"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Gerichtsvollzieher droht mit Vollstreckung trotz offener Klage
Shran:
Vorgeschichte siehe unter
Klage - SWR - Zweiter Festsetzungsbescheid bei offener Klage vor VG 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29042.0.html
worauf Schreiben an SWR + BS folgten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29042.msg182566.html#msg182566
in Anlehnung an die Beispiele weiter oben im gleichen Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29042.msg182374.html#msg182374
und mit einem Teilerfolg bzgl. eines aktuellen Bescheides trotz Klage - siehe ebenfalls gleilcher Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29042.msg183037.html#msg183037
wovon allerdings die trotz Klage fortdauernde Vollstreckung aus vorhergehenden Bescheiden leider nicht berührt ist...
- Anmeldung durch BS ca. 2014
1. Festsetzungsbescheid widersprochen
2. Klage seit 2016 vor dem VG
3. Klage an Einzelrichter und wieder zur Kammer 2018
4. 2. Festsetzungsbescheid eingetroffen widersprochen 2018
5. OGV sendet Vollstreckungssache 2018
6. OGV diskutiert nicht und wird vollstrecken 2018 (heute)
OGV will nun vollstrecken, keine Auskunft nach der Rechtmäßigkeit, welcher Bescheid (verm. ersterer) oder ähnliches, ergo folgt die Anordnung einer Vollstreckung, oder wie das heißt.
Der OGV sei kein Anwalt oder Berater, sehr genervt und unkooperativ.
Obwohl die Klage offen ist und trotz § 80 VwGO kann vollstreckt werden.
Ergo muss man sich fragen, ob das in BW noch nötig ist.
Öffentliche Abgaben gelten nicht als nicht-vollstreckbar, trotz Klage und Eilrechtschutz (wenn zu früh gestellt) wenn man Anträge dieser Art stellt.
Gericht sagt, die Klage sei offen und kann nicht abgeschlossen werden - aber es darf vollstreckt werden.
Der Beitrag sei ja immer noch rechtens.
Wozu klage ich denn bitte? >:(
Ich muss nun das Amt kontaktieren, welches vollstrecken will und versuchen, mit der ZPO Zeit zu gewinnen.
Scheint ja in eingen Fällen funktioniert zu haben.
Zusätzlich beschwere ich mich über den OGV, weil dieser mir keine Fristverlängerung gab, obwohl er die Daten nicht vollständig hatte.
Die wollen der Person nun 460 € abzwacken !
Person wird sich wohl einen Anwalt suchen, um Rechtsberatung in der Sache zu erhalten.
Wird man eben arm bei der Sache.
Werde das bestmöglich dokumentieren.
Person will nicht zahlen und wird alle Register ziehen !!! >:(
Over and out
und dabei hat X nicht mal zum Mittag gegessen.
__
Es wird wohl so laufen wie hier / ähnliche Themen:
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
- https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24562.msg156075#msg156075
Rechtschutz § 123 VwGO gegen Zwangsvollstreckung Stadtkasse - WDR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28311.msg178216.html#msg178216
Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140
Edit "Markus KA":
Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.
Markus KA:
Es könnte schon vorgekommen sein, dass ein Anwalt und größere finanzielle Ausgaben nicht unbedingt notwendig sind, um einer Vollstreckung mit rechtlichen Mitteln entgegen zu treten. Es könnte sich lediglich um etwas Schreibarbeit handeln.
Hierzu auch:
SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.msg164448.html#msg164448
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.msg182059.html#msg182059
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641
Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg181429.html#msg181429
Leo:
@Shran
Zum Thema Drohung, Drohwirkung etc. hatte ich hier schon mal etwas geschrieben:
Fachverband der Kommunalkassenverwalter Niedersachsen: Informationsveranstaltung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22243.msg142289.html#msg142289
Vielleicht hilft Dir das?
Shran:
Vielen Dank für die Anti-Drohgebärde.
Die Frage, ob eine Drohung eine Vollstreckung verhindern könnte, ist fraglich, aber sicher kann man damit Unbehagen ausdrücken.
Es ist ja von vorne bis hinten mit Drohung behaftet. Und da der Typ aus der Haut fuhr, weil er es Leid ist, dass man mit ihm reden will, fragt man sich, wer hier laut hätte werden müssen.
Denn die Kohle wird ja dem Kläger abgenommen.
Angst ist unbegründet. Nur wäre Wissen beruhigender und es wäre schade um das Geld, welches man zahlt, ohne je ÖRR geschaut zu haben bzw. schade um die ganze Zeit, die man aufbringen muss, um dann sowas zu erleben.
