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Autor Thema: "Schlechte Beitragsentwicklung" - SR erwartet planmäßigen Fehlbetrag  (Gelesen 3903 mal)

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DWDL, 04.12.2018

Wirtschaftsplan: SR erwartet planmäßigen Fehlbetrag

Der SR-Rundfunkrat hat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 verabschiedet. Demnach erwartet der SR einen planmäßigen Fehlbetrag von 1,7 Millionen Euro. Intendant Kleist sprach von "schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen".

von Alexander Krei 

Zitat
Der Saarländische Rundfunk rechnet für das kommende Jahr mit einem planmäßigen Fehlbetrag von 1,7 Millionen Euro. Aufwendungen von 128,2 Millionen Euro stehen erwarteten Erträgen von 126,5 Millionen Euro gegenüber. Für Neu- und Ersatzinvestitionen in die technische und bauliche Infrastruktur des SR sind Ausgaben von 4,9 Millionen Euro vorgesehen. Der Rundfunkrat hat den Wirtschaftsplan bereits genehmigt.

SR-Intendant Thomas Kleist sprach von "schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen“. […]

Weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/70013/wirtschaftsplan_sr_erwartet_planmaessigen_fehlbetrag_/


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
Der Saarländische Rundfunk rechnet für das kommende Jahr mit einem planmäßigen Fehlbetrag von 1,7 Millionen Euro. (...)
SR-Intendant Thomas Kleist sprach von "schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen“. […]
Hervorhebungen nicht im Original!

Zitat
(...) Der Verwaltungsratsvorsitzende Joachim Rippel sagte, der SR sei bei nahezu unveränderten Aufwendungen "nach wie vor mit einer schlechten Beitragsentwicklung im Saarland konfrontiert".
Dafür gebe es mehrere Gründe:
"Neben der demographischen Entwicklung kann dem SR die hohe Befreiungsquote bei den Rundfunkbeiträgen zu schaffen machen."
Hervorhebungen nicht im Original!

Zitat
So sei es, wenn Rentner und Rentnerinnen welche mit dem "Existenzminimum" zu kämpfen haben und müssen dann noch unter "ANDROHUNG VON GEFÄNGNIS", den "Zwangsrundfunkbeitrag" von 210,00 Teuros pro Jahr bezahlen, bis sie sterben, dann ist etwas völlig aus dem Rahmen in dieser "Republik".
  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2018, 16:54 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Zitat
planmäßigen Fehlbetrag von 1,7 Millionen Euro

Bei dieser Summe dürfte es doch leicht sein, wenn die Intendanten und Großverdiener beim örR auf einen Teil Ihrer Einkommen verzichten und so diesen Fehlbetrag selber aufbringen. Die Einkommen sind dann immer noch üppig und dem "unterfinanzierten" SR wäre geholfen.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
planmäßigen Fehlbetrag von 1,7 Millionen Euro

Bei dieser Summe dürfte es doch leicht sein, (...)
Hervorhebung nicht im Original!

Werter user @observer,

guggst Du bitte hier:

Zitat
§ 22 Bestands- und Entwicklungsgarantie, Saarländisches Mediengesetz, Rechtsform, Sitz, Selbstverwaltung

(1) Der „Saarländische Rundfunk“ (SR) ist eine rechtsfähige gemeinnützige Anstalt des öffentlichen  Rechts  mit  dem  Sitz  in  Saarbrücken. Er  hat  im  Rahmen  dieses  Gesetzes  das  Recht  der  Selbstverwaltung.

(2) Bestand  und  Entwicklung  des  Saarländischen  Rundfunks  werden  gewährleistet.

Ein  Insolvenzverfahren über das Vermögen des SR ist unzulässig.  (...) >:(
Hervorhebung nicht im Original!

Quelle: Saarländisches Mediengesetz
https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdf

Gemäß dem Saarländischen Mediengesetz, kann der Indendant "schalten und verwalten" wie er es für Rechtens hält, denn eine INSOLVENZ ist ausgeschlossen (siehe § 22 LMG).  >:(
Letztendlich muss der "Steuerzahler" herhalten für Verluste, oder doch vielmehr der "ZWANGSRUNDFUNKBEITRAGSSCHULDNER"?  >:D

PS.
Weiterlesen auch hier:
Ist Gläubigerin des Rundfunkbeitrags in Wirklichkeit das Bundesland?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21942.msg140091.html#msg140091
und hier:
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg132146.html#msg132146
und hier:
Gemeinnützigkeit des Rundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22002.msg140499.html#msg140499


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2018, 16:48 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Noch etwas zur GEMEINNÜTZIGKEIT des Saarländischen RUNDFUNKS.

