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Autor Thema: EGMR: Centro Europa* v. Italy ->"Audiovisual system"->guarantee eff. pluralism  (Gelesen 2382 mal)

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Zitat
134. The Court observes that in such a sensitive sector as the audiovisual media, in addition to its negative duty of non-interference the State has a positive obligation to put in place an appropriate legislative and administrative framework to guarantee effective pluralism (see paragraph 130 above).

This is especially desirable when, as in the present case, the national audiovisual system is characterised by a duopoly.


CASE OF CENTRO EUROPA 7 S.R.L. AND DI STEFANO v. ITALY

http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-111399

Ist auf Basis dieses englischsprachigen Dokumentes, einer PDF, gefunden worden.

A Guide to the Interpretation ... Art. 10 EMRK
https://rm.coe.int/16806f5bb3

In diesem Dokument, also der PDF, zu Art. 10 EMRK ist von "negative obligation" und "positive obligation" des Staates die Rede, aber auch von "negative guarantees", die der Staat zu gewährleisten hat.

Wenn obiger zitierter Text richtig verstanden wird, ist der Staat nicht befugt, bzw., es steht der Konvention entgegen, wenn ein bestimmtes audio-visuelles Medium einseitig preferiert wird, wenn der Staat einmal bei sich ein duales System eingeführt hat.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
  • Beiträge: 368
Wenn obiger zitierter Text richtig verstanden wird, ist der Staat nicht befugt, bzw., es steht der Konvention entgegen, wenn ein bestimmtes audio-visuelles Medium einseitig präferiert wird, wenn der Staat einmal bei sich ein duales System eingeführt hat.

Das von dir genannte Zitat mit dem Übersetzer:
Zitat
134. Der Gerichtshof stellt fest, dass der Staat in einem sensiblen Sektor wie den audiovisuellen Medien zusätzlich zu seiner negativen Pflicht zur Nichteinmischung verpflichtet ist, einen geeigneten Rechts- und Verwaltungsrahmen zu schaffen, um einen wirksamen Pluralismus zu gewährleisten (siehe Randnr. 130) über).

Dies ist insbesondere dann wünschenswert, wenn das nationale audiovisuelle System wie im vorliegenden Fall von einem Duopol geprägt ist.

Zum einen ist von einer Nichteinmischung die Rede. Das dürfte generell so sein? Es geht nicht um die Deutsche Welle, die aus Steuermittel finanziert wird und als unmittelbarer Staatssender anzusehen ist. Der Steuerzahler muss also bereits dafür aufkommen, d.h., auch der Nichtnutzer.
(Wenn man es genau nimmt, dürfte der Nichtnutzer der öffentl.-rechtl. Sender zumindest die DW und die Privaten empfangen!)

Dann gibt es neben den öffentl.-rechtl. Sendern die Privaten.
Den öffentl.-rechtl. Sendern wird derzeit eine 'Wohnungssteuer' mittels staatlichem Zwang zugeführt. Das dürfte schon eine Einmischung in die Angelegenheiten der Nutzer und Nichtnutzer sein.

Haben wir es nicht doch mit einem trialen System zu tun? DW - öffentl.-rechtl. - Privat.


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Lev

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Ja...                   Jeden Tag ein neues Universum!   

..."In der Theorie können Physiker auch beweisen, dass ein Elefant mit seinem Schwanz an einem Gänseblümchen von einer Klippe herunterhängt."

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c
  • Beiträge: 873
Ganz genau.

Die "Gefährdung des Pluralismus" ist der einschlägige Verstoß gegen die EMRK.
Wenn man schon nach Straßburg geht, dann sollte man das in die Beschwerde einbauen.

Siehe schon Moldavien:
EGMR: Einschränkung Art. 10 EMRK gesetzlich notwendig, um legal zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29386.msg184545.html#msg184545


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 20:06 von Bürger«

  • Beiträge: 7.250
Haben wir es nicht doch mit einem trialen System zu tun? DW - öffentl.-rechtl. - Privat.
Nö, denn auch die DW ist "öffentlich-rechtlich".

Primär geht es zwar um Art. 10 EMRK, aber hier insbesondere um die Gleichbehandlung der Unternehmen innerhalb der audio-visuellen Branche, die aus öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Unternehmen besteht; der Staat darf keine Seite bevorzugen, also anders behandeln, als die andere.

Man sollte sich dann tatsächlich das ganze Dokument durchlesen; interessant darin ist nämlich auch die Verweisung auf weiterführende europäische Dokumente:

Zitat
1.  Recommendation No. R (99) 1 of the Committee of Ministers to member States on measures to promote media pluralism

Zitat
2.  Recommendation Rec(2003)9 of the Committee of Ministers to member States on measures to promote the democratic and social contribution of digital broadcasting

Zitat
3.  Recommendation CM/Rec(2007)2 of the Committee of Ministers to member States on media pluralism and diversity of media content

Zitat
6.  Issue Discussion Paper by the Commissioner for Human Rights on media pluralism and human rights

Der Gerichtshof führt aus:
Zitat
133. A situation whereby a powerful economic or political group in society is permitted to obtain a position of dominance over the audio-visual media and thereby exercise pressure on broadcasters and eventually curtail their editorial freedom undermines the fundamental role of freedom of expression in a democratic society as enshrined in Article 10 of the Convention, in particular where it serves to impart information and ideas of general interest, which the public is moreover entitled to receive (see VgT Verein gegen Tierfabriken v. Switzerland, no. }]24699/94, §§ 73 and 75, ECHR 2001-VI; see also De Geillustreerde Pers N.V. v. the Netherlands, no. [url=https://hudoc.echr.coe.int/eng#{"appno":["5178/71"]}]5178/71, Commission’s report of 6 July 1976, Decisions and Reports 8, p. 13, § 86). This is true also where the position of dominance is held by a State or public broadcaster. Thus, the Court has held that, because of its restrictive nature, a licensing regime which allows the public broadcaster a monopoly over the available frequencies cannot be justified unless it can be demonstrated that there is a pressing need for it (see Informationsverein Lentia and Others, cited above, § 39).
Zitat
141.  One of the requirements flowing from the expression “prescribed by law” is foreseeability. Thus, a norm cannot be regarded as a “law” unless it is formulated with sufficient precision to enable citizens to regulate their conduct; they must be able – if need be with appropriate advice – to foresee, to a degree that is reasonable in the circumstances, the consequences which a given action may entail. Such consequences need not be foreseeable with absolute certainty: experience shows this to be unattainable. Again, whilst certainty is highly desirable, it may bring in its train excessive rigidity, and the law must be able to keep pace with changing circumstances. Accordingly, many laws are inevitably couched in terms which, to a greater or lesser extent, are vague and whose interpretation and application are questions of practice (see The Sunday Times v. the United Kingdom (no. 1), 26 April 1979, § 49, Series A no. 30; Kokkinakis v. Greece, 25 May 1993, § 40, Series A no. 260-A; and Rekvényi v. Hungary [GC], no. }]25390/94, § 34, ECHR 1999-III).


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