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Autor Thema: br-Rundfunkrat genehmigt Wirtschaftsplan 2019 - Defizit: 21,3 bzw. 78 Mio. Euro  (Gelesen 3574 mal)

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mebucom.de, 08.12.2018

BR plant mit weiteren Einsparungen

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 den Wirtschaftsplan 2019 genehmigt. Im Finanzergebnis ergibt sich ein planerisches Defizit in Höhe von 21,3 Mio. Euro, das durch eine Entnahme aus der Beitragsrücklage ausgeglichen werden kann. ARD-Strukturprojekte führen zu weiteren Einsparungen.

Zitat
Der Haushalt des Senders sieht im kommenden Jahr Aufwendungen in Höhe von 1.123,5 Mio. Euro vor. Ihnen stehen erwartete Erträge im Umfang von rund 1.045,1 Mio. Euro gegenüber. Handelsrechtlich ergibt sich für 2019 damit ein Fehlbetrag von 78 Mio. Euro, von dem nach Berücksichtigung von Investitionen, Abschreibungen und Pensionsrückstellungen in der Finanzrechnung ein Fehlbetrag von 21,3 Mio. Euro verbleibt. Dieser Fehlbetrag kann mit den Mitteln aus der sogenannten Beitragsrücklage ausgeglichen werden, welche die Rundfunkanstalten seit der Umstellung von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf die Haushaltsabgabe bilden mussten.
Der Vorsitzende des Rundfunkrats, Dr. Lorenz Wolf, macht in diesem Zusammenhang auf eine Sondersituation aufmerksam:„Die aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro entspricht längst nicht mehr dem realen Aufwand. Dieser kann nur durch eine Entnahme aus den Ansparungen aufgefangen werden, die zwischen 2013 bis 2016 gebildet worden sind. […]

Auf der Einnahmeseite bilden die Beitragserträge die mit Abstand größte Position. In den Planungen für 2019 sind jedoch die Auswirkungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 zur Befreiung von Nebenwohnungen von der Beitragspflicht noch nicht enthalten, da sie zum Planungszeitpunkt noch nicht berechnet werden konnten. […]

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https://mebucom.de/news-detail/business/br-plant-mit-weiteren-einsparungen.html


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mebucom.de, 08.12.2018

Zitat
Dieser Fehlbetrag kann mit den Mitteln aus der sogenannten Beitragsrücklage   ??? ausgeglichen werden, welche die Rundfunkanstalten seit der Umstellung von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf die Haushaltsabgabe bilden mussten:o  [...]
Dieser kann nur durch eine Entnahme aus den Ansparungen aufgefangen werden, die zwischen 2013 bis 2016 gebildet worden sind;D […]

Befreiung von Nebenwohnungen von der Beitragspflicht noch nicht enthalten, da sie zum Planungszeitpunkt noch nicht berechnet werden konnten. […]

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Was die nicht alle so schreiben!? Das stimmt doch garnicht!??

Und warschweinlich gibt es jetzt mehr Nebenwohnungen als Hauptwohnungen! 8)

Ohmanoman


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