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Autor Thema: Hat die Stadtkasse Bankdaten auf rechtswidrigem Wege erlangt?  (Gelesen 13328 mal)

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Man stelle sich folgenden fiktiven Fall der fiktiven Person A vor. Bei A wurde eine Kontopfändung seitens der zuständigen Stadtkasse im Auftrag des WDR Köln durchgeführt, jedoch ohne dass A vorher zur Vermögensauskunft herangezogen wurde oder anderweitig die Bankdaten dem WDR Köln noch der Stadtkasse mitgeteilt wurden. Fiktive Person A hat zu Zeiten, als noch Beiträge gezahlt wurden, stets einen Dauerauftrag eingerichtet und niemals eine Einzugsermächtigung erteilt, die Stadtkasse hat ebenfalls nie in einem fiktiven Geschäftsfalle (z.B. Zahlung der Gebühr neuer Personalausweis etc.) die Bankdaten von A mitgeteilt bekommen.

Eine fiktiver Antrag gem. Art. 15 DSGVO an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, ob dort ein Kontenabruf gem. § 93 AO seitens der zuständigen Stadtkasse erfolgte, wurde negativ beantwortet, es gab keinen Abruf, dort liegen keine Daten zu A vor.

Nun hat fiktive Person A eine weitere Anfrage an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. §15 DSGVO gestellt, ob dort ein Kontenabruf-Ersuchen nach § 24c KWG zur fiktiven Person A stattgefunden hat. Die Anfrage ist bislang noch unbeantwortet.

Die Stadtkasse, die in fiktivem Fall zuständig ist, wurde bereits Mitte Dezember 2018 schriftlich aufgefordert, mitzuteilen, woher die verarbeiteten Bankdaten von A stammen, jedoch wird A bis heute vertröstet und hat bislang keine Antwort bekommen.

Frage: Sofern die Anfrage ans BaFin ebenfalls negativ quittiert wird, dort kein Kontenabruf stattgefunden hat, dürfte die Stadtkasse die Kontodaten auf rechtswidrigem Wege erlangt haben.

Was kann Person A dann tun? Klagen wegen rechtswidriger Datenverarbeitung?  Gab es einen solchen fiktiven Fall schon einmal?

Person A dankt bereits für Antworten  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2019, 19:41 von Markus KA«

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Man stelle sich folgenden fiktiven Fall der fiktiven Person A vor. Bei A wurde eine Kontopfändung seitens der zuständigen Stadtkasse im Auftrag des WDR Köln durchgeführt, jedoch ohne dass A vorher zur Vermögensauskunft herangezogen wurde oder anderweitig die Bankdaten dem WDR Köln noch der Stadtkasse mitgeteilt wurden. Fiktive Person A hat zu Zeiten, als noch Beiträge gezahlt wurden, stets einen Dauerauftrag eingerichtet und niemals eine Einzugsermächtigung erteilt, die Stadtkasse hat ebenfalls nie in einem fiktiven Geschäftsfalle (z.B. Zahlung der Gebühr neuer Personalausweis etc.) die Bankdaten von A mitgeteilt bekommen.

Handelt es sich möglicherweise um eine Stadtkasse, die in einem Dorf nahe der Düssel tätig ist ?

Grüße
Adonis


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es ist manchmal verwunderlich, wie die Kreditinstitute mit dem roten "S" plötzlich die neue Adresse des Kunden in ihrem System haben, obwohl der Kunde sie noch nicht darüber informiert hat.  ;)

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass der verantwortliche Behördenleiter der Stadtkasse im Rahmen einer Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht zur Klärung bzw. Stellungnahme des Sachverhaltes aufgefordert worden ist.


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Wie sollte jenes Kreditinstitut mit dem blutroten S die Adresse der betroffenen Person A im vorliegenden fiktiven Fall bekommen haben, wo doch A seit langem bei einem völlig anderen Kreditinsitut mit einem großen V heimelig eingerichtet ist und auch kein Umzug stattgefunden hat?

