Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vollstreckungsanweisung und Vollziehungsanordnung des Bundes  (Gelesen 2182 mal)

  • Beiträge: 7.255
'N Abend,

es hat seitens des Bundes/des Bundesfinanzministerium klare Vorgaben:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Vollstreckung nach der Abgabenordnung (Vollstreckungsanweisung - VollstrA)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79260/

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung   (Vollziehungsanweisung - VollzA)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/84352/


Beiden zu eigen ist, daß sie nicht als "ordentliches" Bundesrecht in "Gesetze im Internet", bzw. "Verwaltungsvorschriften im Internet" gefunden werden.
Sie sind publiziert im Bundessteuerblatt und nicht im Bundesgesetzblatt; trotzdem sind sie Bundesgesetze, die vom Bundesrat behandelt werden; hierzu siehe

Drucksache  575/17

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0501-0600/575-17.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Auch diese Dokumente des Bundes werden offenbar, analog zu den Rundfunkverträgen der Länder, geändert; es würde mich nicht wundern, wenn die Länder hier nicht "up to date" sind.
Gemäß dieser Dokumente sind offenbar alleine die Finanzämter und Zollbehörden überhaupt Vollstreckungsbehörden, weil

Zitat
“2.  -  VollstreckungsbehördenVollstreckungsbehörden sind die Finanzämter und die Hauptzollämter sowie die Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 Finanzverwaltungsgesetzes die landesweite Zuständigkeit für Kassengeschäfte und das Erhebungsverfahren einschließlich der Vollstreckung übertragen worden ist (§ 249 Absatz 1 Satz 3 der Abgabenordnung).“


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.255
Diese Dokumente hat es nun auch direkt via Bundesfinanzministerium zur Einsicht.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Vollstreckung nach der Abgabenordnung - Vollstreckungsanweisung (VollstrA) -
https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/ao/2020/Anhaenge/Gesetze-Verordnungen-Verwaltungsvorschriften/Anhang-35/inhalt.html

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung
- Vollziehungsanweisung (VollzA) -

https://amtliche-handbuecher.bundesfinanzministerium.de/ao/2020/Anhaenge/Gesetze-Verordnungen-Verwaltungsvorschriften/Anhang-36/inhalt.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben