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Autor Thema: Irreführende Briefe an Zweitwohnsitz-Nutzer  (Gelesen 4132 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Irreführende Briefe an Zweitwohnsitz-Nutzer
Autor: 15. November 2018, 20:26
frankfurter Rundschau, 15.11.2018
Irreführende Briefe an Zweitwohnsitz-Nutzer
Die GEZ-Nachfolgeorganisation verschickt hunderttausende Schreiben zum Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen, die einen irreführenden Hinweis enthält.
Von Joachim F. Tornau

Zitat
[...] Es geht um den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen. Fast genau vier Monate ist es her, da entschied das Bundesverfassungsgericht: Wer schon am Erstwohnsitz für ARD, ZDF und Deutschlandradio bezahlt, darf am Zweitwohnsitz nicht auch noch zur Kasse gebeten werden. Dennoch verschickt die Nachfolgeeinrichtung der GEZ bis heute Briefe an potenzielle neue Beitragszahler, in denen es heißt: „Auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen sind anmelde- und beitragspflichtig.“ Zum Verfassungsgerichtsurteil und zur Möglichkeit der Beitragsbefreiung, für die der Beitragsservice immerhin schon einen Monat nach dem Karlsruher Richterspruch ein Antragsformular auf seiner Website veröffentlicht hat, kein Wort.

Der Satz sei „etwas missverständlich“, räumt Pressesprecher Greuel auf Anfrage der Frankfurter Rundschau ein und verspricht, dass noch in diesen Tagen die ersten Schreiben mit einer geänderten Fassung in die Post gehen werden. Die irreführenden Informationen aber wurden bereits hunderttausendfach verschickt: Sie stehen in dem Brief an all jene Noch-nicht-Zahler, die der in Köln residierenden Gemeinschaftseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim jüngsten Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter vor einem halben Jahr aufgefallen sind.[...]


Weiterlesen unter
http://www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/medien/rundfunkbeitrag-irrefuehrende-briefe-an-zweitwohnsitz-nutzer-a-1621183


Siehe auch Hinweise unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
zu 38) Fallstrick im Formular "Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg180885.html#msg180885


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 23:47 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Seltsam, wie sich diese Fehler immer wieder einschleichen.

Bisher hat sich immer der Fehler eingeschlichen, daß bei den Befreiungsmöglichkeiten nicht auf die Beschlüsse des BVerfG aus dem 2011* hingewiesen wurde, nach denen auch Personen, die nicht im Befreiungskatalog genannt sind, zu befreien seien, wenn sie die (damals noch) Rundfunkgebühr aus ihrem Existenzminimum zahlen müssen. Daran dürfte sich nach Einführung der nutzungsunabhängigen Zwangsabgabe im Kern dennoch nichts geändert haben. Dennoch fehlt der Hinweis.

Wie viel Vertrauen soll man denn in einen Rundfunk haben, der einen derartig falsch informiert?


*


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  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Für Cegielka ist die "mehr als unglückliche Formulierung", wie er es nennt, aber auch Ausdruck einer generellen Unsicherheit bei der Kölner Anstalt. Bislang würden die Beiträge für den Zweitwohnsitz meist nur dann erlassen, wenn die Anmeldung am Erstwohnsitz auf denselben Namen laute – und nicht zum Beispiel auf den des Partners. "Das ist die aktuelle Verwaltungspraxis", sagt Cegielka. "Aber ob das Bundesverfassungsgericht das wirklich so gemeint hat, erscheint mir fraglich."
Quelle: oben erwähnter Bericht: http://www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/medien/rundfunkbeitrag-irrefuehrende-briefe-an-zweitwohnsitz-nutzer-a-1621183

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

o
  • Beiträge: 1.564
Zitat
aber auch Ausdruck einer generellen Unsicherheit bei der Kölner Anstalt.
Soso, es gibt mal eine "generelle Unsicherheit" bei den Schergen. Bei Kuhställen und Ruinen sind sie sich aber immer ganz sicher, und bei den Vollstreckungsersuchen wünschen sie sich ab und an mal nen kleinen Haftbefehl. Noch nicht davon gesprochen, wie sie gezielt Verwaltungsgerichte und Vollstreckungsbehörden desinformieren.

Die Festung in der Freimersdorfer Straße ist aber auch ganz sicher eine Echokammer und Filterblase.


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P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Sie sind sich nicht nur bei Kuhställen und Ruinen sicher, sondern auch bei Friedhöfen:
Hamburger Abendblatt: Kitas müssen 500 Prozent mehr Rundfunkgebühren zahlen (24.06.15)
https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article205413717/Kitas-muessen-500-Prozent-mehr-Rundfunkgebuehren-zahlen.html


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