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Autor Thema: Behördliches Aktenzeichen  (Gelesen 639 mal)

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Behördliches Aktenzeichen
Autor: 10. Februar 2019, 14:28
Ausgehend von diesem Thema:

§ 15 a LVwVG und fehlendes Aktenzeichen (Baden-Württemberg)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30116.msg188464.html#msg188464

stellt sich die Frage nach dem Aktenzeichen des behördlichen Vorganges tatsächlich.

Da der BS ja Teil einer jeden LRA sein soll, muß auch das Aktenzeichen den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Meinungen?


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