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  • VERHANDLUNG VG Hannover, Do. 10.01.2019, 12:15: 10. Januar 2019

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Hannover, Do. 10.01.2019, 12:15  (Gelesen 2979 mal)

D
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VERHANDLUNG VG Hannover, Do. 10.01.2019, 12:15
Autor: 22. Dezember 2018, 00:00
Am 10.01.2019 um 12:15 Uhr findet am Verwaltungsgericht Hannover eine mündliche Verhandlung statt.

Das Gericht hatte im Vorfeld angefragt ob nach dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 die Klage ggf. zurückgenommen wird, siehe:
VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28251.msg184255.html#msg184255

Der Kläger freut sich über Unterstützung durch zahlreiche Zuhörer. Bei Interesse an einer Verhandlungsteilnahme, bitte eine (kurze) Antwort hinterlassen.


Ort:
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 / 89750 - 0
http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/service/wegbeschreibung/so-finden-sie-uns-ab-dem-20-juli-2015-134534.html

Edit 23.12.:
Uhrzeit korrigiert von 12:45 auf 12:15


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2018, 12:00 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 984
Als kleine Erinnerung stoße ich den Thread nochmal an. Schön wäre es auch, wenn jemand im Forum über die Verhandlung berichtetn könnte, so wie wir das in Hamburg machen.


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A
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Da werd ich wohl versuchen, dabei zu sein.


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j
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ebenso


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Ich denke, es wäre hilfreich, wenn jemand einen kurzen Bericht zu der Verhandlung in Hannover verfassen kann, so dass man hinsichtlich der Prozessführung der unterschiedlichen Gerichte lernen kann. Ich bin jedenfalls neugierig, ob es etwas Neues oder Interessantes gegeben hat ...


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b
  • Beiträge: 50
Ich wäre auch interessiert, wie das in Hannover abgelaufen ist.
Meine Klage beim VG in Hannover läuft noch.
bukh1


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2019, 17:55 von Bürger«

  • Beiträge: 40
  • Zuordnungsnummer
Vielleicht findet ja noch jemand anderes die Zeit, meine Erinnerungen fortzuführen:

- kein Sicherheitspersonal mit im Verhandlungsraum (einige Wochen vorher waren 2 Beamte, der Sicherheit wegen anwesend)
- der Rundfunkbeitrag sei keine Gegenleistung im Abgabensinne
- Karlsruhe habe im Sommer 2018  abgestimmt und den Rundfunk... für noch verfassungsgemäß gehalten.
(Ich habe da rausgehört, dass sich das auch ändern könnte, irgendwann mal), dass es noch geht, dass der Beitrag an die Wohnung angeknüpft wird.
- Entscheidungen, die in Karlsruhe mal getroffen wurden, können sich auch wieder ändern.
- ein Beweisantrag, dass der Rundfunkbeitrag 1,47 € weniger sein könnte, war dem Gericht bekannt, wurde nach Zögern doch mit ins Protokoll aufgenommen - und am Ende der Verhandlung doch abgelehnt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2019, 18:12 von Bürger«
Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

 
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