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Autor Thema: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Umstellung der Finanzierung gefordert  (Gelesen 2484 mal)

Uwe

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GEZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Umstellung der Finanzierung gefordert


Quelle: shz.de  von Frank Jung
13. November 2018, 07:03 Uhr

Zitat
Schleswig-Holstein will den Programmauftrag an ARD und ZDF und die Finanzierung reformieren.

Kiel | Schleswig-Holstein will ARD und ZDF verpflichten, sich mehr Gedanken zu machen, wie sie die Menschen in Zeiten des digitalen Wandels erreichen. „Es ist an der Zeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu renovieren“, sagt Medien-Staatssekretär und Staatskanzlei-Chef Dirk Schrödter (CDU) im Vorfeld der Tagung der Rundfunkkommission am Mittwoch in Berlin. Dort beraten die Medien-Staatssekretäre der Bundesländer über einen Medien-Staatsvertrag, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll.

Umstellung der Finanzierung

Gesetzt in der aktuellen Höhe von 17,50 Euro ist der Rundfunkbeitrag nur noch bis Ende 2020. Wenn sich am jetzigen System der Finanzierung nichts ändert, hält man in der Kieler Staatskanzlei das Szenario eines Anstiegs um stattliche zwei Euro pro Monat für möglich. „Deshalb plädieren wir für eine Umstellung der Finanzierung bei gleichzeitiger Flexibilisierung des Programmauftrags möglichst schon ab 2021“, erklärt Schrödter. „Es ist Eile geboten“.


weiterlesen auf:
https://www.shz.de/21634642

Edit Uwe:
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N
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Zitat
„Deshalb plädieren wir für eine Umstellung der Finanzierung bei gleichzeitiger Flexibilisierung des Programmauftrags möglichst schon ab 2021“, erklärt Schrödter.

Das ist doch mal ein Wort! Finanzierung umstellen wäre mal ein Richtungsweisender Denkansatz, sofern man darunter nicht nur die Höhe des Beitrags versteht.


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Die Umstellung sieht dann wahrscheinlich so aus, daß der BS direkt von den Konten der "Schuldner" abbuchen darf, ohne daß der "Schuldner" das verweigern kann. Sollte er in der Zwischenzeit versterben oder umziehen, dann muß er sich die Beiträge gerichtlich zurückerstreiten. *hahahaha* [/sarkasmus]


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wer weiss, lieber @philosoph...

Zitat
...
Die Umstellung sieht dann wahrscheinlich so aus, daß der BS direkt von den Konten der "Schuldner" abbuchen darf....
...

...was "uns" da tatsächlich noch alles blüht, wenn die "Rundfunkbeitrags"-Verweigerergemeinde nicht so langsam praktisch in die Puschen kommt, den Brüdern den Geldhahn zuzudrehen (und damit eine Neugestaltung des staatsfernen® "öffentlich-rechtlichen" Staatsfunks und Eliminierung dieses unsäglichen Wasserkopfs zu erzwingen). Denn die Zeiten von früher, wo für die staatliche Bürokratie der Grundsatz galt: "Wir haben unsere Vorschriften, und danach haben wir uns zu richten", die sind lange vorbei!. Mancher Schreibtisch-Hengst findet inzwischen den Werbespruch aus der Autoindustrie, wie etwa: "Nichts ist unmöglich!" für sich, sein Ego und seine Bürokratie garantiert tausend Mal "cooler" als den ersten Satz.


Prozesse führen ist ja schön und gut - aber warum wohl sind die Deutschen in Europa größtenteils die einzigen, die, wenns hoch kommt, zwar vor Gericht rennen - sonst aber nichts machen. Weil andere Länder eben weiter sind als die Deutschen und sich weniger Illusionen über die Gerichtsbarkeit machen, auf wessen Seite die steht.

Dazu würde sicherlich im Vorfeld gehören, dass sich endlich mal auf breiter Front darüber klargeworden wird, welche ggü. früher bemerkenswerte Konstellation gegen den sogenannten "Rundfunkbeitrag" bzw. diese verkommenen ÖRR-Strukturen schon besteht, insbesondere auch hinsichtlich fachjuristischer wie sonstiger Expertise (Beirat Wirtschaftsministerium). Wenn das geschähe, würden sich auch mehr Leute was trauen.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Lieber Besucher,
ich denke, daß die beiden Grundsätze, einmal des "rechtmäßigen Handels" und zum Anderen des "Nichts ist unmöglich" in diesen Zeiten wunderbar kombinieren lassen. Man handelt ja rechtmäßig und macht das Unmögliche möglich, indem man als Unternehmen die Gesetzgebung aktiv beeinflußt und - hier ist der örR tatsächlich ein beeindruckendes Beispiel - auch die Gesetzesauslegung selbst schreibt. Ein derartiger Einfluß auf Legislative und Judikative ist schon fast beispiellos. Hier wurde das Unmögliche - um nicht zu sagen, das Hirnverbrannte - möglich gemacht: Man handelt rein gesetzmäßig.

Was den deutschen Willen zum Widerstand angeht, so frage ich mich schon seit einigen Jahren, was in unserem Land eigentlich schiefgelaufen ist, daß der Untertanengeist noch immer so wirkt.
Allerdings reicht es nicht aus, Kritik zu üben. Wichtig ist, daß wir praktikable Wege finden, unseren Widerstand nicht nur durchzuhalten, sondern auch zu stärken, den Rest der Mitbürger zu sensibilisieren. Wie kann man das erreichen? Mehr Infostände? Mehr Runde Tische? Mehr Plakate, Flyer etc.?
Wie schaffen wir es, unsere Mitbürger zu ermutigen, sich - nicht nur in Bezug auf den Rundfunkbeitrag, sondern auch in den vielen anderen Bereichen, in denen Unrecht geschieht - zu wehren?
Ich glaube, wenn wir auf uns aufmerksam machen möchten, dann müssen wir auch den anderen Problemen in diesem Land aufmerksam gegenüber stehen. Auch in anderen Bereichen helfen und uns engagieren. Wir brauchen in dieser Gesellschaft endlich einen gesunden Zusammenhalt, einen respektvollen Umgang miteinander und dürfen uns nicht wie die Handpüppchen durch Kleinigkeiten gegeneinander aufbringen lassen. Solange wir das nicht schaffen, sind wir unmündig und haben es tatsächlich verdient, daß man uns bevormundet und schikaniert. [/Predigt]

Noch ein kleiner Hinweis zum Schluß: Dieses Jahr feiern die Menschenrechte ihr 70-jähriges Jubiläum. 


Edit "Bürger" @alle:
Bitte - wenn auch verständlich und prinzipiell berechtigt - nicht weiter in eigenständige und/oder allgemeine Erörterungen abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Umstellung der Finanzierung gefordert
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2018, 00:58 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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