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Autor Thema: ZDF hält unabhängige Funktion der KEF auch bei Indexierung weiter für ...  (Gelesen 3210 mal)

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Medienpolitik, 29.11.2018

„Das bisherige Modell funktioniert“
ZDF hält unabhängige Funktion der KEF auch bei einer Indexierung weiter für erforderlich

Interview mit Dr. Thomas Bellut, Intendant des ZDF

Zitat
medienpolitik.net: Herr Bellut, es gab zwei wichtige juristische Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag: Das Urteil des BVerfG und die Vorentscheidung des EuGH. Wie wichtig sind diese Entscheidungen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland?

Bellut: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt höchstrichterlich, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Die frühere geräteabhängige Gebühr war nicht mehr zeitgemäß und der neue Beitrag erst einmal umstritten. Eine Entscheidung des EuGH steht noch aus. Die Anträge des Generalanwalts haben allerdings ebenfalls den Rundfunkbeitrag bestätigt. Die Zeit der Klagen vor Gericht ist jetzt vorbei. Wir haben jetzt Rechtssicherheit für die Sender, für die Beitragszahler und für die Medienpolitik.
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/11/medienpolitikdas-bisherige-modell-funktioniert/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2018, 13:18 von Bürger«
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Die Zeit der Klagen vor Gericht ist jetzt vorbei."
Es hat ihm wohl noch keiner gesagt, dass noch ca. 150 Verfassungsbeschwerden anhängig sind und das Bruder-Urteil mehr Fragen als Klarheit zum Zwangsbeitrag aufgeworfen hat.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@MarkusKA

Das BVerfG hat sich vier "einfache" Punkte rausgegriffen, dazu ein politisches Urteil gefaßt (das BVerfG soll sich eigentlich nur um Einhaltung der Verfassung kümmern, nicht um politische Gestaltung durch Richterrecht), und gerade werden alle anderen Beschwerden -- vor allem die, wo es ihnen am meisten weh tut -- kommentarlos abgelehnt.

Damit kann man wohl sagen, die Zeit der Klagen gegen den Beitrag an deutschen Verwaltungsgerichten ist vorbei. Es bleiben Ungehorsam ggü dem Staat, Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide ua., Klagen gegen Vollstreckungen, und man kann gespannt bleiben, was EuGH und EGMR urteilen.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
"Die Zeit der Klagen vor Gericht ist jetzt vorbei."

Danke für den Hinweis.
Die Verwaltungsgerichte haben ja wirklich keine Gerichtsgebühren verdient!

Anm.:

Selbst wenn dieses verrückte Bellutgebrubbel wirklich stimmen sollte ( ? ), dass der offizielle, (angeblich) einzige "gesetzeskonforme" Weg (-> Widerspruch, Klage, Verwaltung"richter"...usw. ) tatsächlich nun vorbei sein sollte, wäre das m. M. nach kein Problem.

Bspw. mit der konsequenten Retourentaktik und auch der Umzugsmeldetaktik haben ja relativ viele Mitstreiter gute Erfahrungen gemacht.
Und damit gibt es möglicherweise zwei andere Möglichkeiten, sich zu wehren (und zumindest Zeit gewinnen).

Bei den vielen fleißigen Mitstreitern hier würde es mich nicht wundern,
wenn auch noch andere Selbstverteidigungsstrategien dazukommen.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2018, 13:19 von Bürger«

 
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