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Autor Thema: In welchen Bundesländern wird Verhaftung angedroht bei Vollstreckung?  (Gelesen 1475 mal)

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Warum interessiert die Frage?
"In welchen Bundesländern wird Verhaftung angedroht bei Vollstreckung?"

Auch gegen die Verhaftung sind bundesweit Landesverfassungsbeschwerden anhängig.
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Das wird bezüglich der EU-weit vermutlich einzigen zwei für die Informationsfreiheit Verhafteten dann erforderlichenfalls beim EGMR enden und könnte dort die Annahmehürde schaffen.

Nun kann ein anderer hiergegen nur Beschwerde machen, wenn er Beschwerderecht hat.. hat er nur, wenn er wirklich entsprechend bedroht ist.
Ein einziger Nachweis genügt immer für alle Im gleichen Bundesland.
Bisher wissen wir dies nur für NRW und für Berlin.


Dies ist wieder einmal ein nüchterner Arbeitsthread.
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Bitte nicht durch Diskussion verwässern. Wir brauchen nur Mitteilungen etwas wie folgt:
"Hier in Bayern erhielt Person X eine  Vollstreckungsankündigung mit Androhung von Beugehaft.
Am xten  Xmonat  Xjahr, Wortlaut: ...

Am schönsten natürlich, wenn mit Abbildung der Ankündigung
--------------------------------------------------------------------
- bitte anonymisiert - bitte keine Namen, keine Straßenangaben von Personen,
Stadtname der Adresse darf bleiben.
auf jeden Fall aber,  das Bundesland müssen wir erfahren.

14 x brauchen wir das, wie gesagt, für Berlin und NRW haben wir es bereits.


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Vorsorglicher Hinweis, damit es nicht zu "Fehlalarmen" kommt, d.h. Mitteilungen von Vollstreckungsstellen ggf. "überinterpretiert" werden:

In Bundesländern, in welchen durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht vollstreckt wird (z.B. Sachsen, aber u.a. wohl auch Bayern, ggf. auch BaWü?) steht in den von den Gerichtsvollziehern in Eigenregie verwendeten mehr oder weniger allgemeingültigen Vordrucken mitunter etwas von
Zitat
[...] kann auf Antrag des Gläubigers HAFTBEFEHL erwirkt werden [...]
oder so ähnlich.

Das liest sich durch den nicht seltenen FETTDRUCK in GROSSBUCHSTABEN immer ungemein gefährlich, ist aber nach bisherigem Kenntnisstand seit nunmehr über 8 Jahren und mehreren dutzend lokalen Vollstreckungsfällen nicht zu verwechseln mit einer akuten Haftandrohung, da jedenfalls in Sachsen bislang keine konkrete Haftandrohung durch die Rundfunkanstalt oder den Gerichtsvollzieher/ das Amtsgericht bekannt ist.
In Sachsen geht es "nur" an das, worum es der Rundfunkanstalt eigentlich geht: GELD-GELD-GELD.

Hier im Thread soll es hiesigem Verständnis nach jedoch nur um tatsächliche Haftandrohungen gehen.


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Auf rundfunk-frei.de gibt es eine Übersicht über einige weitere als die bislang prominenten Fälle:
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_grund_aktiv_zu_werden_zwangs-system.html#content4-cm
einschließlich einiger Beispiel-Dokumente.

Ich entnehme dem insbesondere
> Bremen (Radio Bremen)
> NRW (WDR - mit Abstand der Besessenste... ::) )
> Thüringen (MDR - Fall Sieglinde Baumert)

Bekannt ist zudem noch der Fall Katrin Weihrauch
> Brandenburg (RBB)
https://www.google.com/search?q=weihrauch+haft


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Wenn "kann auf Antrag des Gläubigers",
so hat in der Tat der Gläubiger diesen Antrag vermutlich im Ersuchen noch nicht integriert.


Tatsächlich werden bei Vollstreckung üblicherweise
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Standardformulare verwendet, die rechtlich oft fehlerhaft sind. Die Anwendungsformen sind wohl erst recht oft rechtsfehlerhaft. Vollstreckungsbedrohte werden über ihre Recht nicht ausreichend informiert und das ist Absicht.
Außerdem werden die Rechte gern durch viel zu kurze Fristen vorsätzlich manipuliert. Dies Gesamtthema ist zu vielschichtig für Einbezug in Verfassungsbeschwerden, Darüber muss noch gründlich nachgedacht werden.

Nun hilft Erörterung über Vollstreckung wenig. Vorzugsweise muss verhindert werden, dass es überhaupt dazu kommt. Dennoch ist das Thema im Kontext Rundfunkabgabe bedeutsam, weil ja in ziemlich 100 Prozent der Fälle die Forderung gar nicht zu Recht besteht.

Dieser Themenkreis muss einstweilen beiseite geschoben werden, weil er sich durch den Erfolg bei den Themenkreisen der Hauptforderung weitgehend von selbst erledigen würde.

