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Autor Thema: Ist die online Befreiung für Menschen mit Behinderung barrierefrei?  (Gelesen 3389 mal)

  • Beiträge: 710
Die Frage gilt eigentlich Menschen mit Behinderungen der Augen und Ohren bzw. zugehöriger Organe und/ oder Störung der Reizweiterleitung etc.pp.:

Auf der originalen Rundfunkbeitragsseite kann man wählen:
Zitat
Ich möchte eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen, weil ich zu folgendem Personenkreis gehöre:
  • mind. Grad 60 behinderung etc.pp.
  • mind. Grad 80 behinderung etc.pp.
  • hörgeschädigt, gehörlos etc.pp.

Ich möchte befreit werden, weil ich zu einem der folgenden Personenkreise gehöre:
  • taubblinde Menschen
  • sonderfürsorgeberechtigte

Sicher ist die
"ICH möchte befreit werden" Floskel etwas unglücklich gewählt, für taubblinde Bürger die gar nichts von Rundfunk wissen können.
Alles liefe über die Betreuung bzw. einer Erklärung in sehr begrenzten Mitteln der Kommunikation.

Wie ist es denn sonst mit der Barrierefreiheit? Denn auf den ersten Blick gibt es hier keine solche "Funktion", ausgeschlossen spezielle Browser Addons für Barrierefreiheiten.

Allgemein sei noch erwähnt:

Dass hier wiederum nicht an die Wohnung direkt geknüft ist sondern an die Fähigkeit des sehens und hörens ist ja schon etwas diskriminierend für sehende und hörende
mit einer Wohnung, die eine Ermäßigung bekommen müssten, wenn sie so wenig sehen wie ein Mensch mit 60% Sehbehinderung und so wenig hören wie Hörgeschädigte,
würde man das "Hör- und Seherlebnis" definieren. Was unweigerlich das Konsumieren definiert.

Wie viele Mensch mit Seh- oder Hörbehinderung schauen/ hören überhaupt und wie viel in den Fernseher/ das Radio?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2018, 11:18 von Markus KA«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Sicher ist die
"ICH möchte befreit werden" Floskel etwas unglücklich gewählt, für taubblinde Bürger die gar nichts von Rundfunk wissen können.
Alles liefe über die Betreuung bzw. einer Erklärung in sehr begrenzten Mitteln der Kommunikation.

... und wieviele taubblinde Bürger wird es geben, die alleine wohnen, um in den Genuss der Befreiung zu gelangen?
Verdient die Betreuungsperson nämlich Geld, muss sie für das Zusammenwohnen zahlen!

Nicht unglücklich gewählt, sondern widerlich unmenschliche Verwaltungsapparatdenkweise! Das ist KRANK!



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 710
Das müsste geprüft werden, ob Betreuungspersonen, für das bewohnen einer Wohnung mit einer taubblinden versorgungsberechtigten Person, bebeitragt werden.
Denn wer befreit ist müsste doch den Mitbewohner mitbefreien können, zwar andererseits auch bezahlt werden müsse um den RF-Auftrag zu erfüllen.
Außerdem würde hier wieder pro Persona und Handicap berechnet und nicht pro Wohnung.

Sicher wäre hier können und wollen jeweils anders zu bemessen. Dennoch herrscht keine einheitliche Vorgehensweise.

Der eigentlich Fokus liegt auch eher auf die Bemessung der Behinderung als "quasi finanzieller Vorteil", während für andere das innehaben der Wohnung berechnet wird, als Vorteil der "möglichen besonderen Leistung". Wobei beim "nicht wollen, aber können" wiederum die Wohnung vorgeschoben würde laut RBStV.


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o
  • Beiträge: 1.564
Ich gebe zu bedenken:

- taubblinde Menschen können Internet über eine Braille-Tastatur erfahren.
Ich weiß nicht, ob die untertitelten Sendungen, die im WWW angeboten werden, mit so einer Tastatur lesbar sind.

Da der deutsche örR sich in Sachen Barrierefreiheit kaum noch mit Ruhm bekleckert, dürfte der örR für Taubblinde unerreichbar sein. Denn ich glaube nicht, dass besagte Untertitelungen von der Braille-Tastatur erkannt werden. Das traue ich den technischen Fl*schen, die die örR Websites machen, nicht zu. Über die Jahre gab es trotz Bebeitragung der 80-Millionen-Allgemeinheit schon ganz andere Misslichkeiten, die einen örR-Empfang über "Internet" gar nicht zuließen, aber davon schreibe ich jetzt nicht.

Zur Wum-und-Wendelin-Zeit gab es bei einer ganzen Reihe von Sendungen einen eingeblendeten Gebärdensprachdolmetscher. Heute muss man froh sein, wenn die 20-Uhr-Tagesschau von gestern irgendwann am Vormittag, wenn alles schon und auch aktueller in der Tageszeitung steht, endlich mit Untertitel kommt. Wäre ja nicht zuviel verlangt, diese ca. 13 Minuten gegen 21 Uhr verfügbar zu machen.

- bei der mitwohnenden Betreuungsperson dürfte der logische Anknüpfungspunkt eher "Betriebsstätte" heißen, wenn sie denn per Arbeitsvertrag gebunden wäre (...dann müsste man von [mindestens] drei Vollzeitäquivalenten ausgehen, die da mitwohnen und das Arbeitsschutzgesetz beachten müssen.)

