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Autor Thema: Gesetz zum internat. Pakt vom 19.12.1966 über bürgerliche und pol. Rechte  (Gelesen 1355 mal)

  • Beiträge: 7.250
Läßt sich leider nicht herauskopieren, deswegen Abschrift:

Zitat
Artikel 19

(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.

(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind

a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer,
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Die Eingriffe in dieses Recht dürfen auch hier nur in den vorgebenen Bereichen staatfinden.

Gesetz zum internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl273s1533.pdf

Artikel 17 ist dann auch noch interessant, weil er bereits willkürliche und rechtswidrige Eingriffe in das Recht auf Privatleben untersagt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2018, 20:09 von seppl«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 710
Meinungsfreiheit und Äußerung sind Aktivitäten des Rechteinhaber/ Bürger.
Gilt das auch für Institutionen wie die LRA?

Recht auf Freiheit der Beschaffung von Informationen besagt auch, dass man den Rundfunk nicht sehen müsse, um ihn zahlen zu müssen.

Aber auch "bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind".
Wobei 3a) sehr interessant wäre, würde hier mein Ruf geschädigt z.B. durch die Beugehaft im ZV-Verfahren durch die LRA.
Oder sämtlichen Papierkram der durch mehrere Hände gehen würde.
Wobei die Rufschädigung auch durch die Art der Boykottierung geschieht, also quasi Selbstverschuldung.

- Ist die gesetzl. vorgesehene Einschränkung, die der Rundfunk darstellt, erforderlich zur Achtung der Rechte oder des Rufs anderer?
- Dient er, so wie er beschaffen ist, dem Schutz der nationalen sicherheit, der öff. Ordnung, der Volksgesundheit oder der öff. Sittlichkeit?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 17:11 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 577
Läßt sich leider nicht herauskopieren [...]

Dazu frisch von heute [1]. Könnte damit auch in Zukunft hilfreich sein [2].
Versuch' (am aktuellen Beispiel) 'mal:
https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1973/bgbl2_1973_60.pdf

Die OCR erscheint mir allerdings angesichts der teilweise recht blassen Vorlage in diesem Fall noch sehr verbesserungswürdig...

(Ein kleiner Weihnachtswunsch damit schon erfülllt...?) :-)

[1] heise.de, 10.12.2018, 13:59
Urheberrecht: Open Knowledge Foundation veröffentlicht alle Bundesgesetze
von dpa/axk
Zitat
Die Open Knowledge Foundation wird auf dem Portal OffeneGesetze.de künftig sämtliche Bundesgesetzblätter frei als offene Daten bereitstellen. Das teilte der Verein am Montag mit. Die Stiftung riskiert damit einen Rechtsstreit mit dem Kölner Bundesanzeiger Verlag. Das Unternehmen, das im Jahr 2006 privatisiert wurde, erhebt Urheberrecht auf die Datenbank der Gesetzblätter.
Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrecht-Open-Knowledge-Foundation-veroeffentlicht-alle-Bundesgesetze-4246696.html

[2] Portal Offene Gesetze der Open Knowledge Foundation (OKF)
https://offenegesetze.de/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 20:17 von drone«

 
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