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Autor Thema: Bericht der Bundesregierung: örR sollen vermitteln und orientieren  (Gelesen 2561 mal)

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Tagesspiegel, 09.01.2019

Bericht der Bundesregierung
Öffentlich-Rechtliche sollen vermitteln und orientieren

Dies sei „angesichts des Informationsüberflusses“ notwendig, so Staatsministerin Grütters. Gleichzeitig will die Regierung Medienkompetenz steigern.

KNA, epd

Zitat
Auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt nach Ansicht der Bundesregierung „neben der inhaltlichen Grundversorgung verstärkt die Aufgabe der Vermittlung und Orientierung“ zu. Das geht aus dem Medien- und Kommunikationsbericht 2018 hervor, den die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), vorgelegt und das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Notwendig sei dies „angesichts des Informationsüberflusses der heutigen Medienwelt“.

Dem Bericht zufolge hatten in den beiden öffentlich-rechtlichen Programmen (Anm: 10 Fernsehanstalten, 23 Fernsehsender) die fernsehjournalistischen Angebote (etwa Nachrichten- und Magazinsendungen, Reportagen oder Dokumentationen) im Jahr 2017 einen Anteil von rund 40 Prozent der täglichen Sendezeit. Bei den den sechs privaten Fernsehvollprogrammen seien es hingegen zwischen zehn und 20 Prozent gewesen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/medien/bericht-der-bundesregierung-oeffentlich-rechtliche-sollen-vermitteln-und-orientieren/23845686.html

Zwei Leserkommentare:
Zitat
Zitat
Dem Bericht zufolge hatten in den beiden öffentlich-rechtlichen Programmendie fernsehjournalistischen Angebote (etwa Nachrichten- und Magazinsendungen, Reportagen oder Dokumentationen) im Jahr 2017 einen Anteil von rund 40 Prozent der täglichen Sendezeit. Bei den den sechs privaten Fernsehvollprogrammen seien es hingegen zwischen zehn und 20 Prozent gewesen.
Und wie rechnen die das? Ein Schlagertag im ZDF und 24 Stunden Bundestagsdebatten auf Phoenix  macht 50% Nachrichtenanteil?

Zitat
Zitat
Nicht zuletzt stärken wir die globale Kommunikation durch die Förderung der Deutschen Welle als Stimme der Freiheit“
Für die " Freiheit"  bezahlt man hier einem Zwangsbeitrag unter Androhung von Pfändung des Privateigentums und Beugehaft bei Nichtbezahlung. Ne tolle "Freiheit" ist das...


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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....vermitteln und orientieren im Sinne/ als verlängerter Arm der Bundesregierung???

Damit ein „X“ fuer ein „U“ vermittelt wird, auch wenn's keiner mit gesundem Menschenverstand glauben wird?

Kleber und Co. sind für meine Orientierung schädlich.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung

Zitat
Mit dem Medien- und Kommunikationsbericht erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflicht über die jüngsten Entwicklungen der Medienlandschaft, die gegenüber dem Deutschen Bundestag besteht. Der Bericht schildert umfassend bereits ergriffene sowie geplante medienpolitische Maßnahmen der Bundesregierung. Vorgelegt wird er von der Kulturstaatsministerin.

Die Bundesregierung hat den Medien- und Kommunikationsbericht 2018 beschlossen. Der Bericht fasst in seinem politischen Teil die aktuellen Herausforderungen an eine Medienordnung zusammen, die der Medien- und Meinungsfreiheit verpflichtet ist, einen fairen Wettbewerb unterstützt und die Vielfalt der Medien sichert. Dabei greift der Bericht auf ein wissenschaftliches Gutachten zurück, das vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg (HBI) erstellt wurde.

