An sich geht es nicht um die Zuschauer, denn eine sinkende Einschaltquote sollte im öffentlich rechtlichen überhaupt kein Problem sein, denn es ist ja gerade nicht der Auftrag, ein Programm zu machen, welches die Unterhaltungsindustrie ebenfalls zu gleichen Kosten oder preiswerter anbieten kann. Das ist nicht der Auftrag. Wenn der Herr von "hochwertig" schreibt, dann könnten damit zwei Sachen gemeint sein: Die Kosten der Herstellung sind sehr hoch oder aber die Qualität der Sendung ist besser, als der Durchschnitt aller vergleichbaren Sendungen. Die Beurteilung des Werts der Sendung durch gewöhnliche Zuschauer spielt dabei jedoch keine Rolle, weil es darauf genau nicht ankommt. Bemängelt werden könnte, dass die Kosten im Vergleich zum Nutzen der Sendung zu hoch sind, also das Verhältnis ungünstig ist. Bleibt die Frage, ob diese Sendung einen Mehrwert gegenüber vergleichbaren Sendungen hat, welcher einen Weiterbetrieb rechtfertigen kann. Gibt es einen solchen nicht, dann folgt die Einstellung. Die Einstellung kann und darf jedoch nach dem öffentlichen Auftrag nicht allein nur damit begründet werden, dass die Zuschauerzahlen sinken werden.
Begründet werden könnte eine Einstellung zum Beispiel damit, dass die Sendung nicht mehr zeitgemäß ist. Dass mit dieser Sendung nicht mehr die Erfüllung des Auftrags erreicht werden kann. Dass diese Sendung für die Erfüllung des Auftrags zu "teuer"/"hochwertig" ist, weil eine vergleichbare Sendung, welche "preiswerter" / "nicht hochwertig" ist, das Ziel, den Auftrag zu erfüllen, besser erfüllt. Es müsste also eine Abwägung geben. Diese Abwägung sollte der Öffentlich-Rechtliche entsprechend darstellen. Es reicht nicht, das Programm nur zu streichen, ohne zu erklären, welches andere Programm diesen Teil ersetzt. Es kann also auch nicht sein, dass nur gestrichen wird mit Verweis auf die Quote oder die hohen Kosten, ohne eine Alternative zu bezeichnen.
Sie hoffe, so die Schauspielerin, dass die Zuschauer ihre Stimme gegen die Entscheidung der ARD erheben werden. "Jetzt werden wir ihnen zeigen, dass wir unentbehrlich sind."
Es ist nicht allein die Aufgabe der Zuschauer, denn von diesen ist das Angebot so gesehen überhaupt nicht abhängig. Der Rundfunk ist bei der Wahl seiner Angebote zur Erfüllung seines Auftrags nach Art. 5 GG grundsätzlich frei. Die Zuschauer sind frei nach Art. 5 GG die Inhalte zu entlohnen oder es zu lassen. Zu lassen, indem Sie Ihren Teilnehmerstatus aufgeben.
Würde der Auftrag des öffentlichen Rundfunks ernst genommen, dann wäre eine Entscheidung nach Quoten allein nicht möglich, aber dann gäbe es grundsätzlich die Verpflichtung für alle Bürger, diesen Rundfunk zu finanzieren, denn dann gäbe es überhaupt kein Teilnehmermodell. Das aktuelle Teilnehmermodel vermutet den Status "Rundfunkteilnehmer" bei Personen, welche wohnen, weil bei diesen Personen die Möglichkeit vermutet wird, dass diese sich Geräte zur Nutzung in der Wohnung beschaffen können. Nichtteilnehmer -Dritte- können nicht bebeitragt werden, denn es gab keine Änderung im Kern, welche eine EU Vorlage aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts notwendig gemacht hätte. Siehe Feststellung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018. Die Änderung von "Rundfunkgebühr" nach "Rundfunkbeitrag" sollte nur das Mittel der Prüfung, ob der Rundfunkteilnehmer ein Gerät hat oder nicht, entfallen lassen, indem dafür die doppelte Vermutung über das Wohnen in einer Wohnung eingeführt wurde. Klingt kompliziert, aber nun ja, an sich ist es das nicht. Eine Änderung der Finanzierungspflicht auf Dritte wurde durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag genau nicht dargestellt und auch soweit bekannt nicht als Erwiderung der Klagen aufgeführt. Die Erklärungen lesen sich im Wesentlichen so, dass eine Vereinfachung des Einzugs der Gelder -"die Abschöpfung"- der Teilnehmer und damit einhergehende Senkung der Kosten bei der Kontrolle durch die bisherige verwaltungspraktische Art durch Einsparung des Außendiensts erreicht werden sollte. Die Schauspielerin hat also Recht, wenn sie von "Zuschauern" spricht und damit einen Teil der "Teilnehmer" meint, anderenfalls hätte sie von Bürgern sprechen können.