Was wir benötigen, sind also in der Tat - siehe @Bürgers Kommentar -
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Ankündigungen von Vollstreckung, bei denen ein Gläubigerauftrag für Verhaftung behauptet wird. Es wird vielleicht nicht erreichtbar sein, dies für alle 16 Bundesländer hier im Thread zu belegen.
Das aber bleibe die Aufgabe in diesem Thread, um es nicht durch allgemeine Diskussion über Vollstreckung zu verwässern.



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In Hamburg kann davon ausgegangen werden, dass keine Erzwingungshaftanträge gestellt werden. Laut einer Antwort der Finanzbehörde Hamburg auf eine Anfrage wurden zwischen 01.2013 und 07.2017 Null Anträge gestellt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag-1/

Auf eine "Auffrischanfrage"  ::) vom 07.2021 - diesmal an den NDR direkt - kam noch keine Reaktion.
https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag-2/


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

B
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In Schleswig-Holstein wird auch mit Beugehaft gedroht und dazu Haftbefehl erlassen! Bei mir passiert in 2018, aber ohne was zu zahlen oder Schufaeintrag überstanden. Immer standhaft bleiben!


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Für Berlin geklärt...
Es vollstreckt das Finanzamt. Angekündigt wird Verhaftungsgefahr nicht für die Rundfunkabgabe, sondern nur für Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit. Ob das in Wahrheit eine Ersatzstrafe meint, ist nicht erkennbar.

Mitteilung von @Backhand ... in SH - also NDR - der "tickt ähnlich wie der WDR" :
Also gut denkbar, dass Verhaftung versucht wurde- Die Info ist zu kurz, um das näher zu werten.

Für Hamburg: Dort liegt das zentral bei der Finanzbehörde und die spielt für Verhaftung vielleicht nicht mit.

Also, wir wissen nicht viel, können aber vermuten:

Es bestehen keine Anzeigen, dass die von Köln bundesweit gesteuerten automatisierten Verfahen automatisch eine Verhaftungsanordnung umfassen.

Dies wird in Schriftsätzen also einstweilen nicht behauptet, sondern erst, falls wir für mehrere Bundesländer doch noch entsprechende Nachweise erhalten.

Aktuell 'Stand 2021 haben wir klare Info über Freude an Inhaftierung wohl nur beim WDR, also nur in NRW. Immerhin ein ziemlich großer Teil des deutschen Volks.



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K
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Übersicht:
Vollstreckungsersuchen gehen an:
- in Berlin / Bremen an die Finanzämter
- in Hamburg an die Finanzbehörde (Kasse.Hamburg)
- in Baden-Württemberg / Bayern / Sachsen an die Gerichtsvollzieher, wobei Baden-Württemberg und Sachsen eine Besonderheit darstellen, laut (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind die Landesrundfunkanstalten in den beiden Bundesländer selbst die Vollstreckungsbehörden und können Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Lohn/Kontopfändung) eigenständig vornehmen/verschicken
- in allen übrigen Bundesländern an die kreisfreien Städte, Kommunen oder jeweiligen Landkreise


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.255
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern erklären sich möglicherweise damit

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung
- Vollziehungsanweisung (VollzA) -

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/ao/2020/Anhaenge/Gesetze-Verordnungen-Verwaltungsvorschriften/Anhang-36/inhalt.html

Zitat
Erster Teil - Allgemeines
1. Inhalt; Anwendungsbereich


1Die Vollziehungsanweisung enthält nähere Bestimmungen über die Ausführung der Vollstreckung, soweit sie durch Vollziehungsbeamte der Vollstreckungsbehörden (Finanzämter, Hauptzollämter und Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 des Finanzverwaltungsgesetzes die landesweite Zuständigkeit für Kassengeschäfte und das Erhebungsverfahren einschließlich der Vollstreckung übertragen worden ist) durchgeführt wird. Die Vollziehungsanweisung ist für die Vollziehungsbeamten der Bundes- und Landesfinanzbehörden verbindlich. [...]

denn das Regelwerk ist auch für die Finanzbehörden der Länder bindend; siehe Hervorhebung in Rot im obigen Zitat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Lev

  • Beiträge: 331
Zur eigentlichen Frage:
Zitat
In welchen Bundesländern wird Verhaftung angedroht bei Vollstreckung?

Antwort: In allen Bundesländern!
Die Haft ist im Paragraph - § 802g ZPO - verankert und ist ein verbindlicher Rechtsakt für alle Länder der BRD.
Sie ist das letzte Mittel (Ultima Ratio) zur Beitreibung im Rahmen eines Verwaltungsvollstreckungsverfahren (bzgl. des Rundfunkbeitrags).