Vielen Dank für den Hinweis auf das möglich erscheinende Erheben einer fiktiven Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht. Auf welche Paragraphen müsste sich berufen werden? Sollte A vor Klageerhebung noch den Behördenleiter direkt auffordern, den Sachverhalt zu klären? Bislang wurde lediglich eine junge, unbedarfte Sachbearbeiterin kontaktiert, die sich derzeit sehr bedeckt hält bzw. nicht mehr erreichbar ist  ::)


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.


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Noch ergänzend: Es handelt sich bei der im fiktiven Fall involvierten Stadtkasse um jene Stadtkasse in einem alten, linksrheinisch gelegenen Römerlager namens Novaesium.


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Das Problem hier dürfte der Dauerauftrag sein.

Es wurden damit Bankdaten bekannt. Nach Einstellung der Zahlung erfolgte offensichtlich kein Kontowechsel, somit konnte dem Pfändungsversuch ins Blaue nachgekommen werden.

Die Kontodaten wurden wahrscheinlich durch die beauftragende Stelle geliefert.

Eine Auskunft bei anderen Stellen wird wahrscheinlich ergeben, dass keine Daten angefragt wurden.

Diese Vorgänge sind insoweit bekannt, als dass es Konten von Sparkassen sind.
Bei einer solchen wurde zumindest ohne Zwischenschritt einer Stadtkasse oder GV im Raum Sachsen auf ähnliche Weise eine Kontopfändung ausgelöst.


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Das Problem hier dürfte der Dauerauftrag sein.

Es wurden damit Bankdaten bekannt. Nach Einstellung der Zahlung erfolgte offensichtlich kein Kontowechsel, somit konnte dem Pfändungsversuch ins Blaue nachgekommen werden.

Nein, es erfolgte kein Kontenwechsel. Soweit bekannt ist, werden dem Empfänger eines Dauerauftrages aber keine Bankdaten geliefert...? Auf Kontoauszügen dürfte lediglich "Betrag X durch Person A überwiesen" stehen, ohne Angabe der überweisenden Bank... Person A hat gerade nachgeschaut, wie sich im Kontoauszug der Eintrag einer Rückerstattung durch Person B eines Betrages X auf das Konto von A darstellt. Im Kontoauszug steht lediglich "Name Person B" und "Betrag X", kein Hinweis auf die Bank von B, keine IBAN, keine Kennung, nix.

Zitat
Die Kontodaten wurden wahrscheinlich durch die beauftragende Stelle geliefert.

Welche da der WDR Köln wäre.

Zitat
Eine Auskunft bei anderen Stellen wird wahrscheinlich ergeben, dass keine Daten angefragt wurden.

Davon wird in vorgenanntem Fall ebenfalls ausgegangen.

Zitat
Diese Vorgänge sind insoweit bekannt, als dass es Konten von Sparkassen sind.
Bei einer solchen wurde zumindest ohne Zwischenschritt einer Stadtkasse oder GV im Raum Sachsen auf ähnliche Weise eine Kontopfändung ausgelöst.

Das ist interessant, danke für den Hinweis.


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Ein anderer Punkt könnte die Zahlung andere Kosten bei der Stadtkasse sein, so dass bei der Stadtkasse bereits ein Personenkonto mit Daten zu A vorhanden war. Ein mögliches Beispiel für das Bezahlen bei der Stadt wäre z.B. die Bezahlung eines Kindergartenplatzes über diese Kasse.


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Nein, der Stadtkasse konnten vorher die Kontodaten von A nicht bekannt sein, es wurde nie eine bargeldlose Zahlung an die Stadt getätigt, wenn Geschäfte im Bürgeramt abgewickelt wurden, dann stets mit Bargeld (z.B. bei Beantragung neuer Perso, beglaubigte Kopien, etc.).


