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Autor Thema: Erstes Anschreiben an Fantasiefirma vom Beitragsservice  (Gelesen 5048 mal)

p
  • Beiträge: 1
Hallo.

In einem fiktiven Fall könnte der Beitragsservice ein erstes Anschreiben mit Fragebogen an ein Unternehmen mit einer Fantasiebezeichnung gesendet haben. Das wäre z.B. der Fall wenn ein Einzelpersonenunternehmen sich einfach irgendeine nette Bezeichnung ausdenkt die aber natürlich keine rechtliche Konsequenz oder Wirkung hat. Gutes Beispiel sind die vielen Friseursalons mit ihren oft schrägen Betitelungen wie Scherenkönig, HairFlair usw. usw. usw. Wobei wir annehmen, dass dieser fiktive Fantasiefirmennamenbetreiber ein Unternehmen völlig unsichtbar betreibt. Ohne Geschäftslokal, ohne Werbung usw.

Nun würde der fiktive Fantasiefirmennamenbesitzer das Schreiben vielleicht staundend betrachten und sich wundern woher die denn wohl diesen Namen haben? Denn der fiktive Fantasiefirmennamenbesitzer macht gar keine große Werbung mit seinem Fantasiefirmennamen. Es gibt kein Firmenschild, kein KFZ mit Werbung drauf oder ähnliches. Von den Einwohnermeldeämtern kann der Datensatz auch nicht kommen und auch nicht vom Finanzamt. Denn natürlich gibt es diesen Fantasiefirmennamen dort gar nicht. Bei keiner Behörde würde dieser Fantasiefirmenname verwendet werden.
Wir nehmen bei diesem fiktiven Fantasiefirmennamenbesitzer mal an er hat auch keine wirkliche Betriebsstätte sondern wohnt an dieser Adresse und hätte logischerweise seinen Gewerbetrieb notwendigerweise auch an dieser Anschrift angemeldet haben. Davon ist in dem fiktiven Schreiben des Beitragsservice aber nichts zu lesen, es soll diese Betriebstätte angemeldet werden, da sie es noch nicht wäre.

Der fiktive Fantasiefirmennamenbesitzer würde sich wahrscheinlich überlegen wie er nun vorgehen würde. Im ersten Schritt würde er wohl das Anschreiben des Beitragsservice - welches keinerlei Rechtsmittelbelehrung enthält - erst einmal in einen schönen neuen Aktenordner einheften.





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o
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Auf ein solches fiktives Schreiben wartet meine Fantasieeinmannfirma noch. Kein Kfz, keine Betriebsstätte, keine Gewerbenummer, aber ist wohlweislich dem Finanzamt bekannt und hat neben natürlichen Personen sogar eine öffentliche Stelle mit Rechnungen versorgt. Mein nicht vorhandenes Sekretariat würde sich auf eine schöne Klage sehr freuen, denn der sächsische Rundfunk leidet bei Widerspruchsbescheiden an intermittierendem Analphabetismus.

Also, das Ding wäre perfekter Sand im Getriebe. Da kann man sogar ein bisschen Geld ausgeben, z.B. für Popcorn oder für die Kaffeekasse, damit VG-Richterin und Intendantin weiterhin klönschnacken können.


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G
  • Beiträge: 1.548
Ist der rein fiktive Fantasiefirmennameninhaber vielleicht in einem Telefonregister oder auf der Homepage eines Geschäftspartners mit diesem Fantasienamen angegeben? Die GEZ kauft Adressen an, von wem alles wissen nur die Götter.


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P
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... seinen Gewerbetrieb notwendigerweise auch an dieser Anschrift angemeldet haben ...
Mit dieser Aktion wurde der Name bekannt.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@PersonX: du unterschlägst den Konjunktiv der Bemerkung von pyromixer.

Zitat
... sondern wohnt an dieser Adresse und hätte logischerweise seinen Gewerbetrieb notwendigerweise auch an dieser Anschrift angemeldet haben.

Es hat also keine Aktion gegeben, aus der der Name bekanntvwerden konnte. Aus seinem Beitrag geht auch klar hervor, dass er den Namen des Betriebs gegenüber Behörden, z. B. dem Finanzamt, nicht verwendet. Ich habe bei der seinerzeitigen Anmeldung einer freiberufichen Tätigkeit beim Finanzamt auch keine Unternehmensbezeichnung mitgeteilt, auf Angebote und Rechnungen aber jeweils ein Logo mit einer Phantasiebezeichnung gedruckt, diese in Mails etc. verwendet.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 764
Um z.B. eine Metro-Karte zu bekommen, kann man einen nicht eingetragenen Verein n.e.V. gründen. Dazu gibts Beiträge im Internet. Es könnte möglich sein, dass auch dieser n.e.V. wahrscheinlich auch Post vom Beitragsservice bekommt.