Es ist notwendig, hier zweiten Bescheid einzuflechten, da er die selbe Bahn nehmen könnte wie erster Bescheid (siehe dieses Thema) und dazu eine fiktive Antwort der Rechtsabteilung SWR vorliegt.
--- Zitat ---Diese welche ein Fax sowie ein schriftlichen Widerspruch bekommen haben könnte gegen einen aktuellen zweiten Bescheid.
Situation lief auf eine Woche zusammen.
Es wäre möglich, dass der 2. Festsetzungsbescheid rechtzeitig widersprochen, eine technische Sperre erreicht, und keine weitere Mahnahmen erlassen werden und vorerst ruhende Position des Widerspruchverfahrens erreicht wurde. Für zweiten Bescheid.
Die anstehende Vollstreckung würde aber nicht unterlassen. (Anhang)
--- Ende Zitat ---
Anhänge
- Als erstes die Zwangssache womit das alles eingeleitet wurde im Anhang. (zwangssache.png)
- Die Antwort vom SWR auf den 2. Widerspruch zum zweiten Bescheid (swr-beitragsrecht 1 + 2.png)
Bürger:
Gemäß der Anmerkung unter
Klage - SWR - Zweiter Festsetzungsbescheid bei offener Klage vor VG 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29042.msg183037.html#msg183037
--- Zitat von: Shran am 30. Oktober 2018, 21:55 ---[...] Mahnungen wurden eh noch keine gesehen. [...]
--- Ende Zitat ---
zum hiesigen Fall wäre bisher noch keine Mahnung - auch nicht zu dem oder den vollstreckungsgegenständlichem/n Bescheid/en zugegangen.
Ohne Mahnung würde eine elementare Vollstreckungsvoraussetzung fehlen...
...siehe u.a. unter
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Baden-Württemberg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14127.0.html
--- Zitat von: karlsruhe am 08. Mai 2015, 12:48 ---[...]
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
(Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -)
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
[...]
--- Ende Zitat ---
§ 14 LVwVG "Mahnung"
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwVGBWpP14
--- Zitat ---(1) Vor der Beitreibung ist der Pflichtige zu mahnen. Schriftliche Mahnungen sind verschlossen auszuhändigen oder zuzusenden.
(2) An die Zahlung regelmäßig wiederkehrender Geldleistungen kann durch ortsübliche Bekanntmachung gemahnt werden.
(3) Mit der Mahnung ist für die Zahlung eine Frist von mindestens einer Woche zu bestimmen.
(4) Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn dadurch der Zweck der Vollstreckung gefährdet würde oder wenn Zwangsgeld, Kosten der Vollstreckung sowie Nebenforderungen beigetrieben werden sollen.
--- Ende Zitat ---
Dass bereits mehrere Vollstreckungen durch Landesrundfunkanstalten aufgrund fehlender Mahnung/en unterlassen werden mussten, ist u.a. erwähnt unter
Zwangsvollstreckung ohne Mahnung möglich?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26165.msg164956.html#msg164956
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18548.0.html
und durch mehrere Entscheidungen des Sächsischen OVG Bautzen belegt.
Möglicherweise lassen sich sogar ähnliche Entscheidungen auch in BaWü finden.
Da die Erfordernis der Mahnung jedoch in Baden-Württemberg wie auch in Sachsen gleichermaßen besteht, dürften die Entscheidungen des Sächsischen OVG Bautzen entsprechend übertragbar sein auch auf Baden-Württemberg.
Insoweit müsste nach diesseitigem Verständnis die Vollstreckung aus dem jetzigen Vollstreckungsersuchen allein schon wegen fehlender Mahnung unterlassen werden.
Dies könnte so ähnlich auch dem Gerichtsvollzieher unter Verweis auf § 14 LVwVG "Mahnung" mitgeteilt werden, so dass dieser es zur gerichtlichen Prüfung weitergeben bzw. die Vollstreckung an den SWR zurückgeben möge.
Sofern dann gesondert gemahnt würde, könnte man die Aufforderung zur Unterlassung etwaiger erneuter Vollstreckungsmaßnahmen ausdrücklich erneuern.
In diesem Zusammenhang siehe oben bereits erwähnte Links...
--- Zitat von: Markus KA am 30. Oktober 2018, 16:00 ---[...]
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.msg182059.html#msg182059
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641
[...]
--- Ende Zitat ---
...wobei die nicht vollstreckbaren Mahngebühren erst einmal zweitrangig sein dürften, da es ja schon an einer schriftlichen Mahnung selbst mangelt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
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