Im Fokus stehen des aktuellen Berichts stehen drei Schwerpunkthemen:

Erstens, wie Phänomenen von Hassrede, Cyber-Mobbing und Desinformation in Sozialen Netzwerken begegnet werden kann. Entscheidend hierfür sind eine effektivere Rechtsdurchsetzung bei strafbaren Inhalten, ein starker unabhängiger Journalismus und nicht zuletzt eine verbesserte Medienkompetenz. Hier wird die Bundesregierung bestehende Projekte, wie zum Beispiel „Vision Kino“, weiterhin unterstützen und neue Projekte, insbesondere auch zur Stärkung der Nachrichtenkompetenz junger Menschen, initiieren. Die Kulturstaatsministerin erarbeitet derzeit entsprechende Förderkonzepte, unter anderem zur Fortentwicklung der Initiative „Ein Netz für Kinder“.

Das zweite Schwerpunktthema betrifft den Zugang von Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Kommunikation als Grundlage für eine freie Meinungsbildung. Grundvoraussetzung hierfür ist ein vielfältiges Medienangebot. Hier wird die Bundesregierung mit einem passenden wettbewerbsrechtlichen Umfeld noch stärkere Anreize setzen. Zugleich müssen Soziale Netzwerke und Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Dritter Schwerpunkt des Berichts ist die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Medienangebote. Angesichts des Informationsüberflusses der heutigen Medienwelt kommt den Öffentlich-Rechtlichen neben der inhaltlichen Grundversorgung verstärkt die Aufgabe der Vermittlung und Orientierung zu.

Der vollständige Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018 steht in Kürze hier zum Herunterladen bereit.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/medien-und-kommunikationsbericht-der-bundesregierung-823088

Gutachten des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg (HBI) für den Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/752272/cfbcb2bc28dd2a6fc33eb5f5c2a437b0/2017-06-27-medienbericht-data.pdf?download=1


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Zitat
Das Institut wurde am 30. Mai 1950 vom damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) und der Universität Hamburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Benannt wurde das Institut nach dem Staatssekretär und Rundfunk–Kommissar im Reichspostministerium der Weimarer Republik, Hans Bredow (1879–1959), der sich als Pionier der technischen Rundfunkentwicklung einen Namen machte. Der ursprüngliche Name des Instituts lautete offiziell "Hans-Bredow-Institut für Rundfunk und Fernsehen", denn das anfängliche Ziel war es, Medienforschung auf dem Gebiet des Hörfunks und des Fernsehens zu betreiben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Bredow-Institut


Fazit des Gutachtens:
  • Tageszeitungen, Publikums- und Fachzeitschriften, sowie der Buchmarkt und physische Tonträger werden weniger Konsumiert, die Auflagen/Käufe gehen stetig zurück.
  • Die Filmwirtschaft profitiert vom Rundfunkbeitrag und es werden vermehrt deutsche Kinofilme produziert.
    Über die Anzahl oder die Tendenz der im Kino gesehenen deutschen Produktionen schweigt sich das Gutachten aus.
  • Der örR bietet 70 Programme im Radio an.
  • Internet ist als Konkurrenz zum linearen Rundfunk angesehen.
  • Radio wird gehört, aber immer weniger.
  • Die 20 örR-Fernsehprogramme beziffern 45% an Zuschaueranteil.
    RTL Deutschland mit seinen 6 Programmen kommt auf 23,2%,
    ProSiebenSat.1 kommt mit ebenfalls 6 Porgrammen auf18,9 Zuschaueranteil.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2019, 22:41 von tigga«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

H
  • Beiträge: 583
Bericht der Bundesregierung
Öffentlich-Rechtliche sollen vermitteln und orientieren

Passt ja:
Man soll uns verdeutlichen, wie Recht(sprechung) zu unseren Ungunsten ausgelegt wird,
und wie wir uns daran zu orientieren haben.

Grüße
Adonis

PS: Erinnert mich irgendwie an die DDR


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2019, 04:29 von Bürger«

m
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  • Murks? Nein danke!
Der am 9.1.19 veröffentlichte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018
 
"ZUR ENTWICKLUNG DER MEDIEN IN DEUTSCHLAND ZWISCHEN 2013 UND 2016"

aus dem Februar 2017 kommt zu mehr oder weniger interessanten Erkenntnissen.

