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Autor Thema: Minimierung des Rundfunkbeitrags-Anteils durch mehrere "Zweitwohnungen"?  (Gelesen 3232 mal)

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  • Beiträge: 3
Hey Bruno hier.

Als ich mal wieder über den Beitragsservice nachgedacht habe, ist mir etwas eingefallen. Dazu muss man wissen:

- Zweitwohnungen sind nicht mehr zahlungspflichtig***
- In WG's zahlt nur eine Person

Da dachte ich mir, hmmm..., vlt ist eine WG die wie eine Briefkastenfirma aufgebaut ist die Lösung, da bei sehr vielen Bewohnern der Beitrag immer weiter sinkt. Das selbe passiert natürlich in der selben Stadt, so dass man nicht mehr Steuern zahlen muss, damit muss ich mich noch etwas genauer beschäftigen.

Nun kann einem ja Niemand vorschreiben an welchem Wohnsitz man leben muss, und da kann eine WG für diesen Zweck doch sehr hilfreich sein.

Ich würde also so vorgehen, dass man eine WG sucht und sich dort an der Zwangsgebühr beteiligt. Je mehr Leute dort "einziehen" desto weniger wird es:

17,50 : 5 (Mitglieder) = 3,50

Das kann man sicherlich noch ausreizen, da ja die neuen "Mitbewohner" sehr pflegeleicht sind und "immer auf Reisen"  ;D

Was haltet ihr von der Idee?  :angel:


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger/ irreführender Betreff "Mögliches Schlupfloch für GEZ" musste angepasst werden.
***Hinweis: Dass Zweitwohnungen generell nicht mehr zahlungs-/beitragspflichtig seien, kann dem BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 so nicht entnommen werden. Es wurde stattdessen die Festlegung getroffen, dass für Erst- und Zweitwohnung "nicht mehr als ein voller Rundfunkbeitrag" fällig werden dürfe. Siehe hierzu Forum-Suche zu bereits bestehende Diskussionen im Forum.
Dies dürfte den eingangs formulierten Ansatz auch in weiten Teilen relativieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2018, 16:56 von Bürger«

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  • Beiträge: 3.997
Im Prinzip, ja, aber in der Praxis muss wohl geschaut werden, denn es gilt zwei Kriterien zu erfüllen:

Erstens mehr als eine Wohnung und
zweitens nicht mehr als einen Beitrag pro Person.

Daraus folgt jedoch nicht, dass eine Person für eine weitere Wohnung befreit wird, wenn Sie noch nicht irgendwo einen vollen Beitrag gezahlt hat. Hier wird die Abgabe dann so gesehen
zur Kopfabgabe.

Eine Person müsste also über alle Wohnungen zusammen in Summe auf einen vollen Beitrag kommen. Wie das verteilt würde, darauf kommt es an:
z.B. Wohnen in 4 Wohnungen, wobei in 3/4 der Wohnungen drei Personen, jeweils ein Drittel zahlen. Die 4. Wohnung würde nun beitragsfrei sein. Dazu jeweils die Gesamtschuldner-Regeln beachten.

Es gilt deshalb, diesen Murks weiter zu zerlegen durch maximalen Verwaltungsaufwand.

Es ist für eine Person A nicht wichtig, ob sie beim EMA gemeldet ist, denn nach Bundesmeldegesetz können - wenn bereits eine Anmeldung vorhanden ist - knapp 6 Monate irgendwo gewohnt werden.
Zudem ist eine Anmeldung beim EMA nicht gleichzusetzen mit einer Anmeldung bei einer Rundfunkanstalt.

Die EMA Anmeldung gilt nur als erste Vermutung für die Rundfunkbeitragspflicht.
Darüherhinaus kann es unter oben beschriebenen Umständen zusätzliche Wohnungen nach RBStV geben, welche nur gegenüber einer Rundfunkanstalt anzuzeigen wären.

Der Aufwand würde dann entstehen, wenn für die Vielzahl der Wohnungen jeweils die Bescheide alle Personen umfassen und diese sich ständig ändern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2018, 16:19 von Bürger«

  • Beiträge: 56
Das Problem ist ja, dass der Zweitwohnsitz an sich erst einmal noch nicht zur Befreiung führt. Laut Rundfunkanstalten erstreckt sich die Befreiung auf Zweitwohnsitze nur, wenn der Inhaber der Wohnung am Hauptwohnsitz bereits als Beitragszahler herangezogen wird.