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sollte A vor Klageerhebung noch den Behördenleiter direkt auffordern, den Sachverhalt zu klären?

Das wäre natürlich die erste und kostengünstigste Möglichkeit.


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Darf ich in dem genannten Zusammenhang etwas aus meiner persönlichen Erfahrung beitragen, woher und wie diese Daten gesammelt und dann womöglich genutzt werden. Wegen einer längeren Reha ging ich 2004 zur Postagentur (in einer Bäckerei) und richtete einen Nachsendeauftrag ein. Den Antrag hatte im übrigen nicht ich sondern die MA in der Postagentur ausgefüllt.

Nach der 6 wöchigen Reha stellte ich fest, dass meine Autoversicherung, eine Zusatzversicherung, ein Konto auf die Reha-Adresse umgemeldet waren. Bin dem Sachverhalt mit DS-Briefe zur Klärung nachgegangen. Es stellte sich dann heraus, dass mir die Post mitteilte, die Mitarbeiterin in der Agentur welche den Nachsendeantrag ausgefüllt hat habe vergessen, das Datenschutzkreuzchen in dem Nachsendeauftrag richtig einzutragen.

Die Folge daraus dann, es gab damals schon einen Datentopf auf den meine Autoversicherung (WGV), die Allianz, die Kreissparkasse und sicherlich womöglich noch andere auf die geänderten Daten haben zugreifen und damit meine geänderte Adresse gezogen hatten.
Seitdem - Freunde werden ich und die Post sicher nicht mehr. Denn diese damalige Behörde Post betreibt heute Adresshandel.

Gruß nullzero


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Freunde werden ich und die Post sicher nicht mehr. Denn diese damalige Behörde Post betreibt heute Adresshandel.
Danke für die Schilderung deiner Erlebnisse. Allerdings geht es bei A nicht um Adresshandel (der mir ebenfalls bekannt ist und mich nervt), sondern um den Austausch von Kontodaten hinter dem Rücken der betroffenen Person A.

A hatte übrigens heute im fiktiven Fall einen Brief der Stadtkasse im Kasten. Man teilt mit, dass man möglicherweise die Daten vom Gläubiger erhalten habe. Als "Gläubiger" wurde allerdings kein Name benannt, es ist also offen, ob damit der WDR Köln oder der Rundfunkbeitragsservice gemeint ist. Schon in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung gab es diese Diskrepanz; einerseits schrieb man, dass man Forderungen für den WDR Köln einziehen wolle, andererseits schrieb man, dass wenn Fragen bestünden, man sich an den Gläubiger telefonisch unter 01806-99955510 wenden könnte. Dies ist die Servicenummer des Rundfunkbeitragsservices, nicht des WDR Köln.

Interessant ist, dass A - wie bereits gesagt - einem möglichen Rundfunkbeitrags-Gläubiger die Kontodaten niemals zur Verfügung gestellt hat, z.B. im Rahmen einer Einzugsermächtigung. Ein Dauerauftrag, gerichtet an den Rundfunkbeitragsservice zwecks Anweisung der Rundfunkbeiträge, wurde vor 2 Jahren storniert. Das Einzige, das womöglich hätte übermittelt werden können, ist der Name des Kreditinstitutes, von dem der Dauerauftrag kommt.

Sofern also tatsächlich der Rundfunkbeitragsservice irgendwie an die Kontodaten von A gelangt sein sollte anhand des damaligen Dauerauftrages: Darf der RBS als Nicht-Gläubiger (denn das soll ja im fiktiven Fall der WDR Köln sein) die Daten an die Stadtkasse weitergeben?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?  § 93 AO kommt hier nicht mehr in Betracht, da hierüber beim BZSt kein Abruf erfolgte, und § 24c KWG wird voraussichtlich seitens der BaFin ebenfalls negativ quittiert.

