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Autor Thema: ARD-Magazin FAKT ist keine "privilegierte Quelle" (LG Berlin)  (Gelesen 5657 mal)

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Zitat
Wikipedia hat dazu einen sehr schönen Artikel gebaut, aber da muss jetzt bestimmt aufgeräumt werden.
Vielleicht dann, wenn dieser Artikel Behauptungen enthält, welche nicht mehr durch die Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt werden und es Betroffene gibt, welche durch diese Behauptungen in Ihren Rechten eingeschränkt sind. Ob das der Fall ist wurde nicht geprüft.

Ist aber auch nicht das Anliegen, denn soweit erkennbar gibt es keinen Link auf irgendein Magazin des öffentlich rechtlichen Rundfunks.

https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
Vielleicht müssen diese Einzelnachweise mit Stand vom 08.11.2018 13:32
1, 3, 7, 10, 11, 13, 16, 17, 18, 22, 23, 24 und 25 auf Erfüllung der Anforderung nach "privilegierte Quellen" geprüft werden ;-), wenn diese als Belege für Behauptungen herhalten. Aber, ob dem so ist wurde nicht geprüft.


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Ich möchte noch einmal ein Grundbedenken gegenüber dem Urteil äußern: Journalisten haben enorme Rechte auch bei Recherchen. Wikipedia-Schreiber haben dies nicht. Ihnen sind ggf. Informationen gar nicht zugänglich die für Journalisten zugänglich sind. Wie soll Wikipedia diese Lücke schließen? Das geht mit dem Konzept nicht, daher darf auch kein so hoher journalistischer Maßstab (wie es ja auch die meisten "Journalisten" nicht einhalten) an Wikipedia angelegt werden. Was ich aber verstehe, dass sich Wikipedia zumindest "bemühen" muss gemeldete Fehler (Rechtsverletzungen) zu beseitigen. Ob das gelingt steht dann aber auf einem anderen Blatt. Beispiel: Wenn HansWurst54 eine Anfrage an ein Dax-Unternehmen schickt bekommt er bestimmt eine andere Antwort als ein Journalist des Zwangsfunks.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Beispiel: Wenn HansWurst54 eine Anfrage an ein Dax-Unternehmen schickt bekommt er bestimmt eine andere Antwort als ein Journalist des Zwangsfunks.

...und welche ist dann als "richtig" bzw. journalistisch höherwertig einzustufen?  Kann es nicht gerade auch so sein, dass ein Zwangsrundfunkjournalist eine besonders auf Hochglanz gebügelte Version vorgesetzt bekommt? Die dann - weil der ÖRR ja nicht wirklich schmerzhaft für Falschmeldungen zur Rechenschaft gezogen wird  - eher unkritisch übernommen wird?

Wenn ich was bei Wikipedia schreibe, bin ich supervorsichtig. Die erste Korrektur dort habe ich an einem Eintrag einer Verwechslung mit der Person meines Großvaters vorgenommen, von dem ich nun wirklich weiss, dass er nie Reichstagsabgeordneter der NSDAP war und der Geburtsort auch nicht mit dem Eintrag übereinstimmte.

Viel wichtiger als das "richtig oder falsch" empfinde ich die Nachvollziehbarkeit der Veränderungen von Einträgen bei Wikipedia. Wikipedia enthält eine zeitgemäße "flüssige Wahrheit" (die auch als solche behandelt werden muss) im Gegensatz zu den antiquierten "in Stein gemeißelten" Wahrheiten der ÖRR - die eben auch fehlbar sind. Man muss nur eben umdenken und wissen, dass das was gestern wahr war, heute vielleicht aus einem anderen Blickwinkel gesehen werden muss. Da bei Wikipedia nichts gilt, was nicht mit sofort abrufbaren, konkreten Belegen nachzuvollziehen ist, ist die Plattform den deutschen ÖRR doch Meilen voraus, möchte ich mal behaupten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2018, 21:59 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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