Ist die Betreuungsperson allerdings ein Familienangehöriger, kann es im völlig kranken Beitragssystem natürlich sein, dass die Wohnung dann doch nicht befreit ist - selbst wenn der pflegende Familienangehörige sich mittels einer speziellen Regelung seine Betreuungsleistung  rentenrechtlich anrechnen kann.

- die Ermäßigung und die Befreiung bei Behinderten wird (sozial)rechtlich nicht als Vorteil angesehen, sondern als Nachteilsausgleich. Die Behinderten haben durchaus Extrakosten zu stemmen, die nicht von den Krankenkassen ersetzt werden. Meistens mehr so "Kleinkram" wie Pflaster und Windeln, aber manchmal auch wertigere Sachen wie Hörgerätebatterien.

- ich erinnere daran, dass in einem dieser komischen Räte (Rundfunkrat? Fernsehrrat?) auch "die Behinderten" "vertreten" werden - aber dass diese "Vertretung" mal Rabatz gemacht hätte, als die Befreiung aufgrund der reinen Prozentzahl abgeschafft wurde... nein, da war nix. Das Speichellecken, was da stattdessen lief, kann man hier im Forum irgendwo finden. Mich wundert es nicht, dass es also weiterhin nur spärlichst untertitelte Sendungen gibt und keine Gebärdensprache mehr. Und dass man sich nicht online barrierefrei befreien lassen kann, dürfte angesichts der in Köln und bei den Intendanzen gepflegten Menschenverachtung nun gar nicht mehr wundern.





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  • Beiträge: 710
Zum Thema aktuelle Barrierefreiheit per Text.
Zumal Nachrichtensprecher eh, ge-scriptet reden, kann man das auch gleich einblenden.

Hach, stimmt, bei 8 Milliarden Überschuss (wo issn der eigentlich abgeblieben?) können die doch mal einen Gebärden-Dolmetscher einstellen.
Oder die Billigvariante "Untertitel". Ich glaube über "Teletext" gibts auch Gehörlosenprogramme?

Die Verteilung im Rat ist eh ungleich, also Grundsätzlich wird der Anteil höher der am meisten vertreten wird, was ganz klar ungleiche Verteilung ist.
Hätten wir 60% Christen wäre der Anteil der Kirchenmitglieder deutlich höher, müssten aber mit den Politikern schlammcatchen.

Im Rundfukrat sitzen, bis auf 7 % Parteilose, nur Politiker (52 Menschen sind es zusammen bei SPD und CDU "gewesen")
(Stand 2015 - https://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkraete-in-den-oeffentlich-rechtlichen-sendern-politik-und-parteien-bleiben-am-druecker/12265726.html)

Bei all dem kommt natürlich die "Randgruppen-Debatte" auf den Tisch die der Rundfunk beim besten willen nicht alle bedienen kann.
Er kann es aus Kapazitätsgrunden es niemals allen recht machen obwohl er es sollte.
Da ist man ohne die einfach besser dran und dann muss/ sollte auch nicht gezahlt werden müssen.
Da verstehe ich voll die Vertreter der Religion, die sich durch das Programm benachteiligt fühlen, oder die Muslime in Deutschland, Juden, Exil-Iraner, Mann, Frau, Transgender, Kinder, Delphine, Roma und Sinti oder Senioren, Prostituierte etc.pp.
Okay das Seniorenprogramm läuft ja ganz gut.

Quer:

bpb - Bundesamt für polit. Bidung:
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/138440/soziale-lagen-und-randgruppen
Zitat
...Nicht alle Randgruppen sind kleine Minderheiten. Große Randgruppen sind: Behinderte, Teile der Migranten und Teile der älteren Menschen. Aber auch Prostituierte, aus stationärer Haft oder aus geschlossenen Anstalten Entlassene sind als Randgruppen zu bezeichnen...

^^^hört, hört^^^^

Alles über den ZDF Fernsehrat:
https://uebermedien.de/6066/alles-zum-neuen-zdf-fernsehrat/

Hier sieht man den kläglichen Versuch einer Minderheit im Rundfunkrat eine bessere Stellung zu bekommen
https://www.openpetition.de/petition/online/behinderte-in-den-rbb-rundfunkrat-der-rundfunkrat-braucht-beteiligung-von-behinderten

MDR - Gebärdendolmetscher
http://www.taz.de/!5091864/


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Bei Empfang über DVB-T, ggf. auch bei anderen digitalen Verbreitungswegen, kann man Untertitel einschalten (Taste SUBT auf der Fernbedienung). Über spezielle Videotextseiten (z. B. ARD: 150) wird der gleiche Text eingeblendet. M. W. wurden Bürger, die entweder blind oder taub sind, vor der Umstellung auf Beitrag von der GEZ-Zahlung befreit. Seit dem können sie nur noch mit einer Reduzierung rechnen.
Man sieht, wo und wie sich der Anstieg der Rundfunkfinanzierung in dem letzten Jahren ergeben hat, nämlich über die Beteiligung von Nichtnutzern, reinen Hörfunknutzern und Behinderten, sowie der vollständigen Beteiligung von Unternehmen, nachdem die PC-Gebühr nichts gebracht hatte.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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