch eine Bitte an alle. Erzählt das weiter!
Mit dem Aufruf werdet Ihr höchstens 100 bis 300 Menschen erreichen, es sei denn, es passiert ein Wunder und irgend ein Privatsender wird, auf der Jagd  nach Einschaltquoten, Eure Geschichte für seine Zwecke  ausschlachten.

Die GEZ und die Krankenkasse wollen von dem Freund Geld. Gibt es noch andere offene Forderungen?

Wenn ja, wäre es für den Freund möglich, was heute gang und gebe ist, eine Privatinsolvenz mit Hilfe des Schuldnerberaters anzustreben?

Ein Anruf bei der Schuldnerberatung kostet nur ein wenig Mut:
http://www.schuldnerberater-nrw.de/
Zitat
" Da durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung und anderen Ursachen viele Haushalte am Existenzminium leben, möchten wir diese Menschen unterstützen ihren Weg neu zu gestalten.

Wir bieten Ihnen zeitnah kompetente und zuverlässige Berater,-innen.

Scheuen Sie sich nicht, sachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen und starten einen Neubeginn in ein schuldenfreies Leben.

Unsere individuelle Beratung findet in persönlichen Einzelgesprächen statt. "

Ich für mich, würde lieber ausloten wollen, welche Möglichkeiten ich habe, und versuchen den Knast zu vermeiden.

Haltet uns auf dem Laufenden.

Grüße
Viktor 


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« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 10:19 von Viktor7 »

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #5 am: 14. Dezember 2011, 10:31 »
die GEZ und die Krankenkasse wollen von dem Freund Geld. Gibt es noch andere offene Forderungen?
Bis jetzt noch nicht. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden.
Wenn ja, wäre es für den Freund möglich, was heute gang und gebe ist, eine Privatinsolvenz mit Hilfe des Schuldnerberaters anzustreben?
Mein Freund ist ein Prinzipienreiter. Er will keine Eidesstattliche Versicherung abgeben, weil er damit implizit die Schulden anerkennen würde.
Ich für mich, würde lieber ausloten wollen, welche Möglichkeiten ich habe, und versuchen den Knast zu vermeiden.
Mein Freund will weder in den Knast, noch will er die Schulden anerkennen.
Eine spektakuläre Verhaftung und ein kurzer Aufenthalt im Knast ist für meinen Freund wohl der schnellste Weg, um endlich das zu kriegen, was anderen auch zusteht. Allzulange wird der Apparat sich keinen zusätzlichen Gefangenen leisten. Jedenfalls nicht wegen so einen Unfugs.
Wir sind auch noch gespannt auf den Haftbefehl. Von der Gerichtsverhandlung oder dem Urteil haben wir nämlich noch nichts mitbekommen. Dieser Haftbefehl wird dann selbstverständlich veröffentlicht.


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Offline Viktor7

  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #6 am: 14. Dezember 2011, 11:32 »
Bei der eidesstattlichen Versicherung wird bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Wisst Ihr wie der Text der eidesstattlichen Versicherung lautet? Das würde ich persönlich zunächst wissen wollen.

Sollte es zu einer Haft wegen der GEZ Forderung kommen, wäre Dein Freund vermutlich der erste Bürger, der für diesen Quatsch in Beugehaft geht.


Habt Ihr schon mit der Beratungshilfe probiert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Zitat
Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren gemäß § 15a EGZPO.

...



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« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 11:35 von Viktor7 »

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #7 am: 14. Dezember 2011, 12:20 »
Bei der eidesstattlichen Versicherung wird bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Wisst Ihr wie der Text der eidesstattlichen Versicherung lautet? Das würde ich persönlich zunächst wissen wollen.
Das ist in diesem Fall egal. Mein Freund müsste so etwas nur unterschreiben, wenn er Schulden hätte. Und weil er keine Schulden hat, weigert er sich, dies zu unterschreiben.
Sollte es zu einer Haft wegen der GEZ Forderung kommen, wäre Dein Freund vermutlich der erste Bürger, der für diesen Quatsch in Beugehaft geht.
Keine Ahnung wie oft schon Ähnliches passiert ist. Es tut ja nichts zur Sache, dass es mit der GEZ angefangen hat. Es hätte auch die Forderung der Krakenkasse sein können. Ich glaube schon, dass es mehrere Leute gibt, die auf eine falsche Schuldzuweisung ähnlich bockig reagieren. Zumindestens kenne ich mehrere Leute, denen ich das zutraue.
Dieser sogenannte Sozialstaat kommt einfach nicht mit dem gesunden Vulkanierverstand klar.
Mein Freund ist sparsam und geht anderen Leuten nicht auf den Wecker. Warum lässt man den nicht einfach in Ruhe?


