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Autor Thema: Duhanic: Zulässige Erhebung des Rundfunkbeitrags – Falsche Signale aus Karlsruhe  (Gelesen 3838 mal)

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  • Beiträge: 178
MMR Heft 11/2018, 15.11.2018
(MMR 2018, 726)

Zulässige Erhebung des Rundfunkbeitrags – Falsche Signale aus Karlsruhe
Eine kritische verfassungsrechtliche Analyse des BVerfG-Urteils

von Ines Duhanic, LL.M.

Inhaltsverzeichnis:
Zitat
I. Finanzierungsmodell der öffentlichrechtlichen Medienlandschaft in Deutschland
1. Sachverhalt
2. Urteil
a) Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
b) Rundfunkbeitrag für Erstwohnungen: Ungleichbehandlung von Einpersonen- und Mehrpersonenhaushalten gerechtfertigt
c) Anknüpfungspunkt der Wohnungsinhaberschaft zulässig
d) Nutzungsmöglichkeit ausreichend
e) Beitragsbemessung belastungsgleich
f) Beitragsbemessung bei Zweitwohnungen verfassungswidrig
g) Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und gewerbliche Kfz verfassungsgemäß
h) Zusätzlicher Beitrag für gewerbliche Kfz ist vorteilsgerecht
i) Zahlungszwang ohne kein Zwang das Programm zu sehen oder zu hören
j) BVerwG musste nicht EuGH anrufen
II. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk als einzige sichere Informationsquelle?
1. Konsequent wirklichkeitsfremd – wichtige Fragen bleiben unbeantwortet
2. BVerfG: Hüter eines veralteteten Familienbilds
3. Programme von ARD, ZDF oder Deutschlandradio nicht wohnungsbezogen
4. Appell für mehr duales Gleichgewicht zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und freier Presse
5. Besteuerung als sachgerechteres und „ehrlicheres“ Finanzierungsinstrument
6. Verschlüsselungsoption als Grenze des gesetzgeberischen Ermessens
7. Ausstehende EuGH-Entscheidung
III. Fazit: Appell zur eindeutigen Finanzierungsausrichtung des öffentlichrechtlichen Rundfunks

Zitat von: Ines Duhanic, MMR Heft 11/2018, 15.11.2018 (MMR 2018, 726)
Das höchste deutsche Gericht hat gesprochen: Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist im Wesentlichen mit dem GG vereinbar. Seit dem 18.7.2018 ist nun klar: Die Rechtsprechung bis hin zur letzten deutschen Instanz verharrt auf ihrem Standpunkt, dass der seit seiner Entstehung höchst umstrittene Nachfolger der Rundfunkgebühr, der Rundfunkbeitrag, weder gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung noch gegen die verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenzregelungen verstößt. Auffällig ist, dass anstatt höchst strittige Punkte zu klären, wichtige Fragen offenbleiben. Der vorliegende Beitrag soll die wichtigsten Schwerpunkte der Entscheidung aus verfassungsrechtlicher Sicht beleuchten. Im Folgenden wird dargelegt, warum das derzeitige Modell, in dem der Beitrag jeweils einmal pro Haushalt fällig wird, Alleinlebende deutlich stärker belastet als Wohngemeinschaften und der Rundfunkbeitrag trotz Karlsruher Urteilsspruch ungerecht bleibt. Der Beitrag endet mit dem Appell an die Rechtsprechung mehr Mut zu zeigen, wenn es darum geht Kommunikationsgrundrechte aus der Sicht des Einzelnen, nämlich der des Nutzers des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots, und nicht etwa aus der Perspektive des Systems der Finanzierung auszulegen.

Zitat von: Ines Duhanic, MMR Heft 11/2018, 15.11.2018 (MMR 2018, 726)
[...] Die Entscheidung der Verfassungsrichter kann nur als dogmatische Entgleisung wichtiger Prinzipien von Rechtsklarheit und lebensnaher Interpretation verstanden werden, erkennt man, dass zwar einerseits bei der Erstwohnung der Wahrscheinlichkeitsmaßstab, bei der Zweitwohnung andererseits ein Wirklichkeitsmaßstab maßgeblich sein soll. Dass jemand die Erstwohnung tatsächlich bewohnt oder gar kein öffentlich-rechtliches Programm in Anspruch nimmt soll irrelevant sein, während bei der Zweitwohnung diese Gesichtspunkte maßgebend sein sollen. [...]

