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Autor Thema: Indexierter Rundfunkbeitrag soll nach zweijähriger Übergangszeit 2023 starten  (Gelesen 1206 mal)

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Medienpolitik.net, 22.11.2018

„Fokussierung bedeutet Profilschärfung“
Indexierter Rundfunkbeitrag soll nach zweijähriger Übergangszeit 2023 starten

Oliver Schenk (CDU), Chef der Sächsischen Staatskanzlei, zeigt sich in einem medienpolitik.net-Gespräch zuversichtlich, dass sich Überlegungen und Reformansätze von acht Bundesländern in dem für Dezember geplanten Eckpunktepapier zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederfinden werden. Dieses Eckpunktepapier soll die Grundlage für einen Staatsvertragsentwurf bilden. Eine mögliche Fokussierung öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf seine Kernaufgaben bedeute vor allem eine Profilschärfung gegenüber den privaten Sendern, soll aber nicht durch Mindestquotierung für einzelne Bestandteile erreicht werden. Allerdings könne sich der CDU-Medienpolitiker eine Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Sender vorstellen: „Ich bin davon überzeugt, dass die Reform des Auftrages am besten gelingt, wenn die Länder und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sie gemeinsam im Sinne eines Zusammenwirkens tragen.“ Nach den Überlegungen der Reformgruppe soll nach einem Beitragszeitraum für die beiden Jahre 2021 und 2022 erstmals im Jahre 2023 ein indexierter Rundfunkbeitrag folgen.

Interview mit Oliver Schenk (CDU), Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Chef der Sächsischen Staatskanzlei

Zitat
medienpolitik.net: Herr Schenk, die Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat angekündigt, dass die Länder für die Finanzierung und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Dezember 2018 ein einheitliches Eckpunktepapier vorlegen werden. Werden sich dort Überlegungen aus Ihrem Reformvorschlag wiederfinden?

Schenk: Das Eckpunktepapier ist Gegenstand der Beratungen der Rundfunkkommission im November und Dezember. Ich bin zuversichtlich, dass die von uns mitentwickelten Überlegungen und Reformansätze eine zentrale Rolle spielen werden.
[…]

medienpolitik.net: Das BVerfG hat in seinem Urteil vom Sommer auf die zunehmende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts negativer gesellschaftlicher Entwicklungen durch das Internet hingewiesen. Welche Konsequenzen hat das für die Weiterentwicklung von ARD, ZDF und Deutschlandradio?

Schenk: Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die zentrale Prämisse unserer gemeinsamen Überlegungen bestätigt, die Unentbehrlichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unsere Demokratie und die Wichtigkeit seines Wirkens für eine freie und umfassende Meinungsbildung in der Gesellschaft zu betonen.
Dabei sind Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der dargebotenen Informationen gerade für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein besonders wichtiges Qualitätskriterium. Ich habe den Eindruck, dass dies bei den Anstalten genauso gesehen wird.
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/11/medienpolitikfokussierung-bedeutet-profilschaerfung/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2018, 13:16 von Bürger«
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