Hallo.
Mal angenommen Person A ist seit kurzem abhängig von Hartz IV. In der Vergangenheit hätte Person A längere Zeit "mehr oder weniger erfolgreich" als Verweigerer eines angeblich zahlungspflichtigen Beitrags immer schön Titel durch Widerspruch und Klage abzuwehren versucht, doch die Firma B würde weiter mahnen. Nun möchte Person A sich wegen Hartz IV davon befreien lassen.
Mein Gedanke ist dabei, wenn Person A nun die Bescheinigung zur Beitragsbefreiung der Firma B vorlegt, so weiß Firma B schließlich, dass Person A Hartz IV bezieht. Wendet sich Firma B dann an das Amt C, um dort Schulden eintreiben zu können (unabhängig von einer Beitragsbefreiung)?
Wenn ja, dann wäre es wohl sinnvoller, sich NICHT befreien zu lassen, damit Firma B keine Möglichkeit zur Eintreibung der Schulden sieht, oder sehe ich das falsch?
Grüße Riggie1000