Zitat von: Ines Duhanic, MMR Heft 11/2018, 15.11.2018 (MMR 2018, 726)
[...] Kern der Kommunikationsverfassung ist die autonome Auswahl von Informationen und Nachrichten. Entscheidend hierbei ist die autonome Bürgerperspektive und nicht etwa die der staatlichen Institution. Möchte der öffentlich-rechtliche Rundfunk unternehmerisch handeln, dann ist es auch nur konsequent, ihn auch hinsichtlich der Finanzierung auf unternehmerische Finanzierungsquellen zu verweisen. Die technischen Möglichkeiten sind heute durchaus gegeben; der öffentlichrechtliche Rundfunk kann hinsichtlich Empfang, Nutzung und Angebot moderner werden – entweder mit Hilfe der Steuer oder auf Grund eines selbstgewählten Pay-TV-Programms, aber bitte nicht einfach so „Pi mal Daumen“ ein rechtswidriges Gemisch von beidem.

Weiterlesen: (Einzelartikel, nicht frei verfügbar)
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fMMR%2f2018%2fcont%2fMMR.2018.726.1.htm


Weitere Artikel und Links zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 siehe u.a. unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

o
  • Beiträge: 1.564
Wäre mal gut gewesen, wenn man auch geschrieben hätte, wer oder was dieses MMR sein soll. Wie soll man in Bibliotheken recherchieren und ggf eine eigene Zusammenfassung geben können? Nach 10' vertaner Lebenszeit für die Extrasucherei also folgendes.

Multimedia und Recht
Verlag C. H. Beck
ISSN     1434-596X

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Multimedia_und_Recht

Ich werde heute oder morgen meine Nutzerrechte an der betreffenden Publikation ausprobieren und im Erfolgsfalle auch selbst versuchen, nachzuerzählen, was noch im Artikel steht.

Wurde an sich hohe Zeit, dass sich die Wissenschaft zum unsäglichen Bruderurteil äußert. Dass man mindestens bis Vorlesungsbeginn warten musste, war irgendwie "klar", wenn im Spätsommer noch die Fachkongresse an mondänen Orten abgeklappert werden müssen. Aber jetzt musste man nochmals zwei Monate warten, wo die Zeit drängt...


Edit "Bürger": Danke für die Zusatz-Info zum MMR-Heft.
Diese ist für den Interessenten allerdings auch schon mit 1''(sec) "vertaner Lebenszeit" per web-Suche zu finden ;)
"MMR Heft"
https://www.google.com/search?q=MMR+Heft
"MMR Heft issn"
https://www.google.com/search?q=MMR+Heft+issn
Auch ist das MMR-Heft nicht erst das erste mal im Forum verlinkt.
Dass die Fachwissenschaft nicht bis jetzt gewartet, sondern sich bereits zum BVerfG-geäußert hat,
geht eigentlich aus oben bereits verlinktem Forum-Thread hervor
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html


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... Wie soll man in Bibliotheken recherchieren und ggf eine eigene Zusammenfassung geben können? ...

Für diejenigen, welche die Zeitschrift in Bibliotheken suchen, hier die Übersicht:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=240149874


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Und hier nochmals eine zitierfähige Literaturangabe mit dem Hinweis auf den Bibliothekskatalog:

Duhanic, Ines: Zulässige Erhebung des Rundfunkbeitrags - Falsche Signale aus Karlsruhe. Eine kritische verfassungsrechtliche Analyse des BVerfG-Urteils, in: Multimedia und Recht [MMR], Band 21, Jahrgang 2018, Heft 11, Seite 726-731.

Übersicht im Katalog des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV):
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=104607587X


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