Interessant ist, dass A - wie bereits gesagt - einem möglichen Rundfunkbeitrags-Gläubiger die Kontodaten niemals zur Verfügung gestellt hat, z.B. im Rahmen einer Einzugsermächtigung. Ein Dauerauftrag, gerichtet an den Rundfunkbeitragsservice zwecks Anweisung der Rundfunkbeiträge, wurde vor 2 Jahren storniert. Das Einzige, das womöglich hätte übermittelt werden können, ist der Name des Kreditinstitutes, von dem der Dauerauftrag kommt.
Sofern also tatsächlich der Rundfunkbeitragsservice irgendwie an die Kontodaten von A gelangt sein sollte anhand des damaligen Dauerauftrages: Darf der RBS als Nicht-Gläubiger (denn das soll ja im fiktiven Fall der WDR Köln sein) die Daten an die Stadtkasse weitergeben?
Die elektronische Datenverarbeitung verfügt einem zugeordneter Datensatz mit all seinen einmal erfassten Daten, sehr viele Möglichkeiten den gesetzlichen Ansprüchen zu entsprechen/genügen und ebenso die willkürlichen Handhabung vollkommen aufrecht zu erhalten.
Beispiel zu deinen Kontodaten, wenn einmal für einen Dauerauftrag die Kontodaten erfasst wurden. Name, Adresse klar, dann zu den Zahlungsmodaliäten deine Kontonummer, Bankleitzahl, ein Feld für die automatische Auslösung der Abbbuchung und ein Kreuzkästchen aktiv oder nicht aktiv. Für den Dauerauftrag wurden alle Felder eingerichtet und gesetzt, dass die Datenverarbeitung automatisch das Geld einziehen und abarbeiten kann.
Jetzt wird der Dauerauftrag gekündigt. Was wird z.B. gemacht, das auslösende Kreuzkästen wird deaktiviert - Folge der Dauerauftrag ist außer Kraft gesetzt. Dein gesamter Datensatz ist jedoch weiter gespeichert einschließlich der Kontodaten wie Kontonummer und Bankleitzahl.
Wird jetzt eine Datenauskunft eingefordert, dann wird eben irgend etwas abgestimmtes erzählt, aber wie und welche Datenfelder die Datenverarbeitungsoftware steuert und verarbeitet, das wird in der Auskunft nie bekannt gegeben (Betriebsgeheimnis). Deshalb werden auch niemals explizit einmal erfasste Kontodaten wie Kontonummer und Bankleitzahl gelöscht, wenn das Dauerauftrag auslösende Kreuzkästchen verändert wird. Wohlgemerkt solche Abläufe sind heute vollautomatisch von der EDV steuerbar - so auch beim BS.
Schauen wir uns dazu die Rechtslage an.
Abgabenordnung - § 30 Steuergeheimnisdejure https://dejure.org/gesetze/AO/30.html(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren.
(2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er
1. personenbezogene Daten eines anderen, die ihm
a) in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
b) in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,
c) aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen bekannt geworden sind, oder
2. ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,
(geschützte Daten) unbefugt offenbart oder verwertet oder
3. geschützte Daten im automatisierten Verfahren unbefugt abruft, wenn sie für eines der in Nummer 1 genannten Verfahren in einem automationsgestützten Dateisystem gespeichert sind.
(3) Den Amtsträgern stehen gleich
1. die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs),
1a. die in § 193 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Personen,
2. amtlich zugezogene Sachverständige,
3. die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Ab hier nun wird alles was in Absatz (1) für den Bürger schützend ist, sein könnte, zum Zugriff jedoch wieder freigegeben einschließlich des Artikel 83 der Verordnung (EU) 679/2016 - die da heißt VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679 Datenschutz der EU wird sozusagen aufgehoben - soviel zum Datenschutz in der EU, wenn es darum geht, dass man vom Bürger das Geld haben will was in Artikel 83 steht ist eh belangloses gefassel(4) Die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten ist zulässig, soweit
1. sie der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstaben a und b dient,
1a. sie einer Verarbeitung durch Finanzbehörden nach Maßgabe des § 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder 6 dient,
1b. sie der Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach Artikel 83 der Verordnung (EU) 679/2016 im Anwendungsbereich dieses Gesetzes dient,
2. sie durch Bundesgesetz ausdrücklich zugelassen ist,
2a. sie durch Recht der Europäischen Union vorgeschrieben oder zugelassen ist,
2b. sie der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Statistischen Bundesamtes dient,
2c. sie der Gesetzesfolgenabschätzung dient und die Voraussetzungen für eine Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 vorliegen,
3. der Betroffene zustimmt,
usw.@Mataya wenn man als Betroffener wie sie sich nun Gedanken, Mühe und Arbeit macht, über Bankgeheimnis, Gesetze, Datenschutz, Datenauskunft, dann muss man inzwischen feststellen, dass die Politik als Gesetzgeber alles getan hat, damit der Bürger letztlich immer zwangsweise zur Zahlung gezwungen wird und immer mit den Repressalien dieses inzwischen aufgebauten Systems leben muss. Leider.
Und wie das ganze dann von den Mainstreammedien dargelegt wird kann man hier in der Wiwo nachlesen.
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/bankgeheimnis-schaeuble-will-bankgeheimnis-faktisch-abschaffen/13510336.htmloder von vergleichbaren Fällen wie z.B. dieser hier im wallstreet-online aus dem Jahre 2009
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/1147893-1-500/staatsanwalt-durchsucht-einfach-mein-bankkonto Es gibt nichts was es nicht gibt - abstrampeln und rechtlich zur Wehr setzen, muss jeder Betroffene sich in seinem Fall selbst.
Und das Wissen die Macher der RF-Anstalten und des BS - die machen das einfach ob rechtens oder nicht. Frechheit siegt.
In diesem Sinne @Mataya lassen Sie uns weiter teilhaben an dem was sie noch über Ihren Fall heraus bekommen können.