  • Zitat von: S. 202
    Entgrenzung zwischen Journalismus und (seinem) Publikum

    Den professionellen, redaktionell organisierten Journalismus betreffen die bis zu dieser Stelle skizzierten gewandelten Medien- und Kommunikationsverhältnisse im Kern, denn er rivalisiert zunehmend mit neuen Formen öffentlicher Kommunikation. Dies wird häufig gefasst als Verlust des journalistischen Gatekeeper-Monopols oder auch des journalistischen Monopols auf die Zuständigkeit für gesellschaftliche Selbstbeobachtung und des Deutungsmonopols auf das, was „das Wichtigste vom Tage“, „die Faktenlage“ oder gar „die Wahrheit“ sei. […]

    Für den Journalismus bedeutet dies eine Veränderung des tradierten Verhältnisses zum Publikum, das sich
    immer weniger als Sender-Empfänger-Relation beschreiben lässt. Maßgeblich sind hierbei die insbesondere
    durch soziale Medien deutlich gesunkenen Hürden, auch ohne große technische Kenntnisse und Ressourcen
    Inhalte aller Art zu publizieren, zu filtern, zu bearbeiten und weiterzuverbreiten
    . […]

    So erweitert sich die tradierte massenmedial geprägte Journalismus/Publikum-Beziehung zunehmend um sozialmediale Kommunikationsformen und -praktiken, welche die klassische Sinnorientierung des Journalismus
    von Informationsangebot und -nachfrage um Dialog und Partizipation ergänzen, aber auch Interaktionsmodi eröffnen wie Konflikt (etwa in Form von Kritik an journalistischen Leistungen), Kooperation (beispielsweise bei sog. Formen des Crowdsourcing oder Crowdfunding) und Konkurrenz (etwa im Hinblick auf mehr Transparenz über konkurrierende Informationsangebote). […]

  • Da der Bericht älteren Datums ist, steht für die Berichtenden die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Geschäftsmodellen der Anbieter von Software zur Blockierung von Onlinewerbung  („Ad-Blocker“) noch im Zentrum medienpolitischer und gerichtlicher Auseinandersetzungen (S. 228).

  • Möchte man Wesentliches zur parlamentarischen Rundfunkdemokratie in Deutschland beschreiben, dann eignet sich sicher Punkt 1.4.4.2.6 ausgezeichnet:

    Zitat von: S. 59
    ZAK-Entscheidung: Parlamentsfernsehen ohne Rechtsgrundlage

    Im März 2011 stellte die ZAK fest, dass für den Betrieb des seit 1990 laufenden Parlamentsfernsehens angesichts zunehmender redaktioneller Berichterstattung und aufgrund der Distribution in Form von Web-TV eine rundfunkrechtliche Zulassung notwendig erscheine. Eine Zulassung könnte die ZAK aber nicht erteilen, da Antragsteller in dem Fall ein Verfassungsorgan wäre, für das der RStV Inkompatibilitätsvorschriften vorschreibe. Das Parlamentsfernsehen stellte daraufhin den linearen Fernsehbetrieb ein und bietet stattdessen non-lineare Berichte in Form von Telemedien an.

    Der Kern parlamentarischer Demokratie, das Parlament, das mit Volksvertretern besetzt ist, Debatten hält und Beschlüsse fasst, ist von der Möglichkeit ausgenommen, lineare Übertragungen als Service für die Vertretenen (Staatsbürger) anzubieten, weil - und diese Begründung entnimmt man der ZAK-Pressemeldung [1] - Rundfunk muss staatsfern sein.

[1] https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/news/zak-pressemitteilung-082011-derzeitige-rechtslage-laesst-parlamentsfernsehen-des-deutschen-bundesta-1



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2019, 04:29 von Bürger«

 
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