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Offline Speedy

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  • weiß was
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #8 am: 14. Dezember 2011, 14:52 »


Zitat
Das ist in diesem Fall egal. Mein Freund müsste so etwas nur unterschreiben, wenn er Schulden hätte. Und weil er keine Schulden hat, weigert er sich, dies zu unterschreiben.

Zitat
Mein Freund ist ein Prinzipienreiter. Er will keine Eidesstattliche Versicherung abgeben, weil er damit implizit die Schulden anerkennen würde.

Das ist absoluter Unfug. Die Abgabe einer EV bedeutet nur dass der Vollstreckungsschuldner nicht anzutreffen war oder die Durchsuchung verweigert.

Abgabenordnung AO §284 / 287.

Vollstreckungsschuldner zu sein bedeutet im Zusammenhang mit Rundfunkgebühren lediglich dass
1. öffentlich-rechtliche Forderungen (Gebühren) erhoben werden und nicht gezahlt wurden (warum auch immer)
2. titulierte Forderungen (Gebührenbescheid) vorliegen gegen die zu spät Einspruch eingelegt wurde
3. titulierte Forderungen (Widerspruchsbescheid) vorliegen gegen die keine Klage erhoben wurde.

Forderungen zu (1) können per Beugehaft erzwungen werden.
Hier hilft nur noch Vollstreckungsgegenklage.

Eine Anfechtungsklage dürfte nicht helfen da die monetäre Gebührenforderung noch keinen Verwaltungsakt darstellt.

Und nein, ein Gerichtsvollzieher teilt derartige Optionen nicht mit weil er keine Rechtsberatung durchführen darf und hier im Forum geschieht das auch nicht.

Hier werden nur Meinungen geäußert.

Es stellt sich auch die Frage ob eine Abmeldung überhaupt zulässig gewesen wäre.
Eine Abmeldung kann nur vorgenommen werden wenn sich der Rundfunkteilnehmer von allen Rundfunkempfangsgeräten dauerhaft trennt (verkaufen, verschenken, verschrotten).
Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist grundsätzlich einkommensunabhängig (auch Obdachlose müss(t)en zahlen, die Forderungseintreibung gestaltet sich nur schwierig).
Ausnahme: Angehörige im elterlichen Haushalt mit einem Einkommen <292 Euro / Monat. Hier gelten deren Geräte als Zweitgeräte der (bereits zahlenden!) Eltern.



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Offline Viktor7

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #9 am: 14. Dezember 2011, 18:02 »
Sich im Recht zu fühlen ist vollkommen in Ordnung. Stolz der Beugehaft ins Auge zu sehen ist sehr mutig. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Ihr braucht schnell eine professionelle Rechtsberatung.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #10 am: 14. Dezember 2011, 22:27 »
Lies Dir mal den in mehrere Threads (ond Foren) gesplitteten Fall genauer durch.

Mit kommen da gewisse Zweifel .....

Kostprobe gefällig:

Zitat
Er hätte einfach behaupten sollen, seinen Fernseher zerstört zu haben. Aber das wollte er nicht, weil das Empfangen von Nachrichten in Farbe und bunt zu den Grundrechten gehört.

So, und morgen früh geht's ins verlängerte Wochenende.  8)


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Offline Viktor7

  • Moderator
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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #11 am: 14. Dezember 2011, 23:02 »
...So, und morgen früh geht's ins verlängerte Wochenende.  8)

Du Glücklicher :-)

schönes langes Wochenende

@Lohengrin
Zitat
Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen. ...

Könntest Du Lohengrin bitte das Dokument im Internet unter http://www.bilder-hochladen.net ablegen und hier darauf verlinken. Es wäre ein Schmaus diesen H A F T B E F E H L  zu sehen.


