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Autor Thema: EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste: Umsetzung bis September 2020  (Gelesen 1296 mal)

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Medienkorrespondenz, 03.01.2019

EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste: Umsetzung bis September 2020


Zitat
Die Neufassung der ‘EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste’ (AVMD) muss in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 19. September 2020 umgesetzt werden. Dieser Termin ist in der novellierten Richtlinie enthalten, deren Text am 28. November 2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Damit hat die Frist begonnen, innerhalb der die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben in nationales Recht umsetzen müssen. Das Verfahren zur Novellierung der AVMD-Richtlinie ist auf EU-Ebene nun abgeschlossen, knapp dreieinhalb Jahre nach dem Beginn dieses Prozesses.

Zurückhaltend positive Äußerungen
[…]
Mehr Werbung im TV-Abendprogramm?
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/eu-richtlinie-fuer-audiovisuelle-mediendienste-umsetzung-bis-september-2020.html


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Siehe auch bereits

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg184666.html#msg184666
wo die Richtlinie zitiert und verlinkt ist.


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