A wird nun in der kommenden Woche zunächst eine Kopie des fiktiven Vollstreckungsersuchens des möglichen Gläubigers bei der Stadtkasse anfordern, da müsste - hoffentlich - Genaueres drinstehen.


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Nein, der Stadtkasse konnten vorher die Kontodaten von A nicht bekannt sein, es wurde nie eine bargeldlose Zahlung an die Stadt getätigt, wenn Geschäfte im Bürgeramt abgewickelt wurden, dann stets mit Bargeld (z.B. bei Beantragung neuer Perso, beglaubigte Kopien, etc.).
Kann ich in meinem Falle auch nur bestätigen; die Kontosperrung hatte es nun trotzdem schon 2 x.

@muuhhhlli
Vertrauen bei ehemaligen oder noch bestehenden Behörden ist absolut unangebracht; zumindest offenbar in Deutschland.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Interessant ist, dass A - wie bereits gesagt - einem möglichen Rundfunkbeitrags-Gläubiger die Kontodaten niemals zur Verfügung gestellt hat, z.B. im Rahmen einer Einzugsermächtigung. Ein Dauerauftrag, gerichtet an den Rundfunkbeitragsservice zwecks Anweisung der Rundfunkbeiträge, wurde vor 2 Jahren storniert. Das Einzige, das womöglich hätte übermittelt werden können, ist der Name des Kreditinstitutes, von dem der Dauerauftrag kommt.

Sofern also tatsächlich der Rundfunkbeitragsservice irgendwie an die Kontodaten von A gelangt sein sollte anhand des damaligen Dauerauftrages: Darf der RBS als Nicht-Gläubiger (denn das soll ja im fiktiven Fall der WDR Köln sein) die Daten an die Stadtkasse weitergeben?
Die elektronische Datenverarbeitung verfügt einem zugeordneter Datensatz mit all seinen einmal erfassten Daten, sehr viele Möglichkeiten den gesetzlichen Ansprüchen zu entsprechen/genügen und ebenso die willkürlichen Handhabung vollkommen aufrecht zu erhalten.

Beispiel zu deinen Kontodaten, wenn einmal für einen Dauerauftrag die Kontodaten erfasst wurden. Name, Adresse klar, dann zu den Zahlungsmodaliäten deine Kontonummer, Bankleitzahl, ein Feld für die automatische Auslösung der Abbbuchung und ein Kreuzkästchen aktiv oder nicht aktiv. Für den Dauerauftrag wurden alle Felder eingerichtet und gesetzt, dass die Datenverarbeitung automatisch das Geld einziehen und abarbeiten kann.

Jetzt wird der Dauerauftrag gekündigt. Was wird z.B. gemacht, das auslösende Kreuzkästen wird deaktiviert - Folge der Dauerauftrag ist außer Kraft gesetzt. Dein gesamter Datensatz ist jedoch weiter gespeichert einschließlich der Kontodaten wie Kontonummer und Bankleitzahl.

Wird jetzt eine Datenauskunft eingefordert, dann wird eben irgend etwas abgestimmtes erzählt, aber wie und welche Datenfelder die Datenverarbeitungsoftware steuert und verarbeitet, das wird in der Auskunft nie bekannt gegeben (Betriebsgeheimnis). Deshalb werden auch niemals explizit einmal erfasste Kontodaten wie Kontonummer und Bankleitzahl gelöscht, wenn das Dauerauftrag auslösende Kreuzkästchen verändert wird. Wohlgemerkt solche Abläufe sind heute vollautomatisch von der EDV steuerbar - so auch beim BS.

Schauen wir uns dazu die Rechtslage an.
Abgabenordnung - § 30 Steuergeheimnis
dejure https://dejure.org/gesetze/AO/30.html

(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren.

(2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er
   1.    personenbezogene Daten eines anderen, die ihm
      a)    in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
      b)    in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,
      c)    aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen bekannt geworden sind, oder
   2.    ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,

(geschützte Daten) unbefugt offenbart oder verwertet oder

   3.    geschützte Daten im automatisierten Verfahren unbefugt abruft, wenn sie für eines der in Nummer 1 genannten Verfahren in einem automationsgestützten Dateisystem gespeichert sind.

(3) Den Amtsträgern stehen gleich
   1.    die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs),
   1a.    die in § 193 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Personen,
   2.    amtlich zugezogene Sachverständige,
   3.    die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Ab hier nun wird alles was in Absatz (1) für den Bürger schützend ist, sein könnte, zum Zugriff jedoch wieder freigegeben einschließlich des Artikel 83 der Verordnung (EU) 679/2016 - die da heißt VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679 Datenschutz der EU wird sozusagen aufgehoben - soviel zum Datenschutz in der EU, wenn es darum geht, dass man vom Bürger das Geld haben will was in Artikel 83 steht ist eh belangloses gefassel

(4) Die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten ist zulässig, soweit
   1.    sie der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstaben a und b dient,
   1a.    sie einer Verarbeitung durch Finanzbehörden nach Maßgabe des § 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder 6 dient,
   1b.    sie der Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach Artikel 83 der Verordnung (EU) 679/2016 im Anwendungsbereich dieses Gesetzes dient,
   2.    sie durch Bundesgesetz ausdrücklich zugelassen ist,
   2a.    sie durch Recht der Europäischen Union vorgeschrieben oder zugelassen ist,
   2b.    sie der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes dient,
   2c.    sie der Gesetzesfolgenabschätzung dient und die Voraussetzungen für eine Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 vorliegen,
   3.    der Betroffene zustimmt,

usw.

@Mataya wenn man als Betroffener wie sie sich nun Gedanken, Mühe und Arbeit macht, über Bankgeheimnis, Gesetze, Datenschutz, Datenauskunft, dann muss man inzwischen feststellen, dass die Politik als Gesetzgeber alles getan hat, damit der Bürger letztlich immer zwangsweise zur Zahlung gezwungen wird und immer mit den Repressalien dieses inzwischen aufgebauten Systems leben muss. Leider.

Und wie das ganze dann von den Mainstreammedien dargelegt wird kann man hier in der Wiwo nachlesen.
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/bankgeheimnis-schaeuble-will-bankgeheimnis-faktisch-abschaffen/13510336.html
oder von vergleichbaren Fällen wie z.B. dieser hier im wallstreet-online aus dem Jahre 2009
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/1147893-1-500/staatsanwalt-durchsucht-einfach-mein-bankkonto

Es gibt nichts was es nicht gibt - abstrampeln und rechtlich zur Wehr setzen, muss jeder Betroffene sich in seinem Fall selbst.
Und das Wissen die Macher der RF-Anstalten und des BS - die machen das einfach ob rechtens oder nicht. Frechheit siegt.
In diesem Sinne @Mataya lassen Sie uns weiter teilhaben an dem was sie noch über Ihren Fall heraus bekommen können.


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Danke für die umfangreichen Ausführungen. Ich glaube, es wurde sich mißverständlich ausgedrückt. Es wurde ein Überweisungsdauerauftrag eingerichtet. Das bedeutet, dass der Bank von A Bank gesagt wurde "bitte überweist der GEZ Rundfunkbeitrag xy". Es wurde aber NICHT der GEZ/dem Rundfunkbeitragsservice Kontonummer und BLZ übermittelt. NIE. Es wurde bei der aktuellen Bank IMMER nur einen Überweisungsdauerauftrag erstellt, aber NIEMALS eine Einzugsermächtigung an die GEZ erteilt.

Bei einem Überweisungsdauerauftrag wird NIE die Kontonummer übermittelt, und auch nicht die BLZ.  Nur bei einer Einzugsermächtigung werden dem Empfänger diese Daten übergeben, eine solche wurde aber nicht erteilt.


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