Sieher hierzu das Schreiben des Norddeutschen Rundfunks:

Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.msg184363.html#msg184363


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2018, 16:12 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.452
Also muss man einen guten Freund finden (der den Beitrag schon bezahlt) und der noch die eigene Wohnung "mit bewohnt".
Aber warum nicht, was für eine Wohngemeinschaft recht ist, sollte für den Hausbesitzer billig sein:

Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg153996.html#msg153996

und
Die größte WG der Hansestadt
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article13505228/Die-groesste-WG-der-Hansestadt.html
Zitat
"Der 26-Jährige lebt in der größten Wohngemeinschaft Hamburgs – zusammen mit 55 Mitbewohnern auf 1300 Quadratmetern...Der Wohnungsmarkt reagiert auf diese Entwicklung mit XXL-Wohngemeinschaften."
Wohngemeinschaften gibt es nicht nur unter Studierenden, auch mit Zunahme des Pflegenotstandes bilden sich mehr und mehr Senioren-Wohngemeinschaften.


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Die EMA Anmeldung gilt nur als erste Vermutung für die Rundfunkbeitragspflicht.
Darüherhinaus kann es unter oben beschriebenen Umständen zusätzliche Wohnungen nach RBStV geben, welche nur gegenüber einer Rundfunkanstalt anzuzeigen wären.
Besonders "lustig" wird es dann, wenn eine Person A insgesamt neun Wohnungen im jeweiligen "Zuständigkeitsbereich" aller neun "Landesrundfunkanstalten" angibt... ::)

9x anteilige Beitragspflicht bei 9 "Rundfunkanstalten"  :o ::) ;D
siehe auch Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesrundfunkanstalt
und suche schon mal "Freundes-Wohnungen" in den "Sendebereichen" ;)

Bild-Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/98/ARD_Karte.svg

Spätestens da werden selbst Mr. Eicher und das BVerfG zugeben müssen, dass die Anknüpfung an die Wohnung bei gleichzeitiger Ausnahme der Zweitwohnungen bzw. Begrenzung der Belastung auf "insgesamt nicht mehr als einen Rundfunkbeitrag" keine "Verwaltungsvereinfachung", sondern eine "Verwaltungsvervielfachung" ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2018, 16:30 von Bürger«
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l
  • Beiträge: 3
Danke für die Antworten.
Genauer gesagt verhält es sich ja so, dass ein neuer "Hauptwohnsitz" in einer WG angemeldet wird.
Der Beitrag ist ja pro Haushalt zu zahlen und somit zahlt eine Person aus diesem Haushalt den Beitrag, die Mitglieder machen unter sich aus wie sie das aufteilen.

Das was @Tourniquet sagt ist richtig, aber hier irrelevant.

@PersonX - Ich verstehe deine Aussage zum Einwohnermeldeamt noch nicht ganz. Meinst du das so, dass man alle 6 Monate "wandert" und laut EWA-Gesetzt nichts umleden muss aber bei der "GEZ" laufend die Anschrift ändert?

Ziel ist ja eine Art Hauptwohnsitz in einer großen WG zu haben, in welcher man den Beitrag durch alle Mitglieder teilt, oder jemand den Beitrag freiwillig für den Haushalt zahlt.

@noGez99 Genau das war meine Idee, man könnte es Schein-WG nennen, aber nennen wir es Co-Living-Space.


Edit "Bürger":
Thread muss geprüft/ moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Es scheint, dass hier ein Missverständnis bzgl. des Ansatzes bzw. mehrere Ansätze verfolgt/ verstanden werden:
a) Aufteilung innerhalb einer WG ("olle Kamelle" - wird schon seit Jahren praktiziert, ohne dass das jemand nachvollziehen kann und dürfte auch im Forum schon hinreichend behandelt sein)
b) Ausnutzung der "Zweitwohnungsbefreiung" durch mehrere "Zweitwohnungen" gem. BVerfG-Urteil 18.07.2018
Das Aufdrieseln wird etwas Zeit benötigen. Heute wird damit nicht mehr zu rechnen sein.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2018, 16:47 von Bürger«

 
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