Zitat
§ 22 Rechtsform, Sitz, Selbstverwaltung, Bestands- und Entwicklungsgarantie

(1) Der „Saarländische Rundfunk“ (SR) ist eine rechtsfähige gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Saarbrücken.   (...)
Quelle: LMG Saarland https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdf

Die Entlohnung des angestellten Intendanten des Saarländischen Rundfunks SR beträgt 237.000 Euro Jahresvergütung für das Jahr 2017.

Der Saarländische Rundfunk ist als "gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts deklariert (siehe LMG § 22 Abs. (1)).

Wie kann ein Unternehmen deklariert als "gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts", 1.700.000 TEUROS Millionen Verlust erwirtschaften, ohne dass die zuständige Rechtsaufsicht des Landes (Staatskanzlei) eingreift?
(...) Dazu zählen auch Gehälter, welche das Durchschnittseinkommen der Gemeinschaft deutlich übersteigen.
Denn Gemeinnützig ist sicherlich nicht, wenn einzelne Personen ein x-faches an Gehalt bekommen und dafür die Gemeinschaft aufkommen muss, dabei aber einzelne oder viele selbst nicht über ausreichend Mittel verfügen. Bedeutet, wenn das Einkommen z.B. bereits doppelt so groß ist, wie das Durchschnittseinkommen der Gemeinschaft, dann würde PersonX nicht mehr von Gemeinnützig ausgehen, sondern von Bevorzugung einzelner unabhängig davon, welchen Wert die Arbeit diesesr Personen für die Gemeinschaft hat.
Hervorhebungen nicht im Original! :o >:(
Quelle: Gemeinnützigkeit des Rundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22002.msg140602.html#msg140602

PS. Link zu bild.de / Hammergehalt der ARD Bosse.
https://www.bild.de/geld/mein-geld/intendant/so-viel-verdient-man-als-ard-boss-53202150.bild.html


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

P
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-OFT-
Es müssen Gehälter von Politikern jedoch ebenfalls deutlich angepasst werden, denn diese Gehälter sind ebenfalls nicht vermittelbar, wenn der Maßstab "Bedeutet, wenn das Einkommen z.B. bereits doppelt so groß ist, wie das Durchschnittseinkommen der Gemeinschaft ..." angelegt wird. Die Bürger haben es in der Hand und können solche Missstände beheben, die Kosten entsprechend kürzen. Das geht wahrscheinlich noch viel leichter als beim Rundfunk selbst. Diese Selbstbedienungsmentalität muss ein Ende finden.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Saarländische Rundfunk profitiert bekanntlich vom Länderfinanzausgleich innerhalb der ARD-Anstalten. Allein ist er nicht lebensfähig. Im Grunde muss dieser Zwergsender, wie auch Radio Bremen, abgewickelt werden.

Was die Entwicklung der Einnahmen angeht, so ist problemlos, und damit auch für den Intendanten des SR erkennbar, dass die Einnahmen der Sender seit der Umstellung auf "Beiträge" rasant gestiegen sind. Die Ursachen dafür sind bekannt. Einmal der Einschluss aller Bürger, auch die ohne Empfangsgerät, in die Finanzierung, die Beteiligung von Seh-/Hörbehinderten mit einem Drittel des sogn. Beitrags, die Verdreifachung der Zahlungen für reine Hörfunknutzer, sowie die vollständige Beteiligung von Unternehmen an der Finanzierung des ÖR-Rundfunks, obwohl die angeblichen Vorteile für Unternehmen aus dem Rundfunkangebot weder belegt sind noch mit der Zahl der Mitarbeiter, Betriebsgebäude oder Fahrzeuge korrelieren. Es wäre zu wünschen, dass der Intendant eines der unbedeutendsten Sendeanstalten der Republik den Mund nicht allzu voll nimmt, wenn er sich zur Entwicklung der Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen äußert. Und wenn ihm wirklich nicht klar ist, dass man sich nur an einem Ort Zeit aufhalten kann, mithin für Zweitwohnung niemals eine Zahlung hätte erfolgen dürfen, dann ist mir schleierhaft, wie ein derart minderbegabter Mensch eine solche Position erlangen konnte. Um ihm bei der Entwicklung normaler etwas zu unterstützen, dient die nachfolgende Sammlung an Fakten zu den Einnahmen und Ausgaben.

Aus dem 21. Bericht der KEF

Zitat
Der Budgetabgleich für 2013 bis 2016 zeigt Einsparungen von allen Anstalten bei den Investitionen. Demgegenüber überschreiten ARD und ZDF den geplanten Aufwand für die betriebliche Altersversorgung zum Teil erheblich. Insgesamt sind die Abweichungen weitgehend plausibel und erklären sich durch veränderte Rahmenbedingungen in den langen Planungszeiträumen. Kritisch beurteilt die Kommission die Entwicklung der Investitionen.