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« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 23:17 von Viktor7 »

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #12 am: 15. Dezember 2011, 02:00 »
Zitat
Und noch eine Bitte an alle. Erzählt das weiter!
Mit dem Aufruf werdet Ihr höchstens 100 bis 300 Menschen erreichen, es sei denn, es passiert ein Wunder und irgend ein Privatsender wird, auf der Jagd  nach Einschaltquoten, Eure Geschichte für seine Zwecke  ausschlachten.
Das Ding wurde im Debianforum schon knapp 3000 mal geklickt und hier auch schon 100 mal. Bei Facebook wurde es auch schon verlinkt und hat 14 Kommentare ergeben. Das könnte schon von 1000 Menschen gelesen, und an 2000 Menschen weitererzählt worden sein.

Wenn einer vom Fernsehn sich dafür interessiert, dann soll er sich melden.


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Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #13 am: 15. Dezember 2011, 02:26 »
Zitat
Mein Freund ist ein Prinzipienreiter. Er will keine Eidesstattliche Versicherung abgeben, weil er damit implizit die Schulden anerkennen würde.
Das ist absoluter Unfug. Die Abgabe einer EV bedeutet nur dass der Vollstreckungsschuldner nicht anzutreffen war oder die Durchsuchung verweigert.
Ganau das ist passiert. Da kam ein Gerichtsvollzieher drei mal vorbei. Zwei mal hat er meinen Freund nicht angetroffen. Das dritte mal kündigte er sein Erscheinen mit Datum und Uhrzeit an und kam er mit einem Begleiter. Mein Freund machte die Tür auf, und dann kam es zu folgendem Wortwechsel.

Gerichtsvollzieher: "Ich habe gesagt, dass ich vorbei komme, und jetzt bin ich daha!" (schräger Blick)
Mein Freund: "Und jetzt sage ich Ihnen, Sie können mich mal!" (schließt die Tür)
Gerichtsvollzieher durch die geschlossene Tür: "Soll das heißen, dass Sie die Duchsuchung verweigern?" (mit leicht gehobener Stimme am Ende)
Mein Freund: "Ach, halt doch die Schnauze!"

Einen Monat später klingelte der Briefträger. Ich ging an die Tür. Er fragte mich, ob mein Freund hier wohne, und wollte mir einen Brief geben. Ich sagte ihm, das ich den Brief nicht annehmen werde. Daraufhin steckte er den Brief in den Kasten und verschwand. Es war ein gelber Brief von einem Obergerichtsvollzieher, in dem er meinen Freund bat, zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung in einem bestimmten Zimmer im Amtsgericht zu erscheinen, und erklärte, wo das Gericht sei. Unterschrieben war das vom Obergerichtsvollzieher und hatte Stempel und Wappen. Es gab keine Unterschrift eines Richters. Mein Freund hat dieses Schreiben ignoriert. Auf dem Umschlag war hinter der Hausnummer ein Fragezeichen.
Dieses Schreiben hat er inzwischen weggeworfen.
Und nein, ein Gerichtsvollzieher teilt derartige Optionen nicht mit weil er keine Rechtsberatung durchführen darf und hier im Forum geschieht das auch nicht.

Hier werden nur Meinungen geäußert.
Durch das Verbot, Rechtsberatung durchzuführen, wird besonders deutlich, was man von Juristerei zu halten hat.
Ausnahme: Angehörige im elterlichen Haushalt mit einem Einkommen <292 Euro / Monat. Hier gelten deren Geräte als Zweitgeräte der (bereits zahlenden!) Eltern.
Volltreffer! Mein Freund hat seit Januar 2008 kein Einkommen mehr. Er hat das auch der GEZ geschrieben.


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Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #14 am: 15. Dezember 2011, 02:37 »
Stolz der Beugehaft ins Auge zu sehen ist sehr mutig.
Das tut mein Freund nicht. Er will weder in den Knast noch die Schulden anerkennen.
Könntest Du Lohengrin bitte das Dokument im Internet unter http://www.bilder-hochladen.net ablegen und hier darauf verlinken. Es wäre ein Schmaus diesen H A F T B E F E H L  zu sehen.
Ich habe das genau so abgeschrieben, wie es in diesem Brief steht. Den besagten Haftbefehl haben mein Freund und ich noch nicht gesehen.
Wenn die Schergen kommen, und meinen Freund abholen wollen, wird er wohl die Polizei rufen.


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