Und nur damit das mal einer hier richtig erläutert.
Die hier genannten "Erzwingungshaftanträge" werden nicht vom Rundfunk bzw. der AöR gestellt.
Selbst wenn das der Volksmund gerne glaubt, wird es damit nicht zwingend wahr.

Zitat
Will der Schuldner nicht bezahlen und auch keine Angaben zu seinem Vermögen
machen, können die Beamten in letzter Konsequenz auch schärfere Maßnahmen
anordnen und z.B. beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen.
Das liegt im
Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse
, und der WDR erfährt davon oft erst im
Nachgang.

https://rundfunkbeitragswiderstand.de/public-share/wdr_stellungnahme-katrin_vernau_verwaltungsdirektorin_160321.pdf

Ergo, die Ultima Ratio erfolgt durch die Vollstreckungsbehörde vor Ort und die ist nicht der Gläubiger.
Der Gläubiger hält lediglich mit seinem Antrag an seinen Auftrag fest und der ist... "Die Forderung nach wie vor beizutreiben".

Im Beispiel vom WDR:
Zitat
(2) Die Vorschriften über die Beitreibung von Ansprüchen, soweit sie von Behörden der Justizverwaltung einzuziehen sind, bleiben unberührt. Wird die Vollstreckung von Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung (Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Wege der Amtshilfe vorgenommen, so ist sie nach den Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und den hierfür geltenden Kostenvorschriften durchzuführen; an die Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels tritt der schriftliche Auftrag der Vollstreckungsbehörde.[/u]
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=520037

Der Auftrag wird i. d. R. erteilt, wenn die Forderung "unanfechtbar" geworden ist und somit Vollstreckt werden soll

Lev

P. S.  :'(    So schwer war es doch nicht ... Oder?


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Nur vorsorglich nochmals der Hinweis von weiter oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35757.msg216213.html#msg216213
[...] jedenfalls in Sachsen bislang keine konkrete Haftandrohung durch die Rundfunkanstalt oder den Gerichtsvollzieher/ das Amtsgericht bekannt ist.
In Sachsen geht es "nur" an das, worum es der Rundfunkanstalt eigentlich geht: GELD-GELD-GELD.
und hier im Forum selbstverständlich bezogen ausschließlich auf die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen:

Jedenfalls in Sachsen (und wohl mind. auch in Bayern?) - bei Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher, per Vollstreckungsersuchen direkt durch die Rundfunkanstalt beauftragt - wurde weder seitens Rundfunk noch seitens des GV eine Erzwingungshaft angedroht.

Beauftragt ist im Ersuchen der Rundfunkanstalt an die Gerichtsvollzieher lediglich
1) Versuch der gütlichen Erledigung
und falls dies nicht zur Befriedigung führt
2) Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und Einholung von Drittauskünften
(welche letztere ja den "Widersrändler" umgehen und die gewünschten Informationen ohne Erzwingungshaft beibringen)

Das war es.

Siehe dazu auch die Beispiel-Vollstreckungsersuchen des MDR an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle Dresden (Sachsen) u.a. unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.) (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

Nicht einmal für eine Androhung einer Erzwingungshaft ist da noch Raum.
Eine solche würde den Auftrag überschreiten.
Aus mehreren dutzend Fällen seit mind. 2015 ist kein einziger Fall einer Erzwingungshaft-Androhung aus Sachsen bekannt.
Sachsen kann man also bzgl. der Eingangsfrage und jedenfalls auf "Rundfunkbeitrag" getrost beiseite lassen.


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Wir haben es geklärt bis hin zu folgenden Vermutungen / Aspekten: 
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- Natürlich geht Verhaftung nicht ohne Auftrag des Gläubigers im Hinblick auf die bis 25 000 Euro Kosten.
- Für die Situation seit 2019 erfolgt dieser Auftrag wohl nur noch durch den WDR, dort allerdings vielleicht immer.
- Wenn beim WDR dennoch wenige Fälle bekannt werden, dann, weil die meisten dann einknicken dürften,

Dieser Thread hat seinen Zweck ausreichend erfüllt, Natürlich kann man dazu endlich weiter klären, aber wir kleben ja am Bedarf für Gerichtsverfahren, das ist dafür ausreichend, der Rest ist Smalltalk. 

Die beiden EU-weit vielleicht einzigen zwei Fälle von zwei oder mehr Monaten Verhaftung
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zur Zerstörung des Rechts auf Informationsfreiheit gehen aktuell rechtlich ihren geordneten Gang. Darin ist auf Seite 1 klar gesagt: Wenn die inländischen obersten Richter nicht inländisch abhelfen wollen, so werden eben ausländische Richter das Recht auf Grundrechte von Informationsfreiheit und Freiheit des Körpers der Bundespolitik aufzwingen.
Mal sehen, ob die zuständigen Bundesministerien es zu dieser Gefahr kommen lassen werden. 

Die Zeit, wo die Bürger nur gebellt haben, sind vorbei. Ab jetzt wird gebissen.


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