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Was sind "individuelle Vereinbarungen" bei geschuldeten Beiträgen?

Begonnen von marga, 30. November 2018, 16:13

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marga

Im Gesetzentwurf welchem am 30. November/01. Dezember 2011, 09:00 Uhr vom Landtag ,,einstimmig" zugestimmt wurde, ist im Gesetzentwurf folgendes zu lesen auf Seite 54.

Zitat
LANDTAG DES SAARLANDES
14. Wahlperiode
Drucksache 14/508 08.06.2011
GESETZENTWURF
der Regierung des Saarlandes
betr.: Gesetz zum 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
(...)
Das zwischen den jeweiligen Gebührenzahlern und den Landesrundfunkanstalten vereinbarte Verfahren, in dem geschuldete Beträge beglichen werden, bleibt auch künftig der individuellen Vereinbarung vorbehalten und ist daher von dem Modellwechsel unabhängig.
(...)

Wie ist diese Aussage, welche auf Seite 54 nachlesbar ist, zu interpretieren?  ::)

Quelle: Landtag des Saarlandes
https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs14_0508.pdf
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

maikl_nait

Hallo!

@marga

Das sieht zwar "nett" aus, Gebührenzahler (gibt es ja nicht mehr, zudem betrifft einen das als "Nichtzahler" nicht...), individuelle Vereinbarung -- aber ich fürchte, das Schlagwort ist geschuldete Beträge, die "man" sich mit Ausdehnung des Zwangs "einfach" auf alle nun mit roher Staatsgewalt zu beschaffen sucht.

MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

Kurt

Hallo,

kann es sein dass damit "vereinbarte" Ratenzahlungen gemeint waren? Diese waren und sind nämlich "individuell".

Gruß
Kurt

"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Nichtgucker

Mit "individuelle Vereinbarungen" ist die Form der Gebühren- bzw. Beitragszahlung gemeint. D.h. Einzugsermächtigungen bleiben bestehen und wer bisher seine Gebühren per Überweisung beglichen hat, zahlt künftig seine Beiträge auch so. Verhindern soll die Formulierung aus 2011, dass die vielen Einzugsermächtigungen durch den Systemwechsel zum 01.01.13 ihre Gültigkeit verlieren.