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Autor Thema: AG-Dok-Gutachten: Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig  (Gelesen 5085 mal)

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Medienkorrepondenz, 28.11.2018

AG-Dok-Gutachten:
Vorgaben zum Informationsanteil bei ARD und ZDF zulässig


Zitat
Die Bundesländer als zuständige Gesetzgeber haben einen weiten Gestaltungsspielraum, um den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren. Sie seien auch dazu berechtigt, „den Angebotsauftrag der Sendeanstalten dahin zu konkretisieren, dass sie schwerpunktmäßig in den Bereichen Information, Bildung und Beratung senden“, heißt es in einem Rechtsgutachten des Leipziger Staats- und Medienrechtlers Hubertus Gersdorf. Die 22-seitige Expertise erstellte der Hochschulprofessor im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok), die das Gutachten am 22. Oktober veröffentlichte, Titel:
„Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungsrechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?“

Gersdorf konstatiert in seinen Gutachten, eine Schwerpunktsetzung beim öffentlich-rechtlichen Angebot in den Bereichen Information, Bildung und Beratung dürfe „der Gesetzgeber nicht nur für das System als Ganzes, sondern auch für einzelne Programme wie namentlich die Hauptprogramme von ARD und ZDF regeln“. […]

Gegengewicht zum privaten Rundfunk
[…]
Sendezeitvorgaben für Info-Formate
[…]
Produzenten: Unterhaltung wichtiges Genre
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ag-dok-gutachten-vorgaben-zum-informationsanteil-bei-ard-und-zdf-zulaessig.html


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Zur inhaltlichen Diskussion des Gutachtens siehe bitte ausgelagerten Thread unter

AG DOK/ Gersdorf: Gutachten z. gesetzl. Präzisierg. d. ö.r. Angebotsauftrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29700.0.html

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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