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Autor Thema: Sind dies Mängel im Urteil des BVerfG vom 18.07.2018?  (Gelesen 1037 mal)

g
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Im Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 ist unter Rn31 zu lesen:
Zitat
Zu den Verfahren haben Stellung genommen der Südwestrundfunk (zugleich stellvertretend für alle anderen Rundfunkanstalten, die ARD und den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice),

das ZDF, das Deutschlandradio, die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, die Landesregierungen, der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, der Landtag von Rheinland-Pfalz, der Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten sowie der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

Wir haben 16 Länder. Damit 16 Mal eigenes Landesrecht.

Mir ist absolut unklar, wie der SWR alle anderen Anstalten vertreten will?
Der SWR will über alle anderen Länder mitverfügen. (Sollte mit Südwestrundfunk der Justitiar gemeint sein?)

Wir haben in den anderen Ländern eigene Parlamente, die im Land das Sagen haben. Die nennen sich nämlich: Gesetzgeber.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2018, 21:20 von DumbTV«

g
  • Beiträge: 368
Im Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 ist unter Rn32 zu lesen:
Zitat
1. Der Südwestrundfunk hält den Rundfunkbeitrag für formell und materiell verfassungsmäßig.
[...]
Die Qualifizierung einer Abgabe als Entgelt scheitere zudem nicht an der Größe des Adressatenkreises des staatlichen Leistungsangebots. Entscheidend sei allein, dass die Abgabe als Gegenleistung für eine staatliche Leistung und nicht voraussetzungslos erhoben werde.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html;jsessionid=F18E501B05CB97058C69B0314F0F975F.2_cid394

Mit Südwestrundfunk dürfte wohl der Justitiar gemeint sein?
AHA, der Justitiar ist gleichzusetzen mit Südwestrundfunk? Der SWR hat meines Wissens einen Intendanten als rechtlichen Vertreter.

Ein staatliches Leistungsangebot darf man aber gerne über Steuern finanzieren.
Wahrscheinlich hat sich hierbei der Justitiar ein wenig vertan?

Der Südwestrundfunk hat lediglich ...
Ja, worüber darf der SWR entscheiden?
Am SWR sind 2 Länder beteiligt. Die beiden Länder haben zu entscheiden - oder nicht?


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