Aktuelles > Pressemeldungen Entscheidung EuGH C-492/17
EuGH Luxembourg, Urteil C-492/17, 13.12.2018
St. Paulus:
Im Mainstream wird derzeit auf allen Kanälen die EUGH-Entscheidung, dass der Rundfunkbeitrag "verfassungsgemäß" ist, verkündet.
Gab es diese Form der Berichterstattung eigentlich auch schon in der umgekehrten Variante, also dass berichtet und begründet wurde, warum sich ein immer größerer Teil der Bevölkerung weigert, diesen Beitrag zu entrichten? 8)
Jarumasta:
Hab nichts anderes erwartet. Der deutsche zahlt gerne und Aufstände mag er nicht, denn er glaubt den hohen Herrschaften mehr als den eigenen Eltern. Deswegen war es für so einen gewissen Österreicher ein leichtes Spiel, er sagte sogar selbst, dass die Deutschen nur in Betracht kämmen, da nur sie blind hinter ihrem Führer laufen. Diese Mentalität gilt bis heute.
Wünsche euch noch ein zahlungsfreudiges Leben, und seid gewiss, jetzt wird die GEZ die Sau rauslassen - hat ja einen Freischein bekommen und Narrenfreiheit.
Die müssen doch die gekauften Urteile wieder reinbekommen.
sonne2016:
--- Zitat von: pinguin am 13. Dezember 2018, 16:06 ---Es ist weiterhin ungeklärt, ob Rundfunknichtnutzer zwangsabgezockt werden dürfen.
--- Ende Zitat ---
Mit Verlaub, aber der Unsinn, den Du und auch andere hier tagtäglich verzapfen, ist genauso schlecht zu verdauen wie der der Gerichte.*
--- Zitat ---Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:
2. Die Art. 107 und 108 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren, die öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse einräumt, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben, nicht entgegenstehen.
--- Ende Zitat ---
Die Tragweite dieses Passus werden sehr viele, und zwar sehr bald, am eigenen Leibe spüren müssen.
Edit DumbTV:
* Bitte wie überall hier im Forum inhaltich und auf (Sach-) Argumente gestützt diskutieren. Wenn vor diesem Hintergrund Emotionen durchaus verständlich sind, so doch bitte auch auf den Tonfall achten. Alles andere ist für eine inhaltliche Debatte nicht hilfreich und kann von den Lesern falsch verstanden werden.
Danke und zukünftige Beachtung!
unGEZahlt:
--- Zitat von: sonne2016 am 13. Dezember 2018, 20:57 ---
--- Zitat von: pinguin am 13. Dezember 2018, 16:06 ---Es ist weiterhin ungeklärt, ob Rundfunknichtnutzer zwangsabgezockt werden dürfen.
--- Ende Zitat ---
Mit Verlaub, aber der Unsinn, den Du und auch andere hier tagtäglich verzapfen, ist genauso schlecht zu verdauen wie der der Gerichte.
--- Ende Zitat ---
Unsinnig sind hier nur Beleidigungen!
Mitstreiter Pinguin steht mit der Meinung nicht alleine da. Es kommt noch auf den EGMR an.
Bspw. auch auf wohnungsabgabe.de besteht diese Einschätzung:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20181213.html
Und selbstverständlich will hier auch kein Mitstreiter, dass Menschen wegen dem Rundfunkbeitrag zwangsvollstreckt werden.
Im Forum stehen auch Taktiken ( bspw. Retourentaktik oder Umzugsmeldetaktik ), die einigen schon temporär vor der Vollstreckung geholfen haben.
Wir können hier über alles reden, aber das muss vernünftig zugehen!
Markus
brverweigerer:
Nun haben wir es schwarz auf weiß. Das heutige Datum ist tatsächlich ein Meilenstein in der Geschichte der "Zwangsbeitragsgegner" und in der des Staatsrundfunks in Deutschland. Der Rundfunk hat die letzte juristische Klippe umschifft. Wir haben verloren und (fast) keine legale und juristische Handhabe mehr gegen den Zugriff der Staatsmedien auf das Geld der Bürger, unser Geld, welches genutzt wird um politische Strukturen und Besitzstände zu stützen, die ohne ihre Medienmacht nicht in dieser Form überlebensfähig wären.
Vielleicht wird der ein oder andere noch in einem langwierigen juristischen Kleinkrieg ein bisschen dem Elefanten in den Hintern piksen, jucken wird den das nicht mehr sonderlich. Massenbegeisterungsfähig ist diese Kleinkriegstaktik leider auch nicht.
Ich hoffe, diese Erkenntnis setzt sich zunehmend durch.
Über Debatten und Ansichten wie z. B.
--- Zitat von: pinguin am 13. Dezember 2018, 16:06 ---Es bedarf der besseren Vorlageformulierung und ihrer Begründung gemäß den Vorgaben des Gerichtshofes.
Es ist weiterhin ungeklärt, ob Rundfunknichtnutzer zwangsabgezockt werden dürfen.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: pinguin am 04. Oktober 2018, 11:21 ---Sorry, der EuGH entscheidet PRO Recht und nicht pro Unrecht; es ist halt alles auch eine Frage dessen, was in den bisherigen Entscheidungen des EuGH erkannt wurde und darüberhinaus in der EU bereits geschriebenes Recht a la Verordnung, bzw. Richtlinie ist.
--- Ende Zitat ---
kann man (m. M. n., ohne jemanden beleidigen zu wollen) nur noch milde schmunzeln, so wie es auch die Rundfunkjustiziare tun werden. Als käme es in Sachen Bürger ./. Staatsfunk auch nur im entferntesten darauf an, wer welche wie gut formulierten Argumente vorträgt und begründet. Zum Thema "Art 10 EMRK" und EGMR bleibt natürlich zu hoffen dass dort etwas passiert, darauf setzen würde ich nicht.
--- Zitat von: brverweigerer am 03. Oktober 2018, 22:29 ---Es wäre daher tatsächlich ein starkes Stück, wenn der EuGH den Klägern Recht geben, und damit (auch) gegen EU-Interessen urteilen sollte. Wenn die Politik es will sind Recht, Gesetze und sogar das Grundgesetz ziemlich biegsam, wie wir vom BVerfG eindrucksvoll vorgeführt bekommen haben. Verfilzung, Lobbyismus und undemokratische Strukturen dürften in der EU zumindest nicht weniger etabliert sein als in Deutschland.
--- Ende Zitat ---
Wir müssen die juristische Ebene verlassen, die komfortabel zu sein schien, weil scheinbar neutral und konfliktfrei, aber vollständig in eine Sackgasse geführt hat. Es müssen mehr Bürger überzeugt werden aktiv Widerstand zu leisten, und dabei kommen wir m. E. nicht um den politischen Aspekt der Sache herum.
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