Auf der Ertragsseite weisen die Rundfunkanstalten überwiegend Mehrerträge aus, vor allem bei den Beitragserträgen. Diese sind im Wesentlichen auf die von der Beitragsempfehlung der Kommission im 19. Bericht abweichende Entscheidung der Länder und den Anstieg der Zahl der angemeldeten Wohnungen seit 2014 zurückzuführen. Minderungen lassen sich dagegen für die Finanzerträge feststellen.
Quelle: 21. Bericht der KEF S. 40


Verlauf der "Beitragseinnahmen" bis 2016



Ohne die Reduzierung der monatlich zu zahlenden Beträge lägen die Einnahmen bis heute sicher auf dem Niveau von 2014.
Und trotz der leichten Reduktion konnte man 2013 bis 2016 fast 2 Milliarden Euro auf die hohe Kante legen. Armut sieht eindeutig anders aus.

GESAMTERTRÄGE AUS DEN RUNDFUNKBEITRÄGEN 2017: 7.974.345.013,60 €
Quelle: Jahresbericht des sogn. Beitragsservice 2017 S. 9

NB: aus der "Wunderbaren Welt deutscher Rundfunkanstalten": in Deutschland kostet die Digitalisierung massiv Geld, in anderen Ländern spart sie welches, so dass man die Zahlungen an die Sender sogar kürzen kann - siehe u.a. unter
Gebühren gesenkt : Öffentlich-rechtliches Fernsehen wird billiger – in Japan
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29405.msg184677.html#msg184677

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2018, 01:28 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) Allein ist er nicht lebensfähig. Im Grunde muss dieser Zwergsender, wie auch Radio Bremen, abgewickelt werden. (...)

Was versteht werter user @drboe unter "abgewickelt werden", wenn er § 22 Abs. (2) Satz 2 LMG Saarland liest?  ::)

Zitat
§ 22
Rechtsform, Sitz, Selbstverwaltung,  Bestands- und Entwicklungsgarantie

...
(2)  ...  Ein  Insolvenzverfahren über das Vermögen des SR ist unzulässig.

Quelle: LMG Saarland. https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdf




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2018, 14:15 von seppl«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Dieser Paragraph 22 interessiert doch herzlich wenig, solange sich die Gegenseite nicht an Paragraphen gebunden fühlt und nach Gutdünken zelebriert. "Bestand und Entwicklung des Saarländischen Rundfunks werden gewährleistet." Welch eine Feststellung übelster Frechheit und jeglicher Hintermauerung fester solider Werte. Diese Floskel "Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SR ist unzulässig" schon für sich allein ist die pure Arroganz und rotzfreche Dreistigkeit. Allein das "unzulässig" ist ein einziger Lacher und somit die pure Provokation, sie delegiert diesen Nonsensparagraphen in die ewigen Jagdgründe der Verdammnis. Ich frage mich, wieso man solchen Tinnef noch für bare Münze nimmt, da gehört ganz anders gewaschen und platt gebügelt.

Aber: Wie auch im realen Leben haben hier die kleinsten Mäuler (SR) wieder mal die größte Fresse.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2018, 01:29 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@marga: es geht nicht um Insolvenz. Wenn ein Land eine Rundfunkanstalt gründen kann, dann kann es diese sicher auch einstampfen. Immerhin gibt es bereits Fälle, in denen Anstalten zusammen gelegt wurden - bzw. siehe auch unter
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25126.0.html

SR und RB sind so winzig, dass sie den Betrieb nur aufrecht halten können, weil sie von den übrigen ARD-Anstalten bezuschusst werden. Mithin zahlen Bürger der übrigen Bundesländer auch für den Luxus des Saarlandes und der Stadt Bremen, jeweils einen Sender zu unterhalten, den sich die Bürger dieser Bundesländer gar nicht leisten können. Wenn es diese Sender nicht gäbe, würde man es gar nicht bemerken.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2018, 01:31 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 1.564
Sind jetzt 1,7 Millionen  denn wirklich ein ernstzunehmender Fehlbetrag? Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk presst den Bürgern diesen Betrag  in weniger als zwei Stunden ab. Aus einem Landeshaushalt sollte dieser Betrag doch bequem wenigstens als Bürgschaft finanzierbar sein. Bei Katastrophen und ähnlichem ist auch immer eine "Soforthilfe" in Millionenhöhe verfügbar.

Ich verstehe echt nicht, wieso da von schwierigsten finanziellen Rahmenbedingungen gefaselt wird. Sind etwa auch im örR Nieten in Nadelstreifen unterwegs, die selbst Großtanker wie Quelle und Nokia innerhalb weniger Monate versenken können?

Eher ist da irgendwas faul und soll irgendwas "erreicht" werden.


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