Hallo!
@MarkusKA
Das BVerfG hat sich vier "einfache" Punkte rausgegriffen, dazu ein politisches Urteil gefaßt (das BVerfG soll sich eigentlich nur um Einhaltung der Verfassung kümmern, nicht um politische Gestaltung durch Richterrecht), und gerade werden alle anderen Beschwerden -- vor allem die, wo es ihnen am meisten weh tut -- kommentarlos abgelehnt.
Damit kann man wohl sagen, die Zeit der Klagen gegen den Beitrag an deutschen Verwaltungsgerichten ist vorbei. Es bleiben Ungehorsam ggü dem Staat, Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide ua., Klagen gegen Vollstreckungen, und man kann gespannt bleiben, was EuGH und EGMR urteilen.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"