Zahlen überhaupt die nicht eingetragene Vereine überhaupt Rundfunkbeiträge?


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Wir reden hier aber nicht von theoretischer rein fiktiver Täuschung oder Betrug?

Also die Frage ist ja woher die wissen können das man eine Gewerbe hat.
Wenn nix gemacht wurde ist das wirklich sehr verdächtig.
Das Gewerbe wäre rein fiktiv.

Sobald das Gewerbe gemeldet wird, wird die "nicht regelmäßige" Datenweitergabe an Ämter für Ämter erfolgen.
"Ordnungsamt" wenn ich mich recht entsinne.
Der BS würde dann ggf. Datenabgleichen, je nach Adresse.
Tut sie das nicht bekommt man die Anmeldung.

Sicher ein seltsamer Umstand, dass man eine kleine Firma hätte.

Also bei Null Mitarbeiter sind es trotzdem 5,83?

Bei Stillegung von mindestens 3 Monaten am Stück wäre man übrigens befreit.


Quellen:
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Rundfunkbeitrag+fuer+Unternehmen+Selbstaendige+und+Institutionen++anmelden-2146-leistung-0


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

G
  • Beiträge: 325
Befreit ist man übrigens auch, wenn sich sich die Betriebsstätte innerhalb einer Wohnung befindet.


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P
  • Beiträge: 3.997
Befreit ist man übrigens auch, wenn sich sich die Betriebsstätte innerhalb einer Wohnung befindet.

Das ist pauschal falsch. Befindet sich die Betriebstätte innerhalb einer Wohnung W2, welche nur über eine andere Wohnung W1 erreichbar ist kann es sein, dass es nicht gilt, weil dann die Wohnung W2 an sich nicht bebeitragt wird. Es müsste also ehr lauten, dass kein einfacher Beitrag für eine Betriebstätte anfällt, wenn diese innerhalb einer Wohnung liegt, für welche bereits mindestens ein Beitrag bezahlt wird.


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H
  • Beiträge: 583
... seinen Gewerbetrieb notwendigerweise auch an dieser Anschrift angemeldet haben ...
Mit dieser Aktion wurde der Name bekannt.

Ich finde es sehr bedenklich, dass irgendwer sich Adressen beschaft, und dann einfach munter die Leute abkassiert.....

Es findet keine wirkliche Überprüfung statt, es wird ins Blaue hinein gefordert....

Ob das dem Prinzip "Verwaltungsvereinfachung" gerecht wird, bzw. ob das damit gemeint war ?

Liebe Grüße
Adonis


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Z
  • Beiträge: 1.525
Der Beitragsservice verwendet alle möglichen Quellen zur Datensatzerzeugung. Das können auch "private" Unternehmensverzeichnisse sein, gewerbliche Datensammler, Altdaten aus irgendwelchen Branchenverzeichnissen. Unternehmer U bekommt an seine GmbH-Adresse auch regelmäßig Post für längst nicht mehr existierende Firmen, die Vorgänger der GmbH waren oder andere Unternehmen mit unterschiedlicher Rechtsform (nicht oder nicht mehr existent) an selber Anschrift mit ähnlichen Namen.
Oft sind es betrügerische Firmen, die irgendwelche Daten abgleichen wollen und die jeweiligen Firmen gegen teuer Geld in Nutzlosverzeichnisse eintragen wollen.
Eine Firma, die nicht (mehr) existent ist, kann natürlich keine Auskunft geben...
Einzelunternehmer oder BGB-Gesellschaften mit Phantasiezusatzbezeichnungen müssen, wenn sie keine im Handelsregister eingetragenen Kaufleute sind immer ihren vollen Namen zusätzlich auf ihrem Geschäftsbriefen nennen, ebenso verhält es sich mit Eingangsrechnungen. Der Phantasiename braucht also immer zwingend die Verknüpfung mit dem Namen des Unternehmers, um den Unternehmer eindeutig identifizieren zu können.
Wenn also keine Verknüpfung als e.K. (im Handelsregister eingetragener Kaufmann) vorhanden ist, so ist diese Verbindung immer mitanzugeben, wie soll der Gerichtsvollzieher auch beim Unternehmen "Pusteblume" was pfänden können, wenn er keinen Ansprechpartner oder zu benennenden Schuldner vorweisen kann?
Insofern laufen auch Werbeschreiben eines Beitragsservice ins Leere, solange nicht jemand mit seinem Namen darauf antwortet.
Unternehmer U hat lange mit sich gehadert, die Rundfunkanstalt über die Nichtexistenz einer U...GbR aufzuklären, die seinerzeitigen Mitgesellschafter waren nich vollständig angegeben, aber außer Bettel- und Drohschreiben ist nichts weiter passiert, insofern war es richtig, gar